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   OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10   

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https://dejure.org/2010,29803
OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10 (https://dejure.org/2010,29803)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 Ss 866/10 (https://dejure.org/2010,29803)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 1 Ss 866/10 (https://dejure.org/2010,29803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung, Abschiebung, Betretenserlaubnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens eines Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin nach erfolgter Abschiebung ohne Betretenserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens eines Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin nach erfolgter Abschiebung ohne Betretenserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Berufungsverwerfung nach Abschiebung, so einfach ist das nicht

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens eines Angeklagten nach erfolgter Abschiebung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 03.08.2004 - 1 Ss 132/04

    Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung eines sprachunkundigen abgeschobenen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10
    In der Regel entschuldigt die Abschiebung eines Angeklagten aus Deutschland sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung über seine Berufung (vgl. KG Berlin StV 1992, 567 ; BayObLG StV 2001, 339 ; OLG Stuttgart StV 2005, 657 f.; Gössel in LR, StPO , 25. Aufl., § 329 Rdnr. 42).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn dem rechtskräftig ausgewiesenen Angeklagten durch die zuständige Ausländerbehörde eine Betretenserlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilt worden wäre (vgl. OLG Stuttgart StV 2005, 657 f.).

  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 4 Ws 304/03

    Berufungseinlegung durch den abgeschobenen Angeklagten: Öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10
    Zwar konnte der Angeklagte im Wege der öffentlichen Zustellung wirksam geladen werden (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 219 ), jedoch lassen die Gründe des angefochtenen Urteils besorgen, dass das Landgericht den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung im Sinne des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO verkannt hat.
  • BayObLG, 31.01.2000 - 4St RR 6/00

    Strafprozeßrecht: Genügende Entschuldigung bei Fernbleiben eines ausgewiesenen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10
    In der Regel entschuldigt die Abschiebung eines Angeklagten aus Deutschland sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung über seine Berufung (vgl. KG Berlin StV 1992, 567 ; BayObLG StV 2001, 339 ; OLG Stuttgart StV 2005, 657 f.; Gössel in LR, StPO , 25. Aufl., § 329 Rdnr. 42).
  • KG, 05.03.1991 - 1 Ss 3/91

    Ausbleiben; Hauptverhandlung; Fernbleiben; Entschuldigung; Abschiebung;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10
    In der Regel entschuldigt die Abschiebung eines Angeklagten aus Deutschland sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung über seine Berufung (vgl. KG Berlin StV 1992, 567 ; BayObLG StV 2001, 339 ; OLG Stuttgart StV 2005, 657 f.; Gössel in LR, StPO , 25. Aufl., § 329 Rdnr. 42).
  • LG Dresden, 05.08.2010 - 10 Ns 422 Js 13356/08

    Rechtsfolgen des unentschuldigten Fernbleibens eines rechtskräftig nach Algerien

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10
    Das Ausbleiben des Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin ist auch dann genügend entschuldigt, wenn der Angeklagte nach erfolgter Abschiebung dem Gericht seine Anschrift in seinem Heimatland nicht mitgeteilt hat, da dieser Umstand der Beantragung einer Betretenserlaubnis für den Angeklagten nicht im Wege steht (a.A. LG Dresden VRR 2010, 363 = sTRR 2010, 363).
  • BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23

    Verfahrensrüge, Berufungsgericht, Ausbleiben des Angeklagten,

    (1) Allerdings ist das Ausbleiben eines Angeklagten, der nach einer Ausweisung das Bundesgebiet verlassen hat, genügend entschuldigt, da dieser sich strafbar machen würde, wenn er erneut in das Bundesgebiet einreist und ihm auch keine Ausnahmeerlaubnis zur Wiedereinreise erteilt wurde (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 31.01.2000 - 4St RR 6/00 -, StV 2001, 339, juris Rn. 7; vom 20.06.1994 - 5St RR 49/94 -, juris Rn. 11; OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Ss 866/10 -, juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 Ss 132/04 -, NStZ-RR 2004, 338, juris Rn. 19; Löwe-Rosenberg/ Gössel, a.a.O., § 329 Rn. 43; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rn. 25; KK-StPO/ Paul, 9. Aufl. 2023, StPO § 329 Rn. 11; s.a. BeckOK StPO/Eschelbach, 49. Ed. 01.10.2023, StPO § 329 Rn. 25; Burhoff/Hillenbrand/Laudon in: Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 10. Aufl., 2022, Rn. 815).
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