Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,206
OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10 (https://dejure.org/2010,206)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.04.2010 - 4 U 127/10 (https://dejure.org/2010,206)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. April 2010 - 4 U 127/10 (https://dejure.org/2010,206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB; Artt. 5 Abs. 3, 5 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 23, 22 KunstUrhG

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Telemedicus

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

  • Telemedicus

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

  • aufrecht.de

    Bildnis nackter Oberbürgermeisterin von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Meinungs- und Kunstfreiheit vor Schutz des Abgebildeten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte auf einem Gemälde

  • rechtambild.de

    Zur Veröffentlichung eines Bildnisses der Zeitgeschichte

  • kanzlei.biz

    Meinungs- und Kunstfreiheit ermöglicht nackte Oberbürgermeisterin

  • info-it-recht.de

    Die Veröffentlichung eines Bildnisses nackter Oberbürgermeisterin ist von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt (hier: Persönlichkeitsrecht)

  • streifler.de

    Abbildung einer nackten Oberbürgermeisterin kann als Stilmittel in der Satire gerechtfertigt sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte auf einem Gemälde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 1004 BGB
    Nackte Kunst - Politikerin darf als Aktgemälde dargestellt werden, wenn sich darin eine Meinungsäußerung niederschlägt

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Bildnis nackter Oberbürgermeisterin von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit: Die nackte Oberbürgermeisterin

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Gemälde mit nackter Dresdener Oberbürgermeisterin zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Nackte Oberbürgermeisterin" unterliegt vor Gericht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Satirisches Gemälde von der Oberbürgermeisterin Dresdens bewegt sich trotz Nacktdarstellung im Rahmen der Meinungs- und Kunstfreiheit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bildnis nackter Oberbürgermeisterin von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Die nackte Oberbürgermeisterin - Aktgemälde einer Politikerin von Meinungsfreiheit gedeckt

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Bildnis nackter Oberbürgermeisterin von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt

  • rechtambild.de (Leitsatz)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht & Satire: Die (fast) nackte Bürgermeisterin und das Welterbe

  • focus.de (Pressemeldung, 16.04.2010)

    Dresden: Nacktbild der Oberbürgermeisterin darf gezeigt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bildnis nackter Oberbürgermeisterin von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bildnis nackter Oberbürgermeisterin von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt - Persönlichkeitsrecht der Oberbürgermeisterin muss hinter Kunstfreiheit zurückzutreten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Dresdner Oberbürgermeisterin unterliegt im Streit um Nacktgemälde // Bild darf laut Gericht weiter gezeigt werden

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung oder Kunst- und Meinungsfreiheit?

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung oder Kunstfreiheit?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Helma Orosz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1490
  • GRUR-RR 2010, 396
  • MMR 2010, 713
  • ZUM 2010, 597
  • afp 2010, 402
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
    Satirische Darstellungen genießen aber einen besonders weiten Freiraum bis zur Grenze der Schmähkritik, da ihnen wesenseigen ist, mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen zu arbeiten (BVerfG NJW 1987, 2661).

    Die Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfordert zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem vom Verfasser gewählten satirischen Gewand, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369; 86, 1, 12; BVerfG NJW 1998, 1386).

    Sowohl der Aussagekern als auch seine Einkleidung sind sodann daraufhin zu überprüfen, ob sie sich als Beitrag zum geistigen Meinungskampf verstehen oder ob es sich hierbei um Schmähkritik oder eine Kundgabe der Missachtung handelt oder hierdurch die Menschenwürde angetastet wird (BVerfGE 86, 1; 82, 272; 75, 369; BVerfG NJW 1995, 3303; 1993, 1462; BGHZ 143, 199ff.).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
    Die Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfordert zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem vom Verfasser gewählten satirischen Gewand, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369; 86, 1, 12; BVerfG NJW 1998, 1386).

    Sowohl der Aussagekern als auch seine Einkleidung sind sodann daraufhin zu überprüfen, ob sie sich als Beitrag zum geistigen Meinungskampf verstehen oder ob es sich hierbei um Schmähkritik oder eine Kundgabe der Missachtung handelt oder hierdurch die Menschenwürde angetastet wird (BVerfGE 86, 1; 82, 272; 75, 369; BVerfG NJW 1995, 3303; 1993, 1462; BGHZ 143, 199ff.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
    Sowohl der Aussagekern als auch seine Einkleidung sind sodann daraufhin zu überprüfen, ob sie sich als Beitrag zum geistigen Meinungskampf verstehen oder ob es sich hierbei um Schmähkritik oder eine Kundgabe der Missachtung handelt oder hierdurch die Menschenwürde angetastet wird (BVerfGE 86, 1; 82, 272; 75, 369; BVerfG NJW 1995, 3303; 1993, 1462; BGHZ 143, 199ff.).

    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat die Äußerung - auch wenn sie eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft - als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (BVerfGE 82, 272; BGH NJW 1999, 2358; NJW 1995, 3303; OLG Köln AfP 2009, 156).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
    Sowohl der Aussagekern als auch seine Einkleidung sind sodann daraufhin zu überprüfen, ob sie sich als Beitrag zum geistigen Meinungskampf verstehen oder ob es sich hierbei um Schmähkritik oder eine Kundgabe der Missachtung handelt oder hierdurch die Menschenwürde angetastet wird (BVerfGE 86, 1; 82, 272; 75, 369; BVerfG NJW 1995, 3303; 1993, 1462; BGHZ 143, 199ff.).

    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat die Äußerung - auch wenn sie eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft - als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (BVerfGE 82, 272; BGH NJW 1999, 2358; NJW 1995, 3303; OLG Köln AfP 2009, 156).

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
    Sofern derartige Fotomontagen dem Betrachter keinen Anhaltspunkt für die Manipulation geben, sondern Authentizität suggerieren und den Eindruck eines realen Geschehens vermitteln, das tatsächlich nicht wie abgebildet stattgefunden hat, kann es - wie auch bei unwahrer Wortberichterstattung - an einem legitimen Informationsinteresse fehlen (BVerfG GRUR 2005, 500; AfP 1999, 57; NJW 1992, 1439 - Bayer; BGH VersR 2006, 374; Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 23 KUG Rn 42).

    Auch bei satirischen Darstellungen, die für sich beanspruchen, eine fotographische Abbildung zu sein, dürfen einzelne Bildelemente nicht über solche Veränderungen hinaus manipuliert werden, die für den Aussagegehalt unbedeutend sind (BVerfG GRUR 2005, 500 - Ron Sommer).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
    Ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte umfasst nicht nur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern liegt immer dann vor, wenn es einen Bezug zu Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse aufweist (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW 2009, 3032; NJW 2009, 754).

    Der Beurteilung ist ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, der den widerstreitenden Interessen ausreichend Rechnung trägt (BGHZ 178, 275 ff.; 178, 213 ff.; BGH GRUR 2009, 86 ff.).

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
    Diese Abwägung braucht nicht dem § 23 Abs. 2 KUG vorbehalten zu werden, sondern kann auch schon im Rahmen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG erfolgen (vgl. BGH NJW 1985, 1617 - Nacktfoto).

    Trotz einer erheblichen Veränderung in der Wahrnehmung von Sexualität und Nacktheit in den vergangenen Jahrzehnten, die dazu geführt hat, dass heute die Zurschaustellung nackter Personen in nur noch wenigen Fällen noch als Provokation angesehen, ja ihr mitunter sogar mit einem gewissen Desinteresse begegnet wird, ist daher die Verbreitung von Nacktaufnahmen ohne Einwilligung der Abgebildeten grundsätzlich unzulässig (BGH NJW 1985, 1617; NJW 1974, 1947; KGR Berlin 2002, 171; OLG Frankfurt NJW 2000, 594; OLG Hamburg NJW 1996, 1151; Wenzel/v. Strobl-Albeg aaO. 8.56; Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts § 12 Rn 83).

  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
    Sowohl der Aussagekern als auch seine Einkleidung sind sodann daraufhin zu überprüfen, ob sie sich als Beitrag zum geistigen Meinungskampf verstehen oder ob es sich hierbei um Schmähkritik oder eine Kundgabe der Missachtung handelt oder hierdurch die Menschenwürde angetastet wird (BVerfGE 86, 1; 82, 272; 75, 369; BVerfG NJW 1995, 3303; 1993, 1462; BGHZ 143, 199ff.).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
    Die Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfordert zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem vom Verfasser gewählten satirischen Gewand, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369; 86, 1, 12; BVerfG NJW 1998, 1386).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
    Angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art sind einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen (so bereits BVerfGE 24, 278).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • OLG Hamburg, 27.04.1995 - 3 U 292/94

    Schauspielerin / Esther Schweins

  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09

    (Erfolgloser) Antrag auf einstweilige Anordnung; allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1990 - 15 U 89/89

    Die sieben peinlichsten Persönlichkeiten

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück -

  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07

    Beleidgung; sexualbezogene Handlung; Voraussetzung

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

  • OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08

    Unterlassungsansprüche der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07

    Anspruch lebender Personen auf Unterlassung der Verbreitung eines ihre

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 11 U 28/99

    Zulässigkeit der Veröffentlichung einer Nacktaufnahme mit satirischem Begleittext

  • LG Dresden, 03.12.2009 - 3 O 2782/09

    Prozess um Aktgemälde - Dresdner Bürgermeisterin darf nicht nackt gezeigt werden

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05

    Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

  • KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirische Fotomontage

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

  • OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1523/19
    Die auf der dort abgefilmten P......-Demonstration verbreiteten Parolen einschließlich des streitgegenständlichen Kommentars enthalten an keiner Stelle den für die Satire charakteristischen Spott über Erscheinungen der Wirklichkeit, der sich nicht direkt, sondern indirekt durch die ästhetische Nachahmung eben dieser Wirklichkeit ausdrückt (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 16. April 2010 - 4 U 127/10 -, Rn. 6, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht