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   OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98   

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https://dejure.org/1999,11609
OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98 (https://dejure.org/1999,11609)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.06.1999 - 14 U 2986/98 (https://dejure.org/1999,11609)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - 14 U 2986/98 (https://dejure.org/1999,11609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwand der Masseunzulänglichkeit in der Zwangsvollstreckung; Konkurs des Schuldners; Präklusionswirkung bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen; Anforderungen an den Nachweis der Masseunzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Görlitz - 1 O 131/98
  • OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98
    Insofern kommt § 60 Abs. 1 KO (auch) eine materiell-rechtliche Wirkung zu, so dass der Konkursverwalter einer Zwangsvollstreckung mit dem Einwand der Masseunzulänglichkeit im Wege einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 Abs. 1 ZPO begegnen kann (vgl. BAGE 31, 288, 296; Smid, GesO , 3. Aufl., § 13 Rdn. 90; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO , 3. Aufl., § 13 Rdn. 11; Hess/Binz/Wienberg, GesO , 2. Aufl., § 13 Rdn. 13; Hess, KO , 6. Aufl., 1998, § 60 Rdn. 7).

    Für die Voraussetzungen des § 60 KO trifft im Fall streitiger Massearmut den Verwalter die Darlegungs- und Beweislast (BAGE 31, 288, 295; Kilger/Karsten Schmidt, KO , 16. Aufl. 1993, § 60 Rdn. 2; Hess, a.a.O., § 60 , Rdn. 9; Kuhn/Uhlenbruck, KO , 11. Aufl. 1994, § 60 Rdn. 3 e).

    Sie obliegt aber nach einhelliger Auffassung allein dem Verwalter (BAGE 31, 288, 295; Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O.; Kilger/Karsten Schmidt, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 9 U 86/95

    Voraussetzungen für eine Verurteilung des Konkursverwalters zur Leistung an einen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98
    Wie auch das Landgericht annimmt, wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Beweis geführt sei, wenn der Verwalter z.B. durch öffentliche Bekanntmachung - wie hier am 25.01.1997 (Anlage K 5) im Bundesanzeiger - die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O., § 60 Rdn. 3 e; Smid, a.a.O., § 13, Rdn. 83; wohl auch Kilger/Karsten Schmidt, a.a.O., § 60 Anm. 2: "Öffentliche Bekanntmachung kann Beweismittel sein"; so ausdrücklich OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 2003, 2004).

    Da die Masseansprüche außerhalb des Gesamtvollstreckungsverfahrens geltend gemacht werden, ist das Konkursgericht weder befugt, die Masseunzulänglichkeit von sich aus festzustellen, noch einen Streit über diese Frage zu entscheiden (Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O.; Kilger/Karsten Schmidt, a.a.O.; OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 2003, 2004).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90
    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98
    Nur ausnahmsweise kann dieser Einwand berücksichtigt werden, wenn die Erschöpfung der Konkursmasse zweifelsfrei feststeht oder zumindest ernsthaft in Betracht kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171).
  • BAG, 20.05.1987 - 4 AZR 648/86

    Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß eines Arbeitsgerichts -

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98
    Der Meinungsstreit ist deshalb für den Streitfall ohne Bedeutung (vgl. BAG, ZIP 1987, 997, 1000).
  • LAG Hamm, 05.02.1992 - 14 Sa 1769/91

    Konkursverwalter; Masseunzulänglichkeit; Beweislast; Einrede der Massedürftigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98
    Entgegen der Auffassung des LAG Hamm (ZIP 1992, 1406) werden durch die Anerkennung der öffentlichen Bekanntmachung als Beweismittel die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast nicht außer Kraft gesetzt.
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