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   OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09   

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OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09 (https://dejure.org/2009,13655)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09 (https://dejure.org/2009,13655)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. März 2009 - 1 Reha Ws 2/09 (https://dejure.org/2009,13655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkende Auslegung des Begriffs der "Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit" bei Gewährung einer Opferrente nach strafrechtlicher Rehabilitation

  • Judicialis

    StrRehaG § 16 Abs. 2; ; StrRehaG § 17a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 16 Abs. 2; StrRehaG § 17a
    Einschränkende Auslegung des Begriffs der "Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit" bei Gewährung einer Opferrente nach strafrechtlicher Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09
    Diesen liegt jeweils der allgemeine Gedanke zugrunde, "dass in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die als politische Häftlinge ein Schicksal erfuhren, das sie zuvor unter dem Schutze der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben" (BVerwGE 9, 132 ff., 141; BVerwG, Urteil vom 08. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 -).

    In § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG wurde das Erfordernis des Systembezuges - nachträglich (vgl. BVerwGE 9, 132 a.a.O.) - in den Wortlaut der Vorschrift aufgenommen (Nr. 2: die während der Herrschaft des Nationalsozialismus oder in den Gewahrsamsgebieten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) durch ihr Verhalten gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit verstoßen haben ...).

  • VGH Bayern, 30.05.2001 - 12 B 97.685
    Auszug aus OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09
    Stellungsmissbrauch setzt regelmäßig voraus, dass Machtbefugnisse, die das Unrechts-Regime verliehen hat, bewusst und gewollt dazu ausgeübt werden, sich selbst zu bevorzugen oder anderen zu schaden (vgl. BayVGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - 12 B 97.685 - Bruns/Schröder/Tappert StrRehaG § 16 Rdnrn. 28, 29).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten

    Auszug aus OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09
    Soweit die dadurch erzielten Ergebnisse als unbefriedigend empfunden werden, ist es dem Gesetzgeber unbenommen, für die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer einen - dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 HHG nachgebildeten - Ausschlussgrund in das Gesetz aufzunehmen (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit: BVerfGE 13, 46 ff.).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 5.06

    Ausgleichsleistung, Ausschluss von -; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Auszug aus OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09
    Dementsprechend wird in der hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal vorausgesetzt, dass der Verstoß im Zusammenhang mit Tätigkeiten zugunsten eines Unrechtssystems erfolgt sei (vgl. LSG Berlin ZfS 1995, 333 ff.: langjähriges Mitglied des nationalen Verteidigungsrates der früheren DDR - Entschädigungsrentengesetz; BVerwG NJW 2008, 95 f.: Denunziationen, die das Opfer der Willkür eines staatlichen Verfolgungsapparates ausliefern - Ausgleichsleistungsgesetz; OVG Berlin-Brandenburg NJ 2006, 422 ff.: Mitwirkung eines ehemaligen DDR-Staatsanwalts an der Strafverfolgung gegen einen Republikflüchtigen - Vertriebenenzuwendungsgesetz; BSGE 95, 244 ff. - Bundesversorgungsgesetz).
  • OLG Rostock, 10.02.2004 - I WsRH 3/03
    Auszug aus OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09
    c) Auch die bislang zu § 16 Abs. 2 StrRehaG ergangene obergerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die Verstöße gegen die "Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit" im Sinne der Vorschrift regelmäßig im Zusammenhang mit einer Gewaltherrschaft und zweckgerichtet zur Förderung oder Unterstützung dieses Regimes begangen sein müssen (vgl. KG Berlin NJ 1996, 40 f.; Thüringer OLG VIZ 1995, 128 und OLG-NL 2006, 214 ff.; OLG Rostock, VIZ 1995, 63 und Beschluss vom 10. Februar 2004 - I Ws RH 3/03 -).
  • BVerwG, 27.03.2006 - 5 C 30.05

    Menschlichkeit, Grundsätze der -; Rechtsstaatlichkeit, Grundsätze der -;

    Auszug aus OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 125, 344 ff.) hat dementsprechend im Rahmen einer Entscheidung zu § 5 Nr. 1 b des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) ausgeführt, dass eine Einzelperson durch eine dem allgemeinen Kriminalunrecht zuzuordnende Straftat ohne jeden politischideologischen Hintergrund, mag diese auch noch so schwer wiegen, nicht gegen die "Grundsätze der Menschlichkeit" verstoßen kann, da der Einzelne nicht Adressat der "Grundsätze der Menschlichkeit" im Sinne der Vorschrift sei.
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09
    Insoweit weist die Beschwerdeführerin zutreffend darauf hin, dass zu den allgemein anerkannten und unveräußerlichen Menschenrechten insbesondere auch das Recht eines jeden Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit gehört, das vor staatlicher Willkür zu schützen ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit ist (vgl. Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 2 GG, Artikel 2 und 15 Abs. 2 EMRK; BVerwGE 31, 337, 338).
  • BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R

    Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit -

    Auszug aus OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09
    Dementsprechend wird in der hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal vorausgesetzt, dass der Verstoß im Zusammenhang mit Tätigkeiten zugunsten eines Unrechtssystems erfolgt sei (vgl. LSG Berlin ZfS 1995, 333 ff.: langjähriges Mitglied des nationalen Verteidigungsrates der früheren DDR - Entschädigungsrentengesetz; BVerwG NJW 2008, 95 f.: Denunziationen, die das Opfer der Willkür eines staatlichen Verfolgungsapparates ausliefern - Ausgleichsleistungsgesetz; OVG Berlin-Brandenburg NJ 2006, 422 ff.: Mitwirkung eines ehemaligen DDR-Staatsanwalts an der Strafverfolgung gegen einen Republikflüchtigen - Vertriebenenzuwendungsgesetz; BSGE 95, 244 ff. - Bundesversorgungsgesetz).
  • OLG Dresden, 17.03.1995 - 2 Ws 524/94

    Einschränkungen bei strafrechtlicher Rehabilitierung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09
    Der Senat hält auch im Kontext der Opferrente gemäß § 17 a StrRehaG weiterhin an seiner in Einklang mit der sonstigen höchstrichterlichen Rechtsprechung stehenden einschränkenden Auslegung des § 16 Abs. 2 StrRehaG (Senat, OLG-NL 1996, 19 f.) fest mit der Folge, dass Taten der allgemeinen Kriminalität, die keinen Bezug zu einem Unrechts-Regime haben, nicht als Verstoß gegen die "Grundsätze der Menschlichkeit" im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen sind.
  • KG, 20.03.1995 - 4 Ws 7/95

    Ausschluss der Rehabilitierung wegen Verstößen gegen Menschlichkeit und

    Auszug aus OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09
    c) Auch die bislang zu § 16 Abs. 2 StrRehaG ergangene obergerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die Verstöße gegen die "Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit" im Sinne der Vorschrift regelmäßig im Zusammenhang mit einer Gewaltherrschaft und zweckgerichtet zur Förderung oder Unterstützung dieses Regimes begangen sein müssen (vgl. KG Berlin NJ 1996, 40 f.; Thüringer OLG VIZ 1995, 128 und OLG-NL 2006, 214 ff.; OLG Rostock, VIZ 1995, 63 und Beschluss vom 10. Februar 2004 - I Ws RH 3/03 -).
  • LSG Berlin, 23.05.1995 - L 2 An 80/94

    Entschädigungsrente; Aberkennung; Menschlichkeit; Rechtsstaat; Faschismus;

  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01

    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen

  • OLG Jena, 14.06.2016 - 1 Ws Reha 3/16

    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR:

    Der Beschluss des Landgerichts Gera vom 19.11.2015, auf den sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht wegen der Einzelheiten verwiesen wird, entspricht der Rechtslage und der - soweit ersichtlich einhelligen - Auslegung des Ausschlusstatbestandes des § 16 Abs. 2 StrRehaG in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 30.05.2001, Az. 12 B 97.685; KG Berlin, Beschluss vom 20.03.1995, Az. 4 Ws 7/95 REHA; OLG Dresden, Beschluss vom 18.03.2009, Az. 1 Reha Ws 2/09, jeweils bei juris; Senatsbeschluss v. 06.11.1995, Az. 2 Ws-Reha 63/95).
  • OLG Jena, 14.06.2016 - Ws Reha 3/16

    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR:

    Der Beschluss des Landgerichts Gera vom 19.11.2015, auf den sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht wegen der Einzelheiten verwiesen wird, entspricht der Rechtslage und der - soweit ersichtlich einhelligen - Auslegung des Ausschlusstatbestandes des § 16 Abs. 2 StrRehaG in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 30.05.2001, Az. 12 B 97.685; KG Berlin, Beschluss vom 20.03.1995, Az. 4 Ws 7/95 REHA; OLG Dresden, Beschluss vom 18.03.2009, Az. 1 Reha Ws 2/09, jeweils bei juris; Senatsbeschluss v. 06.11.1995, Az. 2 Ws-Reha 63/95).
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