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   OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09   

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https://dejure.org/2009,19029
OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09 (https://dejure.org/2009,19029)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.06.2009 - 2 Ws 203/09 (https://dejure.org/2009,19029)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 2 Ws 203/09 (https://dejure.org/2009,19029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 454 StPO; § 85 JGG

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beibehaltung des materiell-rechtliche Charakters einer Sanktion als Jugendstrafe nach Herausnahme des Verurteilten aus dem Jugendvollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 85 Abs. 6; StPO § 454 Abs. 2
    Beibehaltung des materiell-rechtliche Charakters einer Sanktion als Jugendstrafe nach Herausnahme des Verurteilten aus dem Jugendvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 22.10.2003 - 1 Ws 392/03
    Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09
    Ungeachtet dessen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NStZ-RR 2000, 381, mit Hinweis auf die Gesetzesentstehung) der materiellrechtliche Charakter der Sanktion als Jugendstrafe auch nach Herausnahme des Verurteilten aus dem Jugendvollzug und Übertragung der Vollstreckungszuständigkeit auf die Staatsanwaltschaft erhalten bleibt und sich die Aussetzung ihrer Vollstreckung materiellrechlich daher an den Vorschriften der flexibleren (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG in ZJJ 2009, 59 f.) §§ 88, 89 a JGG zu orientieren hat (h.M.; OLG Hamm StV 1996, 277 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 1 Ws 392/03 - Eisenberg JGG 13. Aufl. § 85 Rdnr. 17 a mit umfassenden weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung; a.A. OLG Düsseldorf JR 1997, 212 f.; OLG München StraFo 2009, 125 ff.; offengelassen Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O), weshalb das Abstellen auf einen dem Jugendstrafrecht fremden "Zweidrittelzeitpunkt" regelmäßig verfehlt erscheint, geht auch die Strafvollstreckungskammer - zu Recht - davon aus, dass auch in vorliegender Sache eine Strafrestaussetzung nicht von vornherein ausscheidet, vgl. BA S. 3.
  • OLG Dresden, 14.10.1999 - 2 Ws 596/99

    Jugendstrafe; Strafrestaussetzung; Strafaussetzung; Prüfungszeitpunkt; Zeitpunkt;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09
    Ungeachtet dessen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NStZ-RR 2000, 381, mit Hinweis auf die Gesetzesentstehung) der materiellrechtliche Charakter der Sanktion als Jugendstrafe auch nach Herausnahme des Verurteilten aus dem Jugendvollzug und Übertragung der Vollstreckungszuständigkeit auf die Staatsanwaltschaft erhalten bleibt und sich die Aussetzung ihrer Vollstreckung materiellrechlich daher an den Vorschriften der flexibleren (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG in ZJJ 2009, 59 f.) §§ 88, 89 a JGG zu orientieren hat (h.M.; OLG Hamm StV 1996, 277 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 1 Ws 392/03 - Eisenberg JGG 13. Aufl. § 85 Rdnr. 17 a mit umfassenden weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung; a.A. OLG Düsseldorf JR 1997, 212 f.; OLG München StraFo 2009, 125 ff.; offengelassen Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O), weshalb das Abstellen auf einen dem Jugendstrafrecht fremden "Zweidrittelzeitpunkt" regelmäßig verfehlt erscheint, geht auch die Strafvollstreckungskammer - zu Recht - davon aus, dass auch in vorliegender Sache eine Strafrestaussetzung nicht von vornherein ausscheidet, vgl. BA S. 3.
  • OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96

    Bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug,

    Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09
    Ungeachtet dessen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NStZ-RR 2000, 381, mit Hinweis auf die Gesetzesentstehung) der materiellrechtliche Charakter der Sanktion als Jugendstrafe auch nach Herausnahme des Verurteilten aus dem Jugendvollzug und Übertragung der Vollstreckungszuständigkeit auf die Staatsanwaltschaft erhalten bleibt und sich die Aussetzung ihrer Vollstreckung materiellrechlich daher an den Vorschriften der flexibleren (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG in ZJJ 2009, 59 f.) §§ 88, 89 a JGG zu orientieren hat (h.M.; OLG Hamm StV 1996, 277 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 1 Ws 392/03 - Eisenberg JGG 13. Aufl. § 85 Rdnr. 17 a mit umfassenden weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung; a.A. OLG Düsseldorf JR 1997, 212 f.; OLG München StraFo 2009, 125 ff.; offengelassen Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O), weshalb das Abstellen auf einen dem Jugendstrafrecht fremden "Zweidrittelzeitpunkt" regelmäßig verfehlt erscheint, geht auch die Strafvollstreckungskammer - zu Recht - davon aus, dass auch in vorliegender Sache eine Strafrestaussetzung nicht von vornherein ausscheidet, vgl. BA S. 3.
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09
    Dieses ist regelmäßig so rechtzeitig einzuholen, dass auch unter Beachtung der Rechtsmittelmöglichkeit eine rechtskräftige Entscheidung über die Strafaussetzung grundsätzlich noch vor Erreichen des gesetzlich vorgesehenen möglichen Aussetzungszeitpunkts ermöglicht wird (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 26. März 2009 - 2 BvR 2543/08, juris Abs. Nr. 64; Senatsbeschluss vom 09. Juni 2005 - 2 Ws 317/05 -).
  • OLG Celle, 06.05.2008 - 1 Ws 206/08

    Anwendbarkeit des § 454 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei

    Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09
    Eine Entscheidung über die Aussetzung der restlichen Jugendstrafvollstreckung zur Bewährung ist ohne kriminalprognostisches Gutachten eines Sachverständigen nicht möglich, § 85 Abs. 6 JGG, § 454 Abs. 2 StPO (std. Senatsrechtsprechung, vgl. auch OLG Celle NStZ-RR 2008, 355 f.).
  • OLG Dresden, 09.06.2005 - 2 Ws 317/05

    Bestimmung des für die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der

    Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09
    Dieses ist regelmäßig so rechtzeitig einzuholen, dass auch unter Beachtung der Rechtsmittelmöglichkeit eine rechtskräftige Entscheidung über die Strafaussetzung grundsätzlich noch vor Erreichen des gesetzlich vorgesehenen möglichen Aussetzungszeitpunkts ermöglicht wird (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 26. März 2009 - 2 BvR 2543/08, juris Abs. Nr. 64; Senatsbeschluss vom 09. Juni 2005 - 2 Ws 317/05 -).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 1 Ws 332/95
    Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09
    Ungeachtet dessen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NStZ-RR 2000, 381, mit Hinweis auf die Gesetzesentstehung) der materiellrechtliche Charakter der Sanktion als Jugendstrafe auch nach Herausnahme des Verurteilten aus dem Jugendvollzug und Übertragung der Vollstreckungszuständigkeit auf die Staatsanwaltschaft erhalten bleibt und sich die Aussetzung ihrer Vollstreckung materiellrechlich daher an den Vorschriften der flexibleren (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG in ZJJ 2009, 59 f.) §§ 88, 89 a JGG zu orientieren hat (h.M.; OLG Hamm StV 1996, 277 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 1 Ws 392/03 - Eisenberg JGG 13. Aufl. § 85 Rdnr. 17 a mit umfassenden weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung; a.A. OLG Düsseldorf JR 1997, 212 f.; OLG München StraFo 2009, 125 ff.; offengelassen Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O), weshalb das Abstellen auf einen dem Jugendstrafrecht fremden "Zweidrittelzeitpunkt" regelmäßig verfehlt erscheint, geht auch die Strafvollstreckungskammer - zu Recht - davon aus, dass auch in vorliegender Sache eine Strafrestaussetzung nicht von vornherein ausscheidet, vgl. BA S. 3.
  • KG, 05.04.2011 - 2 Ws 102/11

    Jugendstrafe: Prüfung einer Strafrestaussetzung zur Bewährung bei einer im

    Auszug aus OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09
    Ungeachtet dessen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NStZ-RR 2000, 381, mit Hinweis auf die Gesetzesentstehung) der materiellrechtliche Charakter der Sanktion als Jugendstrafe auch nach Herausnahme des Verurteilten aus dem Jugendvollzug und Übertragung der Vollstreckungszuständigkeit auf die Staatsanwaltschaft erhalten bleibt und sich die Aussetzung ihrer Vollstreckung materiellrechlich daher an den Vorschriften der flexibleren (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG in ZJJ 2009, 59 f.) §§ 88, 89 a JGG zu orientieren hat (h.M.; OLG Hamm StV 1996, 277 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 1 Ws 392/03 - Eisenberg JGG 13. Aufl. § 85 Rdnr. 17 a mit umfassenden weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung; a.A. OLG Düsseldorf JR 1997, 212 f.; OLG München StraFo 2009, 125 ff.; offengelassen Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O), weshalb das Abstellen auf einen dem Jugendstrafrecht fremden "Zweidrittelzeitpunkt" regelmäßig verfehlt erscheint, geht auch die Strafvollstreckungskammer - zu Recht - davon aus, dass auch in vorliegender Sache eine Strafrestaussetzung nicht von vornherein ausscheidet, vgl. BA S. 3.
  • OLG Hamm, 05.02.2015 - 2 Ws 33/15

    Prüfungsumfang bei der Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Jugendstrafe

    Der Wortlaut des § 85 Abs. 6 Satz 2 JGG sieht im Fall der Abgabe der Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft die Anwendung der Vollstreckungsregelungen der Strafprozessordnung ohne Einschränkung vor (h.M., vgl. u.a. OLG Celle, Beschluss vom 06. Mai 2008 - 1 Ws 206/08 -, juris; OLG Dresden, NStZ-RR 2010, 156).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2017 - 2 Ws 231/17

    Aussetzung des Rests der Jugendstrafe: Anwendbares Recht nach Abgabe der

    Diese entspricht der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (ThürOLG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 Ws 307/16 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2015 - III-2 Ws 33/15 -, juris; HansOLG Hamburg StraFo 2013, 349; OLG Stuttgart Die Justiz 2011, 106; OLG Dresden, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 Ws 203/09 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.10.2005 - Ws 768/05 -, juris; BrandbgOLG, Beschluss vom 24.05.2005 - 2 Ws 57/05 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2003 - III-3 Ws 117/03 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 91; Eisenberg, JGG, 19. Aufl. 2017, § 85 Rn. 22; HK-JGG/Sonnen, 7. Aufl. 2015, § 85 Rn. 16; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl. 2011, § 85 Rn. 14; Diemer/Schatz/Sonnen, KGG, 7. Aufl. 2015, § 85 Rn. 16; BeckOK Strafvollzug Bund/Heuchemer, 11. Edition Stand 01.02.2017, JGG § 85 Rn. 14; NK-JGG/Ostendorf/Rose, 10. Aufl. 2016, § 85 Rn. 8 und § 88 Rn. 1; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 57 Rn. 2; undifferenziert: OLG Karlsruhe [3. Strafsenat] Die Justiz 2006, 372; aA : OLG Düsseldorf StraFo 2012, 470; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.11.2009 - 2 Ws 410/09 -, juris; OLG München StraFo 2009, 125; OLG Düsseldorf StV 1998, 348; LR-StPO/Graalmann-Scherer, 26. Aufl. 2010, § 454 Rn. 105).

    Diese Rechtsfrage ist in Rechtsprechung und Literatur streitig, wenn die Jugendstrafe nach den Vorschriften des Erwachsenenvollzuges vollstreckt wird; in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird sie - soweit ersichtlich - überwiegend bejaht ( bejahend : OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2015 - III-2 Ws 33/15 -, juris; OLG Düsseldorf StraFo 2012, 470; OLG Dresden, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 Ws 203/09 -, juris; OLG Celle NStZ-RR 2008, 355 mit abl.

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