Rechtsprechung
OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
EuGVVO Art. 9 Abs. 1; EuGVVO Art. 23 Abs. 1; EuGVVO Art. 23 Abs. 5
Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte aus Art. 9 Abs. 1 b EuGVVO für Klagen einer Bank als Zessionarin eines in Deutschland wohnenden VN
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer Bank aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers gegen eine in einem anderen Vertragsstaat ansässigen Versicherer; Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung
- rechtsportal.de
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer Bank aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers gegen eine in einem anderen Vertragsstaat ansässigen Versicherer
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 28.03.2013 - 3 O 2003/12
- OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13
Papierfundstellen
- VersR 2015, 382
- WM 2015, 234
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90
Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler …
Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13
Diese Rechtslage ist vergleichbar mit der Rechtsprechung zu den Verbrauchergerichtsständen des EuGVÜ (vgl. nunmehr Art. 15-17 EuGVVO), die auch nur dann Anwendung finden, wenn die Partei, die die besonderen Zuständigkeitsregeln für sich in Anspruch nimmt, selbst den Status als Verbraucher genießt (EuGH, Urteil vom 19.01.1993, C 89/91, NJW 1993, 1251; BGH, Urteil vom 20.04.1993, XI ZR 17/90, NJW 1993, 2683). - BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92
Internationale Gerichtsstandsvereinbarung
Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13
Es reicht aus, wenn in der erforderlichen Form auf allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen wird, die ihrerseits eine Gerichtsstandsklausel enthalten und der Vertragspartner bei normaler Sorgfalt davon auch Kenntnis nehmen konnte (BGH, Urteil vom 09.03.1994, VIII ZR 185/92, NJW 1994, 2699; BGH, Beschluss vom 28.03.1996, III ZR 95/95, NJW 1996, 1819, jeweils zu Art. 17 EuGVÜ). - BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95
Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche …
Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13
Es reicht aus, wenn in der erforderlichen Form auf allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen wird, die ihrerseits eine Gerichtsstandsklausel enthalten und der Vertragspartner bei normaler Sorgfalt davon auch Kenntnis nehmen konnte (BGH, Urteil vom 09.03.1994, VIII ZR 185/92, NJW 1994, 2699; BGH, Beschluss vom 28.03.1996, III ZR 95/95, NJW 1996, 1819, jeweils zu Art. 17 EuGVÜ).
- BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11
Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …
Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13
In der Sache hat das Landgericht den unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2012, Az. IV ZR 164/11, einen Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers und damit auch des Klägers aus dem Versicherungsvertrag hergeleitet. - EuGH, 19.01.1993 - C-89/91
Shearson Lehman Hutton / TVB
Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13
Diese Rechtslage ist vergleichbar mit der Rechtsprechung zu den Verbrauchergerichtsständen des EuGVÜ (vgl. nunmehr Art. 15-17 EuGVVO), die auch nur dann Anwendung finden, wenn die Partei, die die besonderen Zuständigkeitsregeln für sich in Anspruch nimmt, selbst den Status als Verbraucher genießt (EuGH, Urteil vom 19.01.1993, C 89/91, NJW 1993, 1251; BGH, Urteil vom 20.04.1993, XI ZR 17/90, NJW 1993, 2683). - EuGH, 12.05.2005 - C-112/03
Société financière und industrielle du Peloux - Brüsseler Übereinkommen - …
Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13
Den Regelungen über die internationale Zuständigkeit für Versicherungssachen in der EuGVVO, die dem Versicherten schon ohne besondere Vereinbarung eine größere Auswahl an Gerichtsständen als dem Versicherer zur Verfügung stellen und die jede Möglichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Versicherers ausschliessen, liegt das Bestreben zugrunde, den Versicherten zu schützen, der meist mit einem vorformulierten, in seinen Einzelheiten nicht mehr verhandelbaren Vertrag konfrontiert wird und in aller Regel der wirtschaftlich Schwächere ist (EuGH, Urteil vom 12.05.2005, C 112/03, NJW 2005, 2135, zur vergleichbaren Zielsetzung des EuGVÜ). - EuGH, 17.09.2009 - C-347/08
Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1 …
Auszug aus OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13
Wer Begünstigter i.S.v. Art. 9 Abs. 1b) EuGVVO ist, ist, wie die Vorschriften der Verordnung generell (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. C 347/08, VersR 2009, 1512, Nr. 35), autonom auszulegen.
- OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche eines deutschen …
Das Oberlandesgericht Dresden (VersR 2015, 382) hat ausgeführt, dass es nicht möglich ist, einen Zessionar als Begünstigten i.S. der Vorschrift anzusehen, auch wenn er wirtschaftlich aufgrund der Abtretung begünstigt ist.