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   OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19   

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https://dejure.org/2019,47149
OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19 (https://dejure.org/2019,47149)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.12.2019 - 4 U 2088/19 (https://dejure.org/2019,47149)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - 4 U 2088/19 (https://dejure.org/2019,47149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schutz einer Meinungsäußerung im Rahmen der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 102/17

    Streit um Zulässigkeit eines Flyers der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

    Auszug aus OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19
    Es dürfen also nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs hätte führen können (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - juris; Senat, Urteil vom 09. Mai 2017 - 4 U 102/17 -, Rn. 32, juris).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 -, juris m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11

    Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit aber regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Dresden, 16.01.2018 - 4 W 1066/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch angebliche Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 -, juris m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19
    Maßgeblich ist insoweit das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten; auszugehen ist vom Wortlaut, der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann; bei der Deutung sind daher der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für die Leser, Hörer oder Zuschauer erkennbar sind (Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19
    Es dürfen also nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs hätte führen können (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - juris; Senat, Urteil vom 09. Mai 2017 - 4 U 102/17 -, Rn. 32, juris).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit aber regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris).
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