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   OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20   

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https://dejure.org/2020,24944
OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20 (https://dejure.org/2020,24944)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.07.2020 - 4 W 510/20 (https://dejure.org/2020,24944)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 4 W 510/20 (https://dejure.org/2020,24944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Forderung nach mündlicher Verhandlung ausgeglichen: Rechtsstreit erledigt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung kann unzulässig sein

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weiter bei Erfüllung nach Schluss der mündlichen Verhandlung?

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 8 O 1549/19
  • OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1405
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 26.02.2018 - 8 W 2/18

    Wahlfreiheit zwischen Erledigungserklärung und Antrag auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20
    Als zivilprozessuale Kostenvorschrift stellt § 91 ZPO gegenüber etwaigen materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen eine Ausnahmevorschrift dar, die die Kostentragungspflicht unabhängig vom Verschulden nach dem Maß des Unterliegens regelt, Kostengrundentscheidungen sind allein nach Maßgabe der ZPO über die Kostentragung zu treffen (BGH Beschluss vom 27. Oktober 2003 - II ZB 38/02 -, Rn. 3, juris; KG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 8 W 2/18 -, Rn. 17, juris).

    Ob die Klägerin das infolge des gerichtlichen Ermessens nach § 91a ZPO bestehende "Restrisiko" durch eine Klageänderung zu einer Kostenfeststellungsklage hätte ausschließen können (dagegen: KG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 8 W 2/18 -, Rn. 19, juris), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 26.03.2015 - III ZB 80/13

    Änderungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens: Isolierte

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20
    Allein eine sachlich unzutreffende Kostenentscheidung begründet nämlich noch keine eigenständige, über den Nachteil der Kostentragung hinausgehende Beschwer der Beklagten; erforderlich für eine Überwindung der Kostensperre des § 99 Abs. 1 ZPO ist vielmehr, dass die Kostenentscheidung auch verfahrensrechtlich nicht hätte ergehen dürfen (BGH, Beschluss vom 26.03.2015 - III ZB 80/13).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 26/15

    Grundstückskaufvertrag: Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20
    Unabhängig hiervon hätte die Klägerin jedenfalls Berufung einlegen und dort die Erledigungsfeststellung erwirken können (BGH MDR 2016, 482; Zöller-Althammer, a.a.O. Rn 38).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20
    Zwar wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine isolierte Anfechtbarkeit für den Fall in Betracht gezogen wird, dass die Kostenentscheidung eine eigenständige, von der Entscheidung in der Hauptsache unabhängige Beschwer enthält (BGH, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 164/09, juris); diese Konstellation ist hier jedoch nicht gegeben.
  • BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02

    Kostentragung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20
    Als zivilprozessuale Kostenvorschrift stellt § 91 ZPO gegenüber etwaigen materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen eine Ausnahmevorschrift dar, die die Kostentragungspflicht unabhängig vom Verschulden nach dem Maß des Unterliegens regelt, Kostengrundentscheidungen sind allein nach Maßgabe der ZPO über die Kostentragung zu treffen (BGH Beschluss vom 27. Oktober 2003 - II ZB 38/02 -, Rn. 3, juris; KG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 8 W 2/18 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20
    Sie geht jedoch zu Lasten der Kostengerechtigkeit und schließt eine Anfechtung selbst dann aus, wenn der Anfechtende nur durch die Kostenentscheidung beschwert ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1995 - BGH V ZB 28/95 - juris; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 99 Rn. 1).
  • OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22

    Berufungsverfahren; Unzulässigkeit der Berufung des Nebenintervenientin;

    Die getroffene Kostenentscheidung war lediglich sachlich unzutreffend (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 4 W 510/20 - Rn. 5, juris).
  • OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22

    Die Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren, mit der

    Eine solche Klageänderung kann im Hauptsacheverfahren auch mit der Berufungseinlegung verfolgt werden und zwar auch dann, wenn der Kläger bereits in erster Instanz jedenfalls objektiv in der Lage gewesen wäre, die Erledigungserklärung abzugeben (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 26/15 -, Rn. 31; Senat, Beschluss vom 16.7.2020 - 4 W 510/20; Zöller-Althammer, ZPO, 34. Aufl. § 91a Rn 37).
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