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   OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10   

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OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10 (https://dejure.org/2011,17628)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.02.2011 - 23 WF 576/10 (https://dejure.org/2011,17628)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 23 WF 576/10 (https://dejure.org/2011,17628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechenbarkeit des Anteils des anzurechnenden Kindergeldes aus dem Titel heraus bei Anrechnung des Kindergeldes in einem dynamischen Unterhaltstitel; Anrechnung des Kindergeldes in einem dynamischen Unterhaltstitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612b; RegelBetrV § 2
    Anrechnung des Kindergeldes in einem dynamischen Unterhaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1305
  • FamRZ 2011, 1657
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
    Der Senat folgt daher der Auffassung, dass eine Bezifferung des anzurechnenden Kindergelds nicht erforderlich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris, Rn. 11 ff; so auch der Tenor im Beschluss des BGH vom 28.05.2008, XII ZB 34/05,juris; a. A. OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2003, 8 UF 100/03, juris; unklar Wendl/Scholz, aaO., 6. Aufl., § 2 Rn. 516).

    Der Anteil des Kindergeldes, der abzuziehen ist, muss daher angegeben werden, z. B. die Hälfte (so z.B. der vom OLG Düsseldorf akzeptierte Tenor im Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris; ebenso in OLG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2001, 15 UF 55/01, juris; so auch der Tenor von BGH, Beschluss vom 28.05.2008, XII ZB 34/05, juris; jeweils ohne Problematisierung der hier diskutierten Fragestellung).

    Nur dann kann das Vollstreckungsorgan anhand der allgemein zugänglichen Kindergeldsätze das anzurechnende Kindergeld ohne Ermittlung von weiteren Tatsachen, die sich aus dem Titel selbst nicht ergeben, berechnen (OLG Düsseldorf vom 14.01.2002 a.a.O. Rn. 17; OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2001, 9 UF 291/01, FPR 2002, 660, 661; Palandt/Brudermüller, BGB, 70 Aufl. § 1612a Rn. 23; die Angabe ist jeweils enthalten - ohne Erörterung der Frage - in den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.04.2001 a.a.O. und des BGH Beschluss vom 28.05.2008 a.a.O.; sie ist nicht enthalten in OLG Jena, Beschluss vom 22.11.2004 a.a.O., ebenfalls ohne Erörterung).

    Eine genauere Angabe wäre hingegen wohl jedenfalls erforderlich gewesen, wenn auch ein Aufstieg in eine höhere Altersgruppe angestanden hätte (vgl. den Tenor in BGH, Beschluss vom 28.05.2008, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 1 UF 219/01

    Zur Frage der Zulässigkeit der "Dynamisierung" der Kindergeldanrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
    Der Senat folgt daher der Auffassung, dass eine Bezifferung des anzurechnenden Kindergelds nicht erforderlich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris, Rn. 11 ff; so auch der Tenor im Beschluss des BGH vom 28.05.2008, XII ZB 34/05,juris; a. A. OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2003, 8 UF 100/03, juris; unklar Wendl/Scholz, aaO., 6. Aufl., § 2 Rn. 516).

    Der Anteil des Kindergeldes, der abzuziehen ist, muss daher angegeben werden, z. B. die Hälfte (so z.B. der vom OLG Düsseldorf akzeptierte Tenor im Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris; ebenso in OLG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2001, 15 UF 55/01, juris; so auch der Tenor von BGH, Beschluss vom 28.05.2008, XII ZB 34/05, juris; jeweils ohne Problematisierung der hier diskutierten Fragestellung).

    Nur dann kann das Vollstreckungsorgan anhand der allgemein zugänglichen Kindergeldsätze das anzurechnende Kindergeld ohne Ermittlung von weiteren Tatsachen, die sich aus dem Titel selbst nicht ergeben, berechnen (OLG Düsseldorf vom 14.01.2002 a.a.O. Rn. 17; OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2001, 9 UF 291/01, FPR 2002, 660, 661; Palandt/Brudermüller, BGB, 70 Aufl. § 1612a Rn. 23; die Angabe ist jeweils enthalten - ohne Erörterung der Frage - in den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.04.2001 a.a.O. und des BGH Beschluss vom 28.05.2008 a.a.O.; sie ist nicht enthalten in OLG Jena, Beschluss vom 22.11.2004 a.a.O., ebenfalls ohne Erörterung).

  • OLG Schleswig, 02.04.2001 - 15 UF 55/01

    Kindesunterhalt - Abänderungsverfahren - Einwand fehlender Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
    Der Anteil des Kindergeldes, der abzuziehen ist, muss daher angegeben werden, z. B. die Hälfte (so z.B. der vom OLG Düsseldorf akzeptierte Tenor im Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris; ebenso in OLG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2001, 15 UF 55/01, juris; so auch der Tenor von BGH, Beschluss vom 28.05.2008, XII ZB 34/05, juris; jeweils ohne Problematisierung der hier diskutierten Fragestellung).

    Nur dann kann das Vollstreckungsorgan anhand der allgemein zugänglichen Kindergeldsätze das anzurechnende Kindergeld ohne Ermittlung von weiteren Tatsachen, die sich aus dem Titel selbst nicht ergeben, berechnen (OLG Düsseldorf vom 14.01.2002 a.a.O. Rn. 17; OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2001, 9 UF 291/01, FPR 2002, 660, 661; Palandt/Brudermüller, BGB, 70 Aufl. § 1612a Rn. 23; die Angabe ist jeweils enthalten - ohne Erörterung der Frage - in den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.04.2001 a.a.O. und des BGH Beschluss vom 28.05.2008 a.a.O.; sie ist nicht enthalten in OLG Jena, Beschluss vom 22.11.2004 a.a.O., ebenfalls ohne Erörterung).

  • OLG Jena, 24.01.2000 - 6 W 622/99

    Unterhaltspfändung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
    Die Berechnung des geschuldeten Betrags nach Wohnort des Kindes gemäß der Regelbetragverordnung ist auch einem Drittschuldner zumutbar (OLG Jena, Beschluss vom 24.01.2000, 6 W 622/99, juris).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
    Dabei muss der Titel jedoch aus sich heraus für eine Auslegung genügend bestimmt sein oder jedenfalls sämtliche Kriterien für seine Bestimmbarkeit eindeutig festlegen (BGH, Urteil vom 07.12.2005, XII ZR 94/03, juris, Rn. 25).
  • OLG Naumburg, 23.10.2003 - 8 UF 100/03

    Anrechnung des Kindergeldes und Höhe des Unterhaltes nach der

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
    Der Senat folgt daher der Auffassung, dass eine Bezifferung des anzurechnenden Kindergelds nicht erforderlich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris, Rn. 11 ff; so auch der Tenor im Beschluss des BGH vom 28.05.2008, XII ZB 34/05,juris; a. A. OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2003, 8 UF 100/03, juris; unklar Wendl/Scholz, aaO., 6. Aufl., § 2 Rn. 516).
  • OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01

    Einbeziehung des anzurechnenden Kindergeldanteils in die Dynamisierung des Tenors

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
    Nur dann kann das Vollstreckungsorgan anhand der allgemein zugänglichen Kindergeldsätze das anzurechnende Kindergeld ohne Ermittlung von weiteren Tatsachen, die sich aus dem Titel selbst nicht ergeben, berechnen (OLG Düsseldorf vom 14.01.2002 a.a.O. Rn. 17; OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2001, 9 UF 291/01, FPR 2002, 660, 661; Palandt/Brudermüller, BGB, 70 Aufl. § 1612a Rn. 23; die Angabe ist jeweils enthalten - ohne Erörterung der Frage - in den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.04.2001 a.a.O. und des BGH Beschluss vom 28.05.2008 a.a.O.; sie ist nicht enthalten in OLG Jena, Beschluss vom 22.11.2004 a.a.O., ebenfalls ohne Erörterung).
  • OLG Jena, 22.11.2004 - 1 UF 305/04

    Kindesunterhalt: "dynamisierte" Kindergeldanrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
    Dem steht die von den Klägern zitierte Entscheidung des OLG Jena (Beschluss vom 22.11.2004, 1 UF 305/04, juris) nicht entgegen.
  • OLG Koblenz, 04.03.2020 - 9 UF 674/19

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung luxemburgischer Familienzulagen

    Mit der Angabe, dass Kindergeld für ein erstes bzw. weiteres Kind in Abzug zu bringen ist, ist die Titulierung auch ausreichend bestimmbar, da der Abzugsbetrag aus dem Titel heraus berechenbar ist (OLG Dresden FamRZ 2011, 1657; MüKoBGB/Langeheine, 8. Aufl. 2020, BGB § 1612a Rn. 38).
  • OLG Köln, 03.08.2021 - 10 UF 44/21

    Anspruch auf Kindesunterhalt Erzielbare Einkünfte bei nicht ausreichenden

    Entsprechend ist die amtsgerichtliche Tenorierung ab Mai 2021 abzuändern, wobei der Tenor für Zwecke der Vollstreckungsfähigkeit zugleich auszuweisen hat, ob Kindergeld für das erste, zweite oder dritte Kind anzurechnen ist (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 15.02.2011 - 23 WF 576/10, FamRZ 2011, 1657).
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