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   OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01   

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https://dejure.org/2003,32718
OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01 (https://dejure.org/2003,32718)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.05.2003 - 11 U 2152/01 (https://dejure.org/2003,32718)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 11 U 2152/01 (https://dejure.org/2003,32718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit des Vertrages: Bezahlung aus GoA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenvertrag nichtig: Architekt kann Bezahlung seiner Leistungen aus GoA verlangen! (IBR 2003, 424)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01
    Ist ein Architektenvertrag nichtig, kommt ein Anspruch des Architekten aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Frage (vgl. BGH BauR 1994, 110, 111).

    Da eine Reduzierung dieses Betrages mangels Gegenforderungen der Beklagten ausscheidet (nachstehend Nr. 4), muss der Senat nicht abschließend entscheiden, ob nicht der im Vertrag vereinbarte Preis die Obergrenze dessen bildet, was der Kläger beanspruchen kann (für den Bauunternehmer vgl. BGH BauR 1994, 110, 111).

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01
    Die Folge ist, dass der Kläger nach §§ 683, 670 BGB Aufwendungsersatz verlangen kann, der sich in seiner Höhe nach der üblichen Vergütung richtet, wenn die Geschäftsbesorgung - wie hier - im Rahmen der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Geschäftsführers erfolgt ist (vgl. BGHZ 65, 384, 390; BGH NJW 1971, 609, 612; WM 1974, 600; BauR 1974, 110, 111).
  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01
    Zum ersten hat nämlich niemand einen Anspruch darauf, von einem zahlungskräftigen Kläger verklagt zu werden und zum zweiten verursacht auch eine unzulässige Klage - wie sie hier gegeben wäre, wenn der Kläger nicht in Prozessstandschaft klagen dürfte - dem Beklagten unter Umständen nicht beitreibare Kosten (BGH NJW 1999, 1717, 1718).
  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01
    Die Beklagte kann sich in dieser Frage nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.11.1999 (VIII ZR 78/98, NJW 2000, 738) berufen.
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01
    Die Folge ist, dass der Kläger nach §§ 683, 670 BGB Aufwendungsersatz verlangen kann, der sich in seiner Höhe nach der üblichen Vergütung richtet, wenn die Geschäftsbesorgung - wie hier - im Rahmen der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Geschäftsführers erfolgt ist (vgl. BGHZ 65, 384, 390; BGH NJW 1971, 609, 612; WM 1974, 600; BauR 1974, 110, 111).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1973 - 1 A 71/72
    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01
    Die Folge ist, dass der Kläger nach §§ 683, 670 BGB Aufwendungsersatz verlangen kann, der sich in seiner Höhe nach der üblichen Vergütung richtet, wenn die Geschäftsbesorgung - wie hier - im Rahmen der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Geschäftsführers erfolgt ist (vgl. BGHZ 65, 384, 390; BGH NJW 1971, 609, 612; WM 1974, 600; BauR 1974, 110, 111).
  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 231/84

    Umfang des Risikoausschlusses bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.05.1986 (IVa ZR 231/84, BauR 1986, 606, 608) - auf das sich die Beklagte beruft - kann zu keiner anderen Beurteilung führen.
  • OLG Dresden, 23.02.2005 - 11 W 104/05
    Daraufhin wurde die W. GmbH letztlich mit Urteil des OLG Dresden vom 14.05.2003, Az.: 11 U 2152/01, verurteilt, an M.W. 52.867,58 EUR nebst Zinsen zu zahlen.

    Wie sich aus dem Zusammenhang mit der Vereinbarung vom 06.11.2001 ergibt, sind von dieser Abtretung nur die Vergütungsansprüche des Antragstellers gegen die w. GmbH betroffen, die in der Folge vom Antragsteller in dem Verfahren vor dem Landgericht Dresden, Az.: 14 O 6451/00 und vor dem Oberlandesgericht Dresden, Az.: 11 U 2152/01 auch geltend gemacht worden sind.

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