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   OLG Dresden, 18.11.1997 - 14 U 2426/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5655
OLG Dresden, 18.11.1997 - 14 U 2426/96 (https://dejure.org/1997,5655)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.11.1997 - 14 U 2426/96 (https://dejure.org/1997,5655)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. November 1997 - 14 U 2426/96 (https://dejure.org/1997,5655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung von Lohnsteuerhilfevereinen; Reklamehafte Ausgestaltung einer Anzeige ; Ausgestaltung der Werbebefugnis steuerberatender Berufe; Werbung durch Fernseheinblendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1334
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99

    Zulässige Werbeanzeige eines Lohnsteuerhilfevereins - "mehr als 1200

    Eine am Wortlaut der Verordnung haftende bzw. restriktive Beurteilung der angegriffenen Wettbewerbshandlung ließe sich deshalb nicht mehr mit den verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechten der Berufs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1, Art. 9 GG), vereinbaren, weil sie diese durch § 57 a StBerG gegenüber der Situation bei Erlass der Verordnung eingetretene Werteverschiebung nicht berücksichtigte (vgl. BGH WM 1995, 1334; OLG Dresden, WRP 1998, 216, 218).
  • OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 816/97

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

    Hierzu gehören grundsätzlich auch Neuerungen in bezug auf die Nutzung anderer als herkömmlicher Kommunikationsmittel und Werbeformen (vgl. § 22 BOStB und - zur Fernsehwerbung eines Lohnsteuerhilfevereins: Senatsurteil vom 18.11.1997 - 14 U 2426/96, zur Veröffentlichung vorgesehen) sowie veränderte Ausdrucksformen der Selbstdarstellung, die einer Wandelung des Berufsbildes gerecht werden.
  • OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 1007/97

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

    Hierzu gehören grundsätzlich auch Neuerungen in bezug auf die Nutzung anderer als herkömmlicher Kommunikationsmittel (vgl. § 22 BOStB und - zur Fernsehwerbung eines Lohnsteuerhilfevereins: Senatsurteil vom 18.11.1997 - 14 U 2426/96, zur Veröffentlichung vorgesehen), gegenüber dem bisherigen Werbeverhalten der Steuerberater veränderte Ausdrucksformen der Selbstdarstellung sowie Werbehinweise, die - wie hier - nicht durch ein besonderes Ereignis veranlaßt sind.
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