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   OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06   

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OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06 (https://dejure.org/2007,30058)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.01.2007 - 12 U 1034/06 (https://dejure.org/2007,30058)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 12 U 1034/06 (https://dejure.org/2007,30058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    2. Deutschlandfonds (DBVI/DFO): LBBW wegen arglistiger Täuschung des Anlegers durch den Vermittler zum Schadenersatz verurteilt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
    Denn nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass der Kläger und seine Ehefrau, wären sie nicht getäuscht worden, dem Fonds nicht beigetreten wären und deshalb auch den Kredit nicht aufgenommen hätten (so: BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 106/05, NJW 2006, 1955 ff., zitiert nach juris, Tz. 31).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 106/05, a.a.O., Tz. 2628) ist ein Anleger, sofern der Vermittler über die Fondsbeteiligung arglistig getäuscht hat, zur jederzeitigen fristlosen Kündigung der Fondsbeteiligung berechtigt und kann die Auszahlung seines Abfindungsguthabens verlangen.

    Ob der Kläger von der einem Anleger im Falle der arglistigen Täuschung durch den Vermittler über die Fondsbeteiligung eröffneten Möglichkeit, auch den mit dem Anlagevertrag gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG a.F. verbundenen Darlehensvertrag nach § 123 BGB anzufechten (vgl. auch: BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 106/05, a.a.O., Tz. 29), wirksam, insbesondere binnen der Frist des § 124 BGB Gebrauch gemacht hat, woran mit Blick auf die Dauer der vorgerichtlichen Vergleichsverhandlungen der Parteien Zweifel bestehen könnten, bedarf keiner Entscheidung.

    Die Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts wegen arglistiger Täuschung lässt nämlich einen daneben bestehenden (vgl. nur: Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., Rdz. 27 zu § 123 BGB; BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 106/05, a.a.O., Leitsatz 5) Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss unberührt.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
    Damit unterscheidet sich der Umfang der dem Treuhänder erteilten Vollmacht nicht von den in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.04.2006 (XI ZR 219/04, WM 2006, 1060 ff., zitiert nach juris, Tz. 2; XI ZR 29/05, WM 2006, 1008 ff., zitiert nach juris, Tz. 2) behandelten "Zeichnungsscheinen", wie auch ein Vergleich mit dem als Anlage BK2 zu den Akten gereichten Formular verdeutlicht.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, weil angesichts der rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist, für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Artikel 1 § 1 RBerG vorliegt, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen, d. h. darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. nur: BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 219/04, a.a.O., Tz. 16 mit umfangreichen Nachweisen).

    Auch vorliegend hat die in dem "Treuhandauftrag und Vollmacht" enthaltene Vollmacht nicht den Abschluss eines ganzen Bündels von Verträgen mit mannigfaltigem rechtlichen Beratungsbedarf zum Gegenstand, sondern beschränkt sich auf die Erklärung des Beitritts zur Fondsgesellschaft und auf die Aufnahme der Finanzierungsdarlehen, mithin auf die Wahrnehmung von im Wesentlichen wirtschaftlichen und damit nicht dem Erlaubniszwang nach Art. 1 § 1 RBerG unterliegenden Belangen (BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 219/04, a.a.O.).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
    Das Verhalten von Vermittlern muss sich nämlich die Bank nach § 278 BGB grundsätzlich nur zurechnen lassen, soweit es den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft, nur in diesem Zusammenhang war der Vermittler Z... im Pflichtenkreis der in den Vertrieb der Fondsanteile selbst nicht eingeschalteten Klägerin tätig (vgl. auch: BGH, Urteil vom 27.06.2000, XI ZR 174/99, ZIP 2000, 1430 ff., zitiert nach juris, Tz. 15; BGH; Urteil vom 15.07.2003, XI ZR 162/00, ZIP 2003, 1741 ff., zitiert nach juris, Tz. 29 - zu einem Realkreditvertrag; BGH, Urteil vom 16.05.2006, XI ZR 6/04, ZIP 2006, 1187 ff., zitiert nach juris, Tz. 63 - zu einem Realkreditvertrag; Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis, Loseblattsammlung, Band 1, 3/29a).

    Nach der Lebenserfahrung, die zu widerlegen der Beklagten oblegen hätte, ist davon auszugehen, dass die Zedentin und der Kläger im Falle einer zutreffenden und vollständigen Aufklärung die Fondsbeteiligung nicht erworben hätten (vgl. nur: BGH, Urteil vom 16.05.2006, XI ZR 6/04, www.bundesgerichtshof.de, Tz. 61), denn zu ihren Gunsten streitet eine Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens.

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile des 11. Zivilsenats vom 02.05.2000, XI ZR 150/99, BGHZ 144, 223 ff., zitiert nach juris, und Az.: XI ZR 108/99, ZIP 2000, 1152 ff., zitiert nach juris, sowie vom 14.10.2003, Az.: XI ZR 134/02, ZIP 2003, 2149 ff., zitiert nach juris) kommt es bei der Einschaltung eines Vertreters zum Abschluss eines Darlehensvertrages für die Widerruflichkeit der Vertragserklärungen nach dem Haustürwiderrufsgesetz grundsätzlich nicht auf die Haustürsituation des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung, sondern auf die des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages an.

    Dies entspricht auch der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. auch die Nachweise bei: BGH, Urteil vom 02.05.2000, Az.: XI ZR 108/99, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06

    Haftung beim finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
    Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 14.11.2006, 6 U 22/06, zitiert nach juris, Tz. 129) hat hieran zwar mit Blick auf den Leitsatz 5 sowie die Ausführungen unter Tz. 30 des Urteils des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25.04.2006 (XI ZR 106/06, a.a.O.) Zweifel geäußert; diese teilt der Senat indessen nicht.
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 259/05

    Anspruch des Kapitalanlegers gegen die einen Fondsbeitritt finanzierende Bank auf

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
    Allerdings setzt der Einwendungsdurchgriff wegen Vermittlerverschuldens eine vorsätzliche Begehungsweise voraus (so auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2006, 17 U 259/05, ZIP 2006, 2074 ff., zitiert nach juris, Tz. 21).
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
    Denn arglistig handelt auch, wer im Zusammenhang mit einer in gutem Glauben erfolgten Zusicherung nicht zugleich offenbart, dass ihm jegliche zur sachgemäßen Beurteilung - hier: der Wertentwicklung - erforderliche Kenntnis fehlt (vgl. nur: BGH, NJW 1980, 2460 f., 2461; BGH, NJW 2001, 2326 f., 2327).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 209/04

    Zurechnung der Haustürsituation bei der Vermittlung von Darlehen

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
    Zwar setzt die Bejahung einer arglistigen Täuschung voraus, dass sich die behauptete Täuschung durch Vorspiegeln oder Entstellen von Umständen auf objektiv nachprüfbare Angaben bezieht und nicht lediglich subjektive Werturteile oder marktschreierische Anspreisungen vermittelt werden (vgl. auch: BGH, Urteil vom 19.09.2006, XI ZR 209/04, zitiert nach Jurion, Tz. 24).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
    Dieser Pflicht genügt er dann, wenn er den Anlegern einen umfassenden Anlageprospekt mit Hinweisen auf die Risiken des Fonds übergeben hat und zwar so rechtzeitig, dass diese den Prospekt ausreichend prüfen können (vgl. auch: BGH, Urteil vom 11.05.2006, III ZR 205/05, www.bundesgerichtshof.de, Tz. 6).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 200/03

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Fondsbeitritts; Einwendungsdurchgriff bei dem

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
    Dass er und seine frühere Ehefrau in den Genuß von Steuervorteilen gekommen wären, denen keine Nachzahlungsansprüche des Finanzamtes gegenüber stehen (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 15.11.2004, II ZR 410/02, zitiert nach juris, Tz. 33), hat die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. nur: BGH, Urteil vom 26.10.2004, XI ZR 255/03, BGHZ 161, 15 ff., zitiert nach juris, Tz. 21; BGH, Urteil vom 31.01.2005, II ZR 200/03, ZIP 2005, 565 ff., zitiert nach juris, Tz. 14; Baumgärtel-Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., Rdz. 14 zu § 249 BGB) nicht behauptet, weshalb dem Kläger auch unter dem Gesichtspunkt der ihn insoweit treffenden sekundären Darlegungslast kein weitergehender Vortrag abzuverlangen war.
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 15.11.2004 - II ZR 410/02

    Widerruf von Realkrediten zur Finanzierung eines Fondsbeitritts; Rückabwicklung

  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

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