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   OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18   

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https://dejure.org/2019,36654
OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18 (https://dejure.org/2019,36654)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.07.2019 - 8 U 1861/18 (https://dejure.org/2019,36654)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 8 U 1861/18 (https://dejure.org/2019,36654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    AGB in Abwasserentsorgungsverträgen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebots gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGH, NJW-RR 2015, 690; NJW 2006 47; NJW 1991, 1886; NJW 1992, 3158).

    Soweit derartige gesetzliche Ausnahmetatbestände jedoch nicht eingreifen, steht eine Abweichung von der gesetzlichen Risikoverteilung in Rede (BGH, NJW 1991, 1886).

    Geschieht dies durch eine individualvertragliche Regelung, ist dies - in den Grenzen der § 138 und § 242 BGB - vom Grundsatz der Vertragsfreiheit gedeckt (BGH, NJW 1992, 3158; NJW 1991, 1886).

    Dagegen stellt die formularmäßige Überbürdung einer verschuldensunabhängigen Haftung grundsätzlich eine der gesetzlichen Risikoverteilung widersprechende, unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, die zur Unwirksamkeit einer derartigen Klausel nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB führt (BGH, NJW 1991, 1886; NJW 1992, 3158 Ulmer/Brandner/Hensen/Fuchs, AGB Recht, 12. Aufl., § 307 Rn. 216; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 307 Rn. 32).

    Höherrangige Interessen lassen sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht allein unter dem Gesichtspunkt einer Haftung nach Gefahrbereichen (Sphärenhaftung) rechtfertigen (BGH, NJW 1991, 1886; NJW 1992, 3158; NJW 1992, 1761).

    Damit ist zugleich der Rechtsgedanke der Kalkulierbarkeit einer verschuldensunabhängigen Haftung angesprochen; unkalkulierbare Einstandspflichten können bei fehlenden Haftungsobergrenzen gegen die Zulässigkeit der Haftungsklausel sprechen (BGH, NJW 1991, 1886).

    Demgegenüber kann für eine Angemessenheit angeführt werden, wenn die Möglichkeit einer Risikostreuung oder Versicherbarkeit des Schadens besteht (BGH, NJW 1991, 1886; vgl. Müko BGB/Wurmnest, 8. Aufl., § 307 Rn. 47).

    Im Ausgangspunkt gewähren die zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Regelungen keinen ausgleichenden Vorteil für die Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung (vgl. BGH, NJW 1991, 1886), sodass lediglich darauf abgestellt werden kann, ob höherrangige Interessen eine solche Einstandspflicht rechtfertigen.

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebots gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGH, NJW-RR 2015, 690; NJW 2006 47; NJW 1991, 1886; NJW 1992, 3158).

    Geschieht dies durch eine individualvertragliche Regelung, ist dies - in den Grenzen der § 138 und § 242 BGB - vom Grundsatz der Vertragsfreiheit gedeckt (BGH, NJW 1992, 3158; NJW 1991, 1886).

    Dagegen stellt die formularmäßige Überbürdung einer verschuldensunabhängigen Haftung grundsätzlich eine der gesetzlichen Risikoverteilung widersprechende, unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, die zur Unwirksamkeit einer derartigen Klausel nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB führt (BGH, NJW 1991, 1886; NJW 1992, 3158 Ulmer/Brandner/Hensen/Fuchs, AGB Recht, 12. Aufl., § 307 Rn. 216; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 307 Rn. 32).

    Eine verschuldensunabhängige Haftung kann nur ausnahmsweise in allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart werden, sofern sie durch höherrangige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist oder wenn die den Kunden benachteiligende Abweichung durch die Gewährung anderer rechtlicher Vorteile ausgeglichen wird (BGH, NJW 1992, 3158; vgl. auch BGH, NJW 1979, 105 - "gewichtige Gesichtspunkte").

    Höherrangige Interessen lassen sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht allein unter dem Gesichtspunkt einer Haftung nach Gefahrbereichen (Sphärenhaftung) rechtfertigen (BGH, NJW 1991, 1886; NJW 1992, 3158; NJW 1992, 1761).

    Vielmehr bedarf es darüber hinausgehender höherrangiger Interessen; solche besonderen Umstände sind vom Verwender darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, NJW 1992, 3158).

  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 3/06

    Wasserrecht - Anlagenhaftung nach § 22 Abs. 2 WHG

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
    Das Verhalten muss einen spezifisch unmittelbaren Bezug zum Gewässer aufweisen, der über die bloße Verursachung nachteiliger Gewässerveränderungen hinausgeht (BGH, NJW 1994, 1006; NVwZ-RR 2007, 754; Staudinger/Kohler, Umwelthaftungsrecht, 2017, § 89 WHG Rn. 32).

    Die Anlage muss dazu bestimmt sein, wassergefährdende Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern oder zu befördern (BGH, NVwZ-RR 2007, 754; Staudinger/Kohler, Umwelthaftungsrecht, 2017, § 89 WHG Rn. 56, 57).

    Das mittelbare Hineingelangen von Löschwasser stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs demgegenüber keine Einleitungshandlung dar (BGH, NJW 1983, 2029; vgl. BGH, NJW 1994, 1006; NVwZ-RR 2007, 754).

  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 121/81

    Haftung des Inhabers einer Halle zur Lagerung von Wohnwagenkunststoffteilen für

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
    Der notwendige spezifische Bezug fehlt insbesondere dann, wenn - wie hier - Stoffe nur zufällig, beispielsweise aufgrund eines Störfalls, in ein Gewässer gelangen (BGH, NJW 1983, 2029; NJW 1988, 1593; Staudinger/Kohler, Umwelthaftungsrecht, 2017, § 89 WHG Rn. 32; vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016 - 7 O 242/15 - juris).

    Dementsprechend haftet der Inhaber einer Lagerhalle, in der Kunststoffreste gelagert sind, nicht nach § 89 Abs. 2 WHG, wenn erst infolge eines Brandes wassergefährdende Stoffe entstehen und mit dem Löschwasser in ein Gewässer einfließen (BGH, NJW 1983, 2029; Staudinger/Kohler, Umwelthaftungsrecht, 2017, § 89 WHG Rn. 57; vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016 - 7 O 242/15 - juris).

    Das mittelbare Hineingelangen von Löschwasser stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs demgegenüber keine Einleitungshandlung dar (BGH, NJW 1983, 2029; vgl. BGH, NJW 1994, 1006; NVwZ-RR 2007, 754).

  • LG Düsseldorf, 02.08.2016 - 7 O 242/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feststellung einer Verpflichtung zur Leistung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
    Der notwendige spezifische Bezug fehlt insbesondere dann, wenn - wie hier - Stoffe nur zufällig, beispielsweise aufgrund eines Störfalls, in ein Gewässer gelangen (BGH, NJW 1983, 2029; NJW 1988, 1593; Staudinger/Kohler, Umwelthaftungsrecht, 2017, § 89 WHG Rn. 32; vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016 - 7 O 242/15 - juris).

    Dementsprechend haftet der Inhaber einer Lagerhalle, in der Kunststoffreste gelagert sind, nicht nach § 89 Abs. 2 WHG, wenn erst infolge eines Brandes wassergefährdende Stoffe entstehen und mit dem Löschwasser in ein Gewässer einfließen (BGH, NJW 1983, 2029; Staudinger/Kohler, Umwelthaftungsrecht, 2017, § 89 WHG Rn. 57; vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016 - 7 O 242/15 - juris).

    Etwa die Strafnormen der § 324 f. StGB haben unabhängig von ihrer Einschlägigkeit grundsätzlich keinen Schutzgesetzcharakter (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016 - 7 O 242/15 - juris; offengelassen BGH, VersR 1986, 92).

  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 98/12

    Zur werkvertraglichen Fürsorgepflicht eines Landwirts, der einen Unternehmer mit

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Beachtung von Verkehrssicherungspflichten regelmäßig zugleich eine nebenvertraglich zu wahrende Schutzpflicht darstellt (vgl. BGH, NJW 2013, 3366; NJW-RR 2013, 534; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 280 Rn. 28), kann die Klägerin aus diesem allgemeinen Grundsatz in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Ableitungen aus Verkehrssicherungspflichten können nicht weiter reichen, als es die konkret vertragsgegenständlichen Schutz- und Treuepflichten hergeben (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 534).

  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Beachtung von Verkehrssicherungspflichten regelmäßig zugleich eine nebenvertraglich zu wahrende Schutzpflicht darstellt (vgl. BGH, NJW 2013, 3366; NJW-RR 2013, 534; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 280 Rn. 28), kann die Klägerin aus diesem allgemeinen Grundsatz in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Denn auch in diesem Kontext muss der Inhalt und Zweck des Schuldverhältnisses berücksichtigt werden (vgl. BGH, NJW 2013, 3366).

  • BGH, 20.01.1994 - III ZR 166/92

    Begriff des Einbringens, Einleitens oder Einwirkens; Umfang der Rechte aus einem

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
    Das Verhalten muss einen spezifisch unmittelbaren Bezug zum Gewässer aufweisen, der über die bloße Verursachung nachteiliger Gewässerveränderungen hinausgeht (BGH, NJW 1994, 1006; NVwZ-RR 2007, 754; Staudinger/Kohler, Umwelthaftungsrecht, 2017, § 89 WHG Rn. 32).

    Das mittelbare Hineingelangen von Löschwasser stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs demgegenüber keine Einleitungshandlung dar (BGH, NJW 1983, 2029; vgl. BGH, NJW 1994, 1006; NVwZ-RR 2007, 754).

  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
    Für den Fall, dass die Vertragschließenden einer bestimmten Klausel ein übereinstimmendes Parteiverständnis zugrunde legen, ist die vom objektiven Sinn abweichende Bedeutung jedoch maßgebend (BGH, NJW 2002, 2102; NJW 2009, 3422; NJW 2018, 455; NJW 2018, 2177).

    Die von der Klägerin aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2002 (NJW 2002, 2102) weiter abgeleitete Auffassung, wonach dann eine Individualvereinbarung im Sinne des § 305b BGB in Rede stünde, die mangels AGB-Charakters einer Überprüfung anhand der Maßstäbe des § 307 Abs. 1 und 2 BGB grundlegend nicht mehr zugänglich sei, vermag der Senat in dieser Allgemeinheit nicht zu teilen.

  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 504/16

    Einziehung der Sachverständigenkosten durch den Kfz-Sachverständigen: Vorliegen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
    Für den Fall, dass die Vertragschließenden einer bestimmten Klausel ein übereinstimmendes Parteiverständnis zugrunde legen, ist die vom objektiven Sinn abweichende Bedeutung jedoch maßgebend (BGH, NJW 2002, 2102; NJW 2009, 3422; NJW 2018, 455; NJW 2018, 2177).

    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof in aktuellen Entscheidungen keine Erwägungen angestellt hat, die in dieser Konstellation einen Rückgriff auf die Inhaltskontrolle zweifelhaft erscheinen ließen (BGH, NJW 2018, 2177; NJW 2009, 3422; NJW 2018, 455; vgl. auch Ulmer/Brandner/Hensen/Schäfer, AGB Recht, 12. Aufl., § 305c Rn. 84); er hält in der Rechtsfolge lediglich fest, dass § 305c Abs. 2 BGB (Unklarheitenregelung) nicht einschlägig und - für die weitere Prüfung - das gemeinsame Bedeutungsverständnis zugrunde zu legen sei.

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

  • BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13

    Sachaufklärung; Beweisermittlungsantrag; Ausforschung; Abfallerzeuger;

  • BGH, 17.10.1985 - III ZR 99/84

    Ersatzansprüche wegen Verschmutzung eines Gewässers durch höhere Gewalt

  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 100/91

    Formularklausel zur Haftung des Mieters einer Fernschreibanlage

  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades:

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10

    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 152/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Altmietvertrag über eine Wohnung:

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 180/86

    Wasservergiftung - § 22 WHG, Untersuchungskosten bei Wasserprobe durch

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 331/07

    Eigenkapitalersatz - Bürgschaft zur Darlehenssicherung aus einer

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

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