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   OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97   

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OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97 (https://dejure.org/1997,4978)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.04.1997 - 6 W 287/97 (https://dejure.org/1997,4978)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. April 1997 - 6 W 287/97 (https://dejure.org/1997,4978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht bei einem nur bedingt gestellten Klageverfahren; Bewilligung von Prozesskostenhilfe als Bedingung für die Zustellung der Klageschrift; Erhebung einer Klage als bedingungsfeindliche Prozesshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 114 269 Abs. 3 S. 2
    Rechtshängigkeit bei Antrag auf PKH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1424
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97
    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, daß eine Klarstellung erforderlich, aber auch zulässig ist, daß die Klage nur nach Bewilligung des "Armenrechts" (heute Prozeßkostenhilferechts) erhoben werden soll und darin die Ankündigung liegt, die Klageerhebung erst zu beabsichtigen und die Einreichung der Klageschrift vorerst nur der Begründung des Gesuchs dienen solle (BGHZ 4, 328, 333; vgl. auch BGH, NJW 1972, 1373; OVG Hamburg, RPfl 1986, 68) .

    Der mithin lediglich vorliegende Entwurf einer Klage kann auch nicht ausnahmsweise dadurch zur Klage erhoben worden sein, daß der Antragsteller in der mündlichen Verhandlung eindeutig zu erkennen gegeben hätte, daß er den eingereichten Klageentwurf nunmehr als Klageschrift behandelt sehen wolle, etwa dadurch, daß er erklärt hätte, den Antrag aus der "Klageschrift" zu stellen, was bei rügelosem Einlassen der Antragsgenerin zur Rechtshängigkeit hätte führen können (BGH, NJW 1972, 1373" 1374).

  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageeinreichung bzw. Prozeßkostenhilfegesuch

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97
    Bei gleichzeitiger Einreichung von Prozeßkostenhilfeantrag und Klage hat der Antragsteller aber deutlich zu machen, ob er die Klage unbedingt oder nur für den Fall der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe einreichen will (OLG Köln, NJW 1994, 3360, 3361 m.w.N.).

    Das mithin allein vorliegende Prozeßkostenhilfegesuch ist nicht dadurch zu einer wirksamen Klageschrift geworden, daß das Landgericht die "Klage" zugestellt hat (OLG Köln, NJW 1994, 3360, 3361; OLG Hamm, FamRZ 1980, 1126, 1127; OVG Hamburg, RPfl 1986, 68; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 91, 92; LG Koblenz mit zustimmender Anmerkung Mümmler, JurBüro 1978, 449 f; MüKo- ZPO /Wax, § 117 Rdnr. 7; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., 5 117 Rdnr. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 53. Auf 1., § 253 Rdnr. 11; vgl. auch BGH, FamRZ 1980, 13 1; Thomas/Putzo, ZPO , 2 0. Auf 1., § 117 Rdnr. 3) .

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 55/86

    Verbindung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97
    Es mangelt an der Prozeßhandlung der Klageeinreichung (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 376 zur Berufungseinlegung), so daß die Klage mit der Zustellung nicht erhoben worden ist (§ 253 Abs. 1 ZPO ) .

    Die Prozeßhandlung ist, sofern sie nicht eindeutig ist, auszulegen (BGH, NJW-RR 1987, 376; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512).

  • OVG Hamburg, 26.09.1985 - Bs VII 466/85
    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97
    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, daß eine Klarstellung erforderlich, aber auch zulässig ist, daß die Klage nur nach Bewilligung des "Armenrechts" (heute Prozeßkostenhilferechts) erhoben werden soll und darin die Ankündigung liegt, die Klageerhebung erst zu beabsichtigen und die Einreichung der Klageschrift vorerst nur der Begründung des Gesuchs dienen solle (BGHZ 4, 328, 333; vgl. auch BGH, NJW 1972, 1373; OVG Hamburg, RPfl 1986, 68) .

    Das mithin allein vorliegende Prozeßkostenhilfegesuch ist nicht dadurch zu einer wirksamen Klageschrift geworden, daß das Landgericht die "Klage" zugestellt hat (OLG Köln, NJW 1994, 3360, 3361; OLG Hamm, FamRZ 1980, 1126, 1127; OVG Hamburg, RPfl 1986, 68; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 91, 92; LG Koblenz mit zustimmender Anmerkung Mümmler, JurBüro 1978, 449 f; MüKo- ZPO /Wax, § 117 Rdnr. 7; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., 5 117 Rdnr. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 53. Auf 1., § 253 Rdnr. 11; vgl. auch BGH, FamRZ 1980, 13 1; Thomas/Putzo, ZPO , 2 0. Auf 1., § 117 Rdnr. 3) .

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97
    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, daß eine Klarstellung erforderlich, aber auch zulässig ist, daß die Klage nur nach Bewilligung des "Armenrechts" (heute Prozeßkostenhilferechts) erhoben werden soll und darin die Ankündigung liegt, die Klageerhebung erst zu beabsichtigen und die Einreichung der Klageschrift vorerst nur der Begründung des Gesuchs dienen solle (BGHZ 4, 328, 333; vgl. auch BGH, NJW 1972, 1373; OVG Hamburg, RPfl 1986, 68) .
  • OLG Karlsruhe, 21.09.1988 - 13 U 3/88
    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97
    Die Prozeßhandlung ist, sofern sie nicht eindeutig ist, auszulegen (BGH, NJW-RR 1987, 376; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86
    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97
    Das mithin allein vorliegende Prozeßkostenhilfegesuch ist nicht dadurch zu einer wirksamen Klageschrift geworden, daß das Landgericht die "Klage" zugestellt hat (OLG Köln, NJW 1994, 3360, 3361; OLG Hamm, FamRZ 1980, 1126, 1127; OVG Hamburg, RPfl 1986, 68; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 91, 92; LG Koblenz mit zustimmender Anmerkung Mümmler, JurBüro 1978, 449 f; MüKo- ZPO /Wax, § 117 Rdnr. 7; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., 5 117 Rdnr. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 53. Auf 1., § 253 Rdnr. 11; vgl. auch BGH, FamRZ 1980, 13 1; Thomas/Putzo, ZPO , 2 0. Auf 1., § 117 Rdnr. 3) .
  • OLG München, 18.07.1988 - 11 WF 887/88
    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97
    Eine solche Klarstellung kann insbesondere dadurch erfolgen, daß eine beigelegte Klageschrift nur als Klageentwurf oder beabsichtigte Klage bezeichnet und nicht unterschrieben wird, ferner kann die Einreichung der Klage von der Gewährung von Prozeßkostenhilfe abhängig gemacht werden (OLG München, RPfl 1989, 70).
  • OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80
    Auszug aus OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97
    Das mithin allein vorliegende Prozeßkostenhilfegesuch ist nicht dadurch zu einer wirksamen Klageschrift geworden, daß das Landgericht die "Klage" zugestellt hat (OLG Köln, NJW 1994, 3360, 3361; OLG Hamm, FamRZ 1980, 1126, 1127; OVG Hamburg, RPfl 1986, 68; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 91, 92; LG Koblenz mit zustimmender Anmerkung Mümmler, JurBüro 1978, 449 f; MüKo- ZPO /Wax, § 117 Rdnr. 7; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., 5 117 Rdnr. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 53. Auf 1., § 253 Rdnr. 11; vgl. auch BGH, FamRZ 1980, 13 1; Thomas/Putzo, ZPO , 2 0. Auf 1., § 117 Rdnr. 3) .
  • OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11

    Bei fehlender Anhängigkeit einer Klage ist eine Kostenentscheidung nach § 269

    Durch dessen Zuleitung an die Antragsgegnerin im Prozesskostenhilfeverfahren ist noch kein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien zustande gekommen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424).

    Die Klage hätte vielmehr frühestens in einer etwaigen mündlichen Verhandlung als eingereicht angesehen werden können, wenn der Antragsteller in einer solchen Verhandlung zu erkennen gegeben hätte, dass er den Prozesskostenhilfeantrag nunmehr als Klageschrift ansehen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374; BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, zitiert nach juris, Tz. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424, 1425).

  • OLG Dresden, 19.09.1997 - 6 W 1000/97

    Kostentragungspflicht bei einem unbeabsichtigt in Gang gesetzten Verfahren;

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  • OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 19 U 199/02

    Verjährung: Schadensersatzpflicht im einstweiligen Rechtsschutz; Eintritt der

    Die Klage wurde damit anhängig (BGH NJW 1992 S. 1373; OLG Dresden NJW-RR 1997 S. 1424; OLG Zweibrücken NJW-RR 2001 S. 1653 f.).
  • OLG Jena, 12.07.2006 - 2 U 1122/05

    Wann schließt Bedenkenhinweis die Haftung des Auftragnehmers aus?

    Rechtshängigkeit ist insoweit also nicht eingetreten, weil die Zustellung durch das Gericht insoweit nicht veranlasst war (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1997, 1424; Zöller/Greger § 253 ZPO Rn. 26).
  • OLG Hamm, 27.05.2013 - 32 Sa 8/13

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits im Stadium der Prüfung der

    Die dennoch auf der Grundlage der Verfügung vom 07.01.2013 erfolgte Zustellung des klägerischen Schriftsatzes 03.01.2013 an den Beklagten zur Stellungnahme zum Verweisungsantrag vermag die Rechtshängigkeit nicht herbeizuführen, weil ein eindeutig gestelltes Prozesskostenhilfegesuch trotz entsprechender Sachbehandlung des Gerichts nicht zu einer Klageschrift wird (OLG Hamm FamRZ 1980, 1126, 1127; OLG Köln NJW 1994, 3360, 3361; OLG Dresden NJW-RR 1997, 1424; Zöller/Geimer, a. a. O., Rn 8).
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