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   OLG Dresden, 14.05.2012 - 21 UF 1337/11   

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https://dejure.org/2012,12249
OLG Dresden, 14.05.2012 - 21 UF 1337/11 (https://dejure.org/2012,12249)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.05.2012 - 21 UF 1337/11 (https://dejure.org/2012,12249)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 21 UF 1337/11 (https://dejure.org/2012,12249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Gegenseitige Ansprüche, Ehegatten, unberechtigte Erstattung, Strafanzeige

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenseitige Ansprüche von Ehegatten bei unberechtigter Erstattung von Strafanzeigen

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht eines Ehegatten wegen Erstattung einer Strafanzeige mit anschließender Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht eines Ehegatten wegen Erstattung einer Strafanzeige mit anschließender Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de

    Ansprüche von Ehegatten untereinander bei unberechtigter Erstattung von Strafanzeigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ein seitens der Ehefrau des Familiendiebstahls bezichtigter Ehegatte hat auch bei zurückgenommener Strafanzeige keinen Schadensersatzanspruch

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Ehegatten für Strafanzeige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 410
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2012 - 21 UF 1337/11
    Alles andere würde die freie Zugänglichkeit der staatlichen Rechtspflegeverfahren in bedenklicher Weise einengen (BVerfGE 74, 257 ff., juris Rn. 8 ff.; BGHZ 74, 9 ff., juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2012 - 21 UF 1337/11
    So kommen Schadensersatzansprüche etwa in Betracht, wenn es ein Ehegatte pflichtwidrig unterlässt, an der Minimierung der gemeinsamen finanziellen Lasten mitzuwirken, insbesondere bei der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung (BGH, NJW 1977, S. 378; Palandt- Brudermüller, a.a.O., Rn. 12 ff.; Hahn, a.a.O., Rn. 22 f.; zum Anschwärzen beim Arbeitgeber, um den anderen in seinem Vermögen zu schädigen, vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1996, S. 32 ff.).
  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2012 - 21 UF 1337/11
    Alles andere würde die freie Zugänglichkeit der staatlichen Rechtspflegeverfahren in bedenklicher Weise einengen (BVerfGE 74, 257 ff., juris Rn. 8 ff.; BGHZ 74, 9 ff., juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2012 - 21 UF 1337/11
    Die Frage, ob die Entscheidung des Familiengerichts, es habe in Bezug auf die Zulassung der Beschwerde den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzt, in vollem Umfang durch den Senat überprüfbar ist (so offenbar neuerdings BGH - V. Zivilsenat -, NJW 2011, S. 1516 f.; BGH - IX. Zivilsenat -, MDR 2012, S. 245; a.A. Zöller-Vollkommer,ZPO, 29. Aufl., § 321a Rn. 19; zweifelnd auch BGH - VII. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, S. 424 ff., juris Rn. 13; zur Zulassung eines Rechtsmittels auf Gegenvorstellung bei willkürlich unterbliebener Zulassung vgl. auch BGH, NJW 2004, S. 2529 f.), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, weil die Beschwerde jedenfalls in der Sache keinen Erfolg hat (BGH, NJW-RR 2011, S. 424 ff., juris Rn. 13: Wirksamkeit der Rechtsmittelzulassung kann wegen Erfolglosigkeit der Rechtsbeschwerde dahinstehen).
  • BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09

    Beschwerde gegen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2012 - 21 UF 1337/11
    Die Frage, ob die Entscheidung des Familiengerichts, es habe in Bezug auf die Zulassung der Beschwerde den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzt, in vollem Umfang durch den Senat überprüfbar ist (so offenbar neuerdings BGH - V. Zivilsenat -, NJW 2011, S. 1516 f.; BGH - IX. Zivilsenat -, MDR 2012, S. 245; a.A. Zöller-Vollkommer,ZPO, 29. Aufl., § 321a Rn. 19; zweifelnd auch BGH - VII. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, S. 424 ff., juris Rn. 13; zur Zulassung eines Rechtsmittels auf Gegenvorstellung bei willkürlich unterbliebener Zulassung vgl. auch BGH, NJW 2004, S. 2529 f.), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, weil die Beschwerde jedenfalls in der Sache keinen Erfolg hat (BGH, NJW-RR 2011, S. 424 ff., juris Rn. 13: Wirksamkeit der Rechtsmittelzulassung kann wegen Erfolglosigkeit der Rechtsbeschwerde dahinstehen).
  • OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 2 U 2174/93

    Anschwärzen des Ehepartners bei dessen Arbeitgeber als sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2012 - 21 UF 1337/11
    So kommen Schadensersatzansprüche etwa in Betracht, wenn es ein Ehegatte pflichtwidrig unterlässt, an der Minimierung der gemeinsamen finanziellen Lasten mitzuwirken, insbesondere bei der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung (BGH, NJW 1977, S. 378; Palandt- Brudermüller, a.a.O., Rn. 12 ff.; Hahn, a.a.O., Rn. 22 f.; zum Anschwärzen beim Arbeitgeber, um den anderen in seinem Vermögen zu schädigen, vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1996, S. 32 ff.).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Dresden, 14.05.2012 - 21 UF 1337/11
    Die Frage, ob die Entscheidung des Familiengerichts, es habe in Bezug auf die Zulassung der Beschwerde den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzt, in vollem Umfang durch den Senat überprüfbar ist (so offenbar neuerdings BGH - V. Zivilsenat -, NJW 2011, S. 1516 f.; BGH - IX. Zivilsenat -, MDR 2012, S. 245; a.A. Zöller-Vollkommer,ZPO, 29. Aufl., § 321a Rn. 19; zweifelnd auch BGH - VII. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, S. 424 ff., juris Rn. 13; zur Zulassung eines Rechtsmittels auf Gegenvorstellung bei willkürlich unterbliebener Zulassung vgl. auch BGH, NJW 2004, S. 2529 f.), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, weil die Beschwerde jedenfalls in der Sache keinen Erfolg hat (BGH, NJW-RR 2011, S. 424 ff., juris Rn. 13: Wirksamkeit der Rechtsmittelzulassung kann wegen Erfolglosigkeit der Rechtsbeschwerde dahinstehen).
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