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   OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95   

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https://dejure.org/1996,5801
OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95 (https://dejure.org/1996,5801)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.05.1996 - 5 U 1190/95 (https://dejure.org/1996,5801)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 5 U 1190/95 (https://dejure.org/1996,5801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; KV-DDR § 27 Abs. 1 S. 2; SächsGO § 51
    Organschaftliche Vertretungsmacht des Bürgermeisters einer Gemeinde in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.1977 - II ZR 236/75

    Außenwirkung einer Vorschrift in der Satzung einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
    Ansonsten ist im Recht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften eine derartige Bindung der Vertretungsmacht an interne Beschlüsse im Zweifel aber nicht gewollt (vgl. BGH MDR 78, 388, 389).

    Es wäre unangemessen und nach der gesetzlichen Regelung nicht gerechtfertigt, dem Vertragspartner der Gemeinde insoweit das Risiko einer Fehlbeurteilung zuzuweisen oder ihn mit dem Risiko einer unwirksamen Beschlußfassung der Gemeindevertretung zu belasten (vgl. BGH MDR 78, 388, 389; Hirte/Hasselbach OLG NL 95, 217, 218).

  • BGH, 20.04.1966 - V ZR 50/65

    Rechtmäßigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts - Fehlen der

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
    Nach dieser Konzeption, des Gesetzes kann der Bürgermeister aber nicht als nur nachrangiges, lediglich ausführendes Organ angesehen werden, dessen Funktionswahrnehmung so eng an die Funktion der Gemeindevertretung angekoppelt wäre, daß dies auf das Außenverhältnis durchschlagen würde (vgl. auch BGH MDR 66, 669 zur Baden-Württembergischen Gemeindeordnung ).

    Dementsprechend haben der BGH und das BAG mehrfach angenommen, die fehlende Mitwirkung des kommunalrechtlich beschließenden Organs berühre nicht auch die Vertretungsmacht des zur Außenvertretung berufenen Organs, sondern betreffe nur dessen von der Außenwirkung zu trennende interne Pflichtenbindung (BGH NJW 80, 115; NJW 80, 117 für Rheinland-Pfalz; MDR 66, 669 für Baden-Württemberg; s. auch BGHZ 92, 164, 169 für Nordrhein-Westfalen; BAG NJW 86, 2271).

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 256/77

    Inanspruchnahme aus erschwindelten Geschäften einer Gemeinde; Aufnahme eines

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
    Dementsprechend haben der BGH und das BAG mehrfach angenommen, die fehlende Mitwirkung des kommunalrechtlich beschließenden Organs berühre nicht auch die Vertretungsmacht des zur Außenvertretung berufenen Organs, sondern betreffe nur dessen von der Außenwirkung zu trennende interne Pflichtenbindung (BGH NJW 80, 115; NJW 80, 117 für Rheinland-Pfalz; MDR 66, 669 für Baden-Württemberg; s. auch BGHZ 92, 164, 169 für Nordrhein-Westfalen; BAG NJW 86, 2271).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
    Dementsprechend haben der BGH und das BAG mehrfach angenommen, die fehlende Mitwirkung des kommunalrechtlich beschließenden Organs berühre nicht auch die Vertretungsmacht des zur Außenvertretung berufenen Organs, sondern betreffe nur dessen von der Außenwirkung zu trennende interne Pflichtenbindung (BGH NJW 80, 115; NJW 80, 117 für Rheinland-Pfalz; MDR 66, 669 für Baden-Württemberg; s. auch BGHZ 92, 164, 169 für Nordrhein-Westfalen; BAG NJW 86, 2271).
  • OLG Koblenz, 05.05.1986 - 12 U 1312/85
    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
    Soweit eine derartige Abhängigkeit von der internen Beschlußlage für die Bayerische Gemeindeordnung angenommen wird, ist dies nicht zuletzt durch Herkommen begründet (BayObLG NJW-RR 86, 1086; dazu Vietmeier, LKV 95, 178, 179).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
    Dementsprechend haben der BGH und das BAG mehrfach angenommen, die fehlende Mitwirkung des kommunalrechtlich beschließenden Organs berühre nicht auch die Vertretungsmacht des zur Außenvertretung berufenen Organs, sondern betreffe nur dessen von der Außenwirkung zu trennende interne Pflichtenbindung (BGH NJW 80, 115; NJW 80, 117 für Rheinland-Pfalz; MDR 66, 669 für Baden-Württemberg; s. auch BGHZ 92, 164, 169 für Nordrhein-Westfalen; BAG NJW 86, 2271).
  • BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
    Zwar enthalten auch Kommunalgesetze einzelne Regelungen, die dem Schutzbedürfnis öffentlich-rechtlicher Körperschaften Rechnung tragen (vgl. etwa zur materiellen Wirkung von Formvorschriften BGH NJW 94, 1528), doch hat dieser Gedanke in den Kompetenznormen der Kommunalverfassung gerade keinen erkennbaren Niederschlag gefunden.
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
    Dementsprechend haben der BGH und das BAG mehrfach angenommen, die fehlende Mitwirkung des kommunalrechtlich beschließenden Organs berühre nicht auch die Vertretungsmacht des zur Außenvertretung berufenen Organs, sondern betreffe nur dessen von der Außenwirkung zu trennende interne Pflichtenbindung (BGH NJW 80, 115; NJW 80, 117 für Rheinland-Pfalz; MDR 66, 669 für Baden-Württemberg; s. auch BGHZ 92, 164, 169 für Nordrhein-Westfalen; BAG NJW 86, 2271).
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