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   OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06   

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https://dejure.org/2006,11004
OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06 (https://dejure.org/2006,11004)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.10.2006 - 1 Ws 207/06 (https://dejure.org/2006,11004)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 1 Ws 207/06 (https://dejure.org/2006,11004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35; StPO § 120 Abs. 1
    Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Ergehen des Ersturteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 93
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
    Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung erlauben aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht die Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft (OLG Hamm, StV 2006, 191 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
    a) Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen umfasst das gesamte Strafverfahren (BVerfG, StV 2005, 220 ff.).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ff.; 36, 264 ff.; 53, 152 ff.), und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2003 - 4 Ws 223/03

    Aufhebung von Haftbefehl und freiheitseinschränkenden Auflagen bei erheblichen

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
    Es gilt insbesondere auch nach dem Erlass eines auf Freiheitsentziehung lautenden angefochtenen tatrichterlichen Urteils (OLG Koblenz, StV 2004, 329 f.; Boujong in KK, StPO , 5. Aufl., § 120 Rdnr. 8 m.w.N.) sowie für den Fall, dass der Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 378 f.; BVerfG StV 1996, 156 ) oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft in anderer Sache unterbrochen wird (vgl. OLG Hamm JMBl. NW 1982, 33 ff.).
  • BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2537/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
    Es gilt insbesondere auch nach dem Erlass eines auf Freiheitsentziehung lautenden angefochtenen tatrichterlichen Urteils (OLG Koblenz, StV 2004, 329 f.; Boujong in KK, StPO , 5. Aufl., § 120 Rdnr. 8 m.w.N.) sowie für den Fall, dass der Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 378 f.; BVerfG StV 1996, 156 ) oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft in anderer Sache unterbrochen wird (vgl. OLG Hamm JMBl. NW 1982, 33 ff.).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ff.; 36, 264 ff.; 53, 152 ff.), und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ff.; 36, 264 ff.; 53, 152 ff.), und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -).
  • OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nach Erlass des Ersturteils

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
    Es gilt insbesondere auch nach dem Erlass eines auf Freiheitsentziehung lautenden angefochtenen tatrichterlichen Urteils (OLG Koblenz, StV 2004, 329 f.; Boujong in KK, StPO , 5. Aufl., § 120 Rdnr. 8 m.w.N.) sowie für den Fall, dass der Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 378 f.; BVerfG StV 1996, 156 ) oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft in anderer Sache unterbrochen wird (vgl. OLG Hamm JMBl. NW 1982, 33 ff.).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ff.; 36, 264 ff.; 53, 152 ff.), und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -).
  • OLG Naumburg, 30.03.2020 - 1 Ws HE 4/20

    Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen der aktuellen Gefährdungslage durch

    In Haftsachen ist daher das verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot konsequent einzuhalten (Senat, Beschl. v. 21. April 2010, 1 Ws 222/10, OLG Hamm, Beschl. v. 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18. Januar 2007, 2 Ws 12/07, StV 2007, 363; OLG Dresden, Beschl. v. 13. Oktober 2006, 1 Ws 207/06, StV 2007, 93; OLG Koblenz, Beschl. v. 26. September 2006, 1 Ws 601/06, StV 2007, 91; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 27.12.2011 - 3 Ws 424/11

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Strafhaft in anderer Sache ohne Notierung von

    a) Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, StV 2006, 73 = NJW 2006, 672; Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10 - Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 - ) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch OLG Hamm, StV 2007, 363; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).
  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12

    Untersuchungshaft: Verletzung des Beschleunigungsgebots durch verspätete

    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10; Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch Senat, Beschluss vom 21. April 2010, 1 Ws 222/10, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 148/13

    Anforderungen an die Umsetzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen im Rahmen

    a) Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, StV 2006, 73 = NJW 2006, 672; Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10 - ; Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 - ) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - III-3 Ws 424/11 -, BeckRS 2012, 02850; OLG Hamm, StV 2007, 363; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).
  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 Ws 37/12

    Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen

    a) Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, StV 2006, 73 = NJW 2006, 672; Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10 - Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 - ) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch OLG Hamm, StV 2007, 363; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Dabei hätte geprüft werden können, ob die Untersuchungshaft wegen Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes durch die Behandlung der Sache nach dem 20. August 2007 unverhältnismäßig ist (OLG Hamburg, StV 1993, 375; OLG Koblenz, StV 2007, 91 ; OLG Dresden, StV 2007, 93; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, § 120 Rn. 3; Rieß, in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2001, § 120 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 161/13

    Beschleunigungsgrundsatz, Haftsache, Terminsplanung, Urlaub

    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, StV 2006, 73 = NJW 2006, 672; Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10 - ; Beschluss vom 13. Mai 2009 -2 BvR 388/09 - ) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - 111-3 Ws 424(11 BeckRS 2012, 02850; OLG Hamm, StV 2007, 363; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).
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