Rechtsprechung
OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 493/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Aufrechnung bei fehlender Gegenseitigkeit; Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten mit dessen Zustimmung
- Judicialis
BGB § 387
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 387; BGB § 398
Zur Wirksamkeit einer Aufrechnung mit abgetretener Gegenforderung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufrechnung mit Forderung eines Dritten möglich?
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 14.02.2007 - 7 O 4235/06
- OLG Dresden, 11.07.2007 - 8 U 493/07
- OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 493/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
Vollstreckung eines Versäumnisurteils
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 493/07
Er wiederholt sein erstinstanzliches Vorbringen und macht zusätzlich geltend, ausweislich des Inhalts des von der W O GmbH gegen ihn ebenfalls vor dem Landgericht Leipzig geführten Rechtsstreites 10 O 396/07 (Senat 8 U 730/07) habe die hiesige Klägerin alle Ansprüche aus beiden Darlehensverträgen vor Erklärung der Aufrechnung an die W O GmbH abgetreten.Die eigene Geltendmachung derselben und anderer Forderungen durch die W O GmbH im Parallelverfahren 8 U 730/07 spricht im Übrigen eindeutig gegen eine solche Rückübertragung.
- OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 1272/06
Zustellung demnächst; Mahnbescheid; Individualisierung
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 493/07
Die Vollstreckungsabwehrklage betrifft einen Kostenfestsetzungsbeschluss, den der Beklagte gegen die Klägerin aufgrund seines Obsiegens im durch Senatsurteil vom 04.10.2006 - 8 U 1272/06 abgeschlossenen Vorprozess erwirkt hat. - BGH, 17.05.1988 - IX ZR 5/87
Rechtsfolgen der Verzichtserklärung des Erstehers und eines weiteren Gläubigers
Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 493/07
Mit der Forderung eines Dritten kann der Schuldner selbst mit dessen Einwilligung nicht aufrechnen (BGH NJW-RR 1988, 1146, 1150).
- OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die …
Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf die Senatsurteile in Sachen I O GmbH ./. H (= hiesiger Beklagter) vom 04.10.2006 - 8 U 1272/06 (WM 2007, 297) und vom 18.07.2007 - 8 U 493/07 (juris) sowie im ersten Berufungsdurchgang in vorliegender Sache vom 18.07.2007 - 8 U 730/07 (MDR 2008, 165), auf das nunmehr angefochten gewesene Urteil des Landgerichts vom 13.12.2007 sowie auf die Schriftsätze der Parteien Bezug genommen.Das hat der Senat im Urteil vom 18.07.2007 - 8 U 493/07 entschieden und die Vollstreckungsabwehrklage der I O GmbH abgewiesen.