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OLG Dresden, 14.09.2009 - 2 Ws 433/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstand der Entscheidung einer Strafvollstreckungskammer gem. § 56g Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 30.07.2009 - StVK 336/06
- OLG Dresden, 14.09.2009 - 2 Ws 433/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluß
Auszug aus OLG Dresden, 14.09.2009 - 2 Ws 433/09
Denn - wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in ihrer Antragsschrift zutreffend unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (StV 2000, 322) hinweist - handelt es sich bei der Entscheidung nach § 456 a StPO nur um eine vorläufige Maßnahme, die den Strafvollstreckungsanspruch und die Ergreifung von Fahndungsmaßnahmen unberührt lässt und die sich von der Aussetzung des Strafrestes nach Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Wirkungen unterscheidet.