Rechtsprechung
OLG Dresden, 18.04.1996 - 7 U 2422/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermietung von Standflächen zu Werbezwecken an Schildpräger auf dem Gebiet der TÜV Stelle; Verpflichtung des Landkreises zur Ausschreibung von Standplätzen wegen ihres marktbeherrschenden Charakters; Verteilung der Darlegungslast und Beweislast bei der Behautpung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB §§ 26 Abs. 2 22
Vergabe von Standflächen auf dem Gelände der Kfz-Zulassungsstelle an gewerbliche Schilderpräger durch Gebietskörperschaften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 01.12.1995 - 6 HKO 7787/95
- OLG Dresden, 18.04.1996 - 7 U 2422/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 299
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von …
Auszug aus OLG Dresden, 18.04.1996 - 7 U 2422/95
Insbesondere hat der Bundesgerichtshof für einen hier vergleichbaren Fall entschieden, daß es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn ein Landkreis vorgefertigte Kraftfahrzeugkennzeichenschilder in den Diensträumen seiner Kraftfahrzeugzulassungsstelle zum Verkauf bereithält, er aber den Kraftfahrzeughaltern die Wahl eines Erwerbs der Schilder bei einem privaten Unternehmen läßt und er auf die am Ort vorhandenen privaten Bezugsquellen in geeigneter Weise hinweist (GRUR 1974, 733). - BGH, 11.05.1989 - I ZR 91/87
"Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb III"; Wettbewerbswidrigkeit der …
Auszug aus OLG Dresden, 18.04.1996 - 7 U 2422/95
So ist es prinzipiell nicht zu beanstanden, wenn eine politische Gemeinde in ein- und demselben Gebäude öffentliche und damit zusammenhängende privatwirtschaftliche Aufgaben wahrnimmt (BGH GRUR 1987, 160 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; GRUR 1989, 603 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb III; OLG Hamm, Urteil vom 18.2.1992, Az: 4 U 234/91 - NJW-RR 1992, 1071). - OLG Hamm, 18.02.1992 - 4 U 234/91
Auszug aus OLG Dresden, 18.04.1996 - 7 U 2422/95
So ist es prinzipiell nicht zu beanstanden, wenn eine politische Gemeinde in ein- und demselben Gebäude öffentliche und damit zusammenhängende privatwirtschaftliche Aufgaben wahrnimmt (BGH GRUR 1987, 160 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; GRUR 1989, 603 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb III; OLG Hamm, Urteil vom 18.2.1992, Az: 4 U 234/91 - NJW-RR 1992, 1071).
- OLG Dresden, 29.10.1998 - 7 U 1117/98 Der Unternehmensbegriff im Sinne des GWB ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18.04.1996 - 7 U 2422/95 (NJW-RR 1997, 299 li. Sp. unten) - klargestellt hat, funktional zu verstehen und umfasst jede selbständige Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr.
Bei der Bestimmung des räumlich relevantes Marktes kommt es - dies hat der Senat bereits in dem angeführten Urteil (NJW-RR 1997, 299 ff., 300 li. Sp.) ausgeführt - auf die Schilderpräger als Marktgegenseite an.
In Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen liegt insoweit das nach § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB erforderliche Abhängigkeitsverhältnis vor (Senatsurteil vom 18.04.1996 - 7 U 2422/95 = NJW-RR 299 ff., S. 300).
Ein förmliches Ausschreibungsverfahren muss der beklagte Landkreis in diesem Zusammenhang nicht durchführen (Senatsurteil vom 18.04.1996 - 7 U 2422/95 = NJW-RR 1997, 299 ff., 301).
- OLG Dresden, 29.10.1999 - 7 U 1117/98
Anspruch eines privaten Kfz-Schilderprägers auf Unterlassung des Abschlusses von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 29.04.1998 - 2 U 1852/97
Unmittelbar oder mittelbar unbillige Behinderung durch marktbeherrschendes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 6 U 37/97
Durchführung einer Ausschreibung; Wirksamkeit eines, mit einem Konkurrenten …
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