Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6722
OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97 (https://dejure.org/1997,6722)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.03.1997 - 3 AR 1/97 (https://dejure.org/1997,6722)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. März 1997 - 3 AR 1/97 (https://dejure.org/1997,6722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der festen körperlichen Verbindung mehrerer Blätter eines Mietvertrages für die gesetzliche Schriftform

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftform; Schriftformerfordernis; Rechtsentscheid; Wohnraummietvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566 § 126
    Schriftformerfordernis bei Wohnraummietvertrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
    Die Frage, ob bei einem aus mehreren Blättern bestehenden Mietvertrag zwingend eine körperliche Verbindung erforderlich ist, die nur unter Substanzverletzung und Gewaltanwendung gelöst werden kann, wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet (bejahend etwa Schlemminger, NJW 1992, 2249; Haase, WM 1995, 625 ).

    Auch die weitere sogenannte "Auflockerungsrechtsprechung" des BGH betrifft durchweg Nachtragsvereinbarungen und Verlängerungsverträge (vgl. hierzu die Nachweise bei Haase, WM 1995, 625, 631 ff).

    Die gravierenden Konsequenzen einer derartigen Formenstrenge liegen auf der Hand und zeigen sich insbesondere auch darin, daß die Berufung auf einen vermeintlichen Schriftformmangel in der Praxis als Vorwand vertragsreuiger Mietvertragsparteien mißbraucht werden könnte, sich aus mittlerweile unliebsamen vertraglichen Bindungen zu lösen (so zutreffend Bongen in WiB 1996, 357; Haase, WM 1995, 625 Ziffer II).

  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
    Eine feste körperliche Verbindung hat der BGH soweit ersichtlich bislang nur für den Fall gefordert, daß eine Haupturkunde durch den Inhalt einer anderen Urkunde ergänzt werden sollte (BGHZ 40, 255; Staudinger/Dilcher, 12. Aufl., § 126 Rdnr. 10), wobei ein Nachtragsvertrag jedenfalls dann nicht mit dem Hauptvertrag körperlich verbunden werden muß, wenn das Vertragsverhältnis fortgesetzt wird und auch der Nachtragsvertrag alle wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages enthält (BGHZ 52, 25).
  • BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 66/67

    Schriftform beim Mietverlängerungsvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
    Eine feste körperliche Verbindung hat der BGH soweit ersichtlich bislang nur für den Fall gefordert, daß eine Haupturkunde durch den Inhalt einer anderen Urkunde ergänzt werden sollte (BGHZ 40, 255; Staudinger/Dilcher, 12. Aufl., § 126 Rdnr. 10), wobei ein Nachtragsvertrag jedenfalls dann nicht mit dem Hauptvertrag körperlich verbunden werden muß, wenn das Vertragsverhältnis fortgesetzt wird und auch der Nachtragsvertrag alle wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages enthält (BGHZ 52, 25).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84

    Beweislast; Schäden der Mietsache; Wohnraummiete; Vertragliche Abnutzung;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
    Um der wegen der letztinstanzlichen Zuständigkeit der Landgerichte drohenden Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts zu begegnen, muß sich der Rechtsentscheid zwar auf sämtliche bedeutsamen Fragen aus dem Recht der Wohnraummietverhältnisse erstrecken, weswegen grundsätzlich alle speziell mietrechtlichen Fragen, die bei der Vermietung von Wohnraum von Bedeutung sein können, der Vorlagepflicht unterliegen (OLG Karlsruhe ZMR 1989, 89 ; OLG Karlsruhe NJW 1985, 142 ).
  • KG, 05.09.1991 - 8 REMiet 3920/91

    Befristung der Zweckbestimmung von öffentlich geförderten Wohnungen ; Anspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
    Solche Rechtsfragen gelangen durch Berufung und Revision ohnehin vor die oberen Gerichte und müssen deshalb durch das Landgericht als Berufungsgericht notfalls selbst entschieden werden (OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1289 ; BayObLG NJW 1988, 796; KG NJW-RR 1992, 147 ; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 401 ; OLG Schleswig, WM 1992, 674).
  • OLG Hamburg, 17.10.1990 - 4 U 111/90

    Unzulässigkeit einer Vorlage an das Oberlandesgericht; Fehlende Betroffenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
    Solche Rechtsfragen gelangen durch Berufung und Revision ohnehin vor die oberen Gerichte und müssen deshalb durch das Landgericht als Berufungsgericht notfalls selbst entschieden werden (OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1289 ; BayObLG NJW 1988, 796; KG NJW-RR 1992, 147 ; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 401 ; OLG Schleswig, WM 1992, 674).
  • BGH, 04.12.1985 - VIII ZR 17/85

    Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetzes

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es, daß die Rechtsfrage in einem engen inneren Sachzusammenhang mit dem materiellen Wohnraummietrecht steht (OLG Karlsruhe, WM 1986, 166 ).
  • OLG Frankfurt, 19.11.1990 - 20 REMiet 3/90

    Anforderungen an die Wirksamkeit von Mietverträgen; Rechtmäßigkeit eines auf die

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
    Rechtsfragen des allgemeinen Schuldrechts oder des allgemeinen Teils des bürgerlichen Gesetzbuches, die im Rahmen eines Wohnraummietverhältnisses auftreten, können nur dann zum Gegenstand eines Rechtsentscheides gemacht werden, wenn sie eine besondere von wohnraummietrechtlichen Gesichtspunkten bestimmte Interessenabwägung erfordern und damit einen engen sachlichen Bezug zum Wohnraummietrecht aufweisen (OLG Frankfurt, WM 1991, 17).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1988 - 9 REMiet 2/88

    Mietwohnung; Mieter; Kaution; Mietvertrag; Rückgewährverpflichtung; Aushändigung;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
    Um der wegen der letztinstanzlichen Zuständigkeit der Landgerichte drohenden Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts zu begegnen, muß sich der Rechtsentscheid zwar auf sämtliche bedeutsamen Fragen aus dem Recht der Wohnraummietverhältnisse erstrecken, weswegen grundsätzlich alle speziell mietrechtlichen Fragen, die bei der Vermietung von Wohnraum von Bedeutung sein können, der Vorlagepflicht unterliegen (OLG Karlsruhe ZMR 1989, 89 ; OLG Karlsruhe NJW 1985, 142 ).
  • OLG Hamm, 28.04.1989 - 30 REMiet 1/89
    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.1997 - 3 AR 1/97
    Solche Rechtsfragen gelangen durch Berufung und Revision ohnehin vor die oberen Gerichte und müssen deshalb durch das Landgericht als Berufungsgericht notfalls selbst entschieden werden (OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1289 ; BayObLG NJW 1988, 796; KG NJW-RR 1992, 147 ; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 401 ; OLG Schleswig, WM 1992, 674).
  • RG, 27.11.1923 - VII 419/22

    1. Über Jagdpachtverträge nach der preußischen Jagdordnung vom 15. Juli 1907. 2.

  • RG, 21.06.1932 - VII 467/31

    1. Welchen Inhalt muß die Erklärung der Verpfändung einer Grundschuld haben? 2.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht