Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3420
OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04 (https://dejure.org/2006,3420)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.01.2006 - 2 U 753/04 (https://dejure.org/2006,3420)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 2 U 753/04 (https://dejure.org/2006,3420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Trägers eines Pflegeheimes bezüglich Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von sturzgefährdeten Heimbewohnern; Verpflichtung zu einer dem anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechenden Leistungserbringung; Güterabwägung und ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schutzmaßnahmen des Heimträgers zur Abwendung von Sturzgefahr

  • Judicialis

    HeimG § 4e a.F.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HeimG a. F. § 4 e; BGB § 823; SGB X § 116
    Umfang der erforderlichen Maßnahmen gegen Sturzgefährdung von Heimbewohnern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 4e (a.F.)
    Verkehrssicherungspflichten von Heimträgern innerhalb des Selbstbestimmungsrechts der Heimbewohner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatzklage der AOK gegen Pflegeheim abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzklage der AOK gegen Pflegeheim abgewiesen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.1.2006)

    Dresden weist Klage der AOK gegen Pflegheim zurück // Keine Pflichtverletzung wegen gestürzter Heimbewohnerin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1111
  • VersR 2006, 843
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04
    Allerdings sind hierbei wegen des Selbstbestimmungsrechts der Heimbewohner, die zu fördern gemäß § 2 HeimG die Heimträger gehalten sind, der Intensität der psychischen Einwirkung Schranken gesetzt (vgl. zur Güterabwägung bei Heimunterbringung: BGHZ 163, 53 ff.).

    Ein Anlass für die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO besteht nicht, da sämtliche anstehenden Rechtsfragen potentiell grundlegender Art durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28.04.2005 (III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937) und vom 14.07.2005 (III ZR 391/04 - NJW 2005, 2613) geklärt sind.

  • BGH, 14.07.2005 - III ZR 391/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04
    Auf die hiergegen vom Beklagten - nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde - erhobene Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.07.2005 - III ZR 391/04 -(NJW 2005, 2613) das Grundurteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Ein Anlass für die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO besteht nicht, da sämtliche anstehenden Rechtsfragen potentiell grundlegender Art durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28.04.2005 (III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937) und vom 14.07.2005 (III ZR 391/04 - NJW 2005, 2613) geklärt sind.

  • OLG Dresden, 23.09.2004 - 7 U 753/04

    Pflegevertrag; positive Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04
    Auf die hiergegen von der Klägerin eingelegte Berufung hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden mit Grundurteil vom 23.09.2004 - 7 U 753/04 -(OLGR 2004, 438) unter Abänderung der landgerichtlichen Entscheidung die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04
    In geeigneten Fällen kann hierbei auch in Betracht kommen, das Gespräch mit Personen zu suchen, auf deren Empfehlung vor allem Heimbewohner mit spezifischer persönlicher Prägung tendenziell empfänglicher reagieren als auf Ratschläge der Pflegekräfte (vgl. auch Klie, Anm. zu OLG Koblenz, Urteil vom 21.03.2002 -5 U 1648/01 - [NJW-RR 2002, 867], in: www.vincentz.net/altenheim/heimrecht).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83

    Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04
    (2.2.1.2) Der Senat hält es deshalb für geboten, den Pflegekräften bei der Führung derartiger Beratungsgespräche einen Beurteilungsspielraum zuzubilligen und ihr Vorgehen nur daraufhin zu überprüfen, ob es auf einer gut vertretbaren Abwägung der gegenläufigen Rechtsgüterziele beruht (vgl. zum Beurteilungsspielraum bei Diagnosen: OLG Hamm VersR 2002, 578 [579]; zur gerichtlichen Kontrolle von Beratungsgesprächen im medizinischen Bereich ergänzend: BGHSt 38, 144 [154]; BGHZ 95, 199 [206]).
  • OLG Hamm, 02.04.2001 - 3 U 160/00

    Diagnoseirrtum bei einem Bronchialkarzinom

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04
    (2.2.1.2) Der Senat hält es deshalb für geboten, den Pflegekräften bei der Führung derartiger Beratungsgespräche einen Beurteilungsspielraum zuzubilligen und ihr Vorgehen nur daraufhin zu überprüfen, ob es auf einer gut vertretbaren Abwägung der gegenläufigen Rechtsgüterziele beruht (vgl. zum Beurteilungsspielraum bei Diagnosen: OLG Hamm VersR 2002, 578 [579]; zur gerichtlichen Kontrolle von Beratungsgesprächen im medizinischen Bereich ergänzend: BGHSt 38, 144 [154]; BGHZ 95, 199 [206]).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04
    (2.2.1.2) Der Senat hält es deshalb für geboten, den Pflegekräften bei der Führung derartiger Beratungsgespräche einen Beurteilungsspielraum zuzubilligen und ihr Vorgehen nur daraufhin zu überprüfen, ob es auf einer gut vertretbaren Abwägung der gegenläufigen Rechtsgüterziele beruht (vgl. zum Beurteilungsspielraum bei Diagnosen: OLG Hamm VersR 2002, 578 [579]; zur gerichtlichen Kontrolle von Beratungsgesprächen im medizinischen Bereich ergänzend: BGHSt 38, 144 [154]; BGHZ 95, 199 [206]).
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