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OLG Dresden, 18.02.1998 - 12 U 3202/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 126
Mietvertrag: Schriftform - Konvolut körperlich nicht mit einander verbundener Einzelblätter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 14.10.1997 - 9 O 3766/97
- OLG Dresden, 18.02.1998 - 12 U 3202/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95
Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung …
Auszug aus OLG Dresden, 18.02.1998 - 12 U 3202/97
Bei einem aus mehreren Einzelblättern bestehenden Vertragswerk kann der Einheitlichkeit durch eine feste körperliche Verbindung genüge getan werden, § 126 BGB selbst erfordert aber keine körperliche Verbindung der einzelnen Urkundenblätter, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher grafischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt (vgl. BGH, NJW 98, 58 ff.). - BGH, 13.07.1967 - Ia ZB 1/67
Anmeldung eines Patents eine Messvorrichtung betreffend - Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Dresden, 18.02.1998 - 12 U 3202/97
Es genügt nicht, wenn dieser mit einer Paraphe unterzeichnet (vgl. BGH, NJW 67, 2310). - BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Schriftform beim Mietvertrag
Auszug aus OLG Dresden, 18.02.1998 - 12 U 3202/97
Dies sind neben dem essentialia negotii, dem Mietzins und dem Mietobjekt, jedenfalls auch all die Bestimmungen, die die Parteien nach ihren Vertragsverhandlungen für wesentlich erachten (vgl. Palandt/Putzo, BGB , 56. Aufl., § 566 Rdn. 10, BGHZ 40, 255, 261 f.).