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   OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99   

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https://dejure.org/1999,6643
OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99 (https://dejure.org/1999,6643)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.09.1999 - 18 U 1031/99 (https://dejure.org/1999,6643)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. September 1999 - 18 U 1031/99 (https://dejure.org/1999,6643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von Überziehungszinsforderungen auch für die Zeit nach Beendigung der Verwaltung ; Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ; Voraussetzungen für die Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Freistellungsforderungen einer Kommune

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97

    Voraussetzungen, Umfang und Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs eines

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99
    Der Senat folgt der auch vom Bundesgerichtshof (vgl. WM 1997, 1854 f., 1855; NJW 1999, 1464 ff, 1465) vertretenen Auffassung, wonach dem "staatlichen Verwalter" in - jedenfalls - entsprechender Anwendung des § 670 BGB bis zum Ende der staatlichen Verwaltung mit Ablauf des 31.12.1992 (§ 11 a Abs. 1 S. 1 VermG) ein Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich solcher Maßnahmen, die nach dem 02.10.1990 ergriffen wurden, dem Grunde nach zuzubilligen ist.

    d) Die von der Klägerin für die Tätigkeit der Verwalterinnen in entsprechender Anwendung von § 26 Abs. 2 II. BerechnungsVO (fortan: II. BV) in Ansatz gebrachte Pauschale von 320, 00 DM bzw. 420, 00 DM zuzüglich Umsatzsteuer jährlich pro verwalteter Wohneinheit ist nach Auffassung des Senats üblich (§§ 612, 632 BGB) und angemessen (ebenso: KG ZOV 1996, 133; BGH NJW 1999, 1464 ff., 1465; jeweils in Bezug auf die Vergütung von Verwaltungsmaßnahmen des Rechtsnachfolgers eines volkseigenen Wohnungsverwaltungsbetriebes bis zur Beendigung der staatlichen Verwaltung) und mithin einer Schätzung gemäß § 287 ZPO zugänglich.

    Im Unterschied zu den den Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 09.02.1996 (ZOV 1996, 133) und des Bundesgerichtshofs vom 04.02.1999 (NJW 1999, 1464 ff.) zugrundeliegenden Sachverhalten befand sich die streitgegenständliche Liegenschaft vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht insgesamt in staatlicher Verwaltung im Sinne von §§ 11 ff. VermG.

    In Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (NJW 1999, 1464 ff., 1465) ist auch der Senat der Auffassung, dass kein Grund besteht, die Klägerin anders als einen vergleichbaren privaten (Haus-)Verwalter zu behandeln.

  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99
    Im Übrigen jedoch handelt es sich bei der Verwaltung von Mietgrundstücken um eine Tätigkeit, die sich als Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) darstellt und die nach den Umständen (§§ 612 Abs. 1, 632 BGB) nur gegen Entgelt zu erwarten ist (vgl. Palandt-Sprau, a.a.O., Rdn. 8 zu § 662; Rdn. 6 zu § 675 m.w.N. zum Stichwort "Verwaltung"; BGH NJW-RR 1989, 970 f.).

    Die Fortführung der Verwaltungstätigkeit des VEB durch die Klägerin gehörte nicht zu den originären Aufgaben einer Kommune, weshalb auch unter den gegebenen Umständen nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Geschäftsbesorgung in einer von der Klägerin im Rahmen ihres gewöhnlichen Aufgabengebietes entfalteten Tätigkeit bestand (vgl. BGH NJW-RR 1989, 970 f., 970) odervon dieser gewerbsmäßig betrieben wurde und aus diesem Grunde die kurze Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 7 BGB zur Anwendung käme.

  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 191/68

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Nichthaftung des Halters und

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99
    Solches wurde von der Rechtsprechung beispielsweise in Fällen der Tilgung einer bereits verjährten Schuld (BGHZ 95, 375 ff., 392), der Leistung auf eine Verbindlichkeit, wegen derer der Geschäftsherr um Stundung oder Erlass gebeten hatte (RGZ 147, 229 ff., 231) oder hinsichtlich derer ein pactum de non petendo geschlossen worden war (BGH VersR 1970, 1108 ff., 1109), bejaht.
  • OLG Celle, 19.05.1993 - 2 U 192/92
    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99
    In Übereinstimmung mit der vom Bundesgerichtshof vertretenen Ansicht (NJW 1983, 1729; NJW-RR 1993, 1228 f. 1229) ist vielmehr davon auszugehen, dass verjährungsmäßig der Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nicht mit dem auf Ersatz von Auslagen gleichzustellen ist (NJW 1983, aaO) und zwar selbst dann nicht, wenn sich der Befreiungsanspruch - infolge Zahlung - in einen Erstattungsanspruch umgewandelt hat (NJW-RR 1993, aaO).
  • VG Berlin, 10.02.1995 - 3 A 34.94

    Rechtsnachfolge in volkseigene Miterbenanteile

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99
    Der Senat schließt sich insoweit der auch vom Verwaltungsgericht Berlin (VIZ 1995, 424 f.) vertretenen Auffassung an, wonach eine "wohnungswirtschaftliche Nutzung" eines Erbteils nicht in Betracht kommt, mithin die Ausnahmeregelung des Art. 22 Abs. 4 EV in derartigen Fällen nicht eingreift und daher der betreffende Anteil nicht dem Vermögen der Klägerin zuzuordnen ist (Art. 22 Abs. 1 EV).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99
    Solches wurde von der Rechtsprechung beispielsweise in Fällen der Tilgung einer bereits verjährten Schuld (BGHZ 95, 375 ff., 392), der Leistung auf eine Verbindlichkeit, wegen derer der Geschäftsherr um Stundung oder Erlass gebeten hatte (RGZ 147, 229 ff., 231) oder hinsichtlich derer ein pactum de non petendo geschlossen worden war (BGH VersR 1970, 1108 ff., 1109), bejaht.
  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99
    Der Senat hält daran fest (vgl. Urteil vom 07.07.1999, 18 U 54/99), dass die Freistellungsansprüche der Klägerin gemäß § 195 BGB innerhalb einer Frist von 30 Jahren verjähren (vgl. auch Münchener Kommentar-Keller, aaO, Rdz. 12 zu § 257; BGH NJW 1983, 1729; BGH NJW-RR 1993, 1227 f., 1228; OLG Dresden, Urteil vom 23.07.1999, Az.: 3 U 478/99).
  • BGH, 30.07.1997 - III ZR 157/96

    Kostenerstattungsanspruch eines nach dem Vermögensgesetz bestellten staatlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99
    Der Senat folgt der auch vom Bundesgerichtshof (vgl. WM 1997, 1854 f., 1855; NJW 1999, 1464 ff, 1465) vertretenen Auffassung, wonach dem "staatlichen Verwalter" in - jedenfalls - entsprechender Anwendung des § 670 BGB bis zum Ende der staatlichen Verwaltung mit Ablauf des 31.12.1992 (§ 11 a Abs. 1 S. 1 VermG) ein Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich solcher Maßnahmen, die nach dem 02.10.1990 ergriffen wurden, dem Grunde nach zuzubilligen ist.
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99
    Vielmehr ist in Übereinstimmung mit der von der Rechtsprechung vertretenen Auffassung davon auszugehen, dass nach Wegfall der die Geschäftsbesorgung rechtfertigenden Legitimation - also seit Beendigung der Treuhandverwaltung gemäß § 11 a Abs. 1 VermG - die Regelungen der §§ 677 ff. BGB zur Anwendung kommen (vgl. die Nachweise bei: Münchener Kommentar, Seiler, aaO, Rdz. 40 zu § 677 BGB), weil im Falle einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag für das Tätigwerden des Geschäftsführers im fremden Pflichtenkreis ein Rechtsgrund mit der Folge besteht, dass für Bereicherungsansprüche des Geschäftsführers kein Raum ist (vgl. BGH NJW 1993, 3196 f. m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 02.09.2003 - 11 U 91/02

    Zulässigkeit von Erstattungsansprüchen bei Erhaltungs- und

    In diesem Fall gehören die Finanzierungskosten sogar zum Gesamtaufwand der Maßnahme und sind als solcher zu erstatten (so auch OLG Dresden, Urteil vom 15. September 1999, 18 U 1031/99 - zitiert in juris).
  • LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 431/04

    Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Die verspätet eingelegte Klage (Az.: S 18 U 1031/99) wurde zurückgenommen.
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