Rechtsprechung
OLG Dresden, 18.11.1997 - 14 U 2426/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbung von Lohnsteuerhilfevereinen; Reklamehafte Ausgestaltung einer Anzeige ; Ausgestaltung der Werbebefugnis steuerberatender Berufe; Werbung durch Fernseheinblendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 14.08.1996 - 2 HKO 3993/96
- OLG Dresden, 18.11.1997 - 14 U 2426/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1334
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86
Werbung für Lohnsteuerhilfevereine
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80
Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87
Lohnsteuerhilfeverein
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.03.1995 - I ZR 157/93
Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung - Berufswidrige Werbung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 3 U 263/95
Rechtmäßigkeit der Werbung eines Steuerberaters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 05.07.1995 - 12 U 893/95
Werbung eines Steuerberaters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.05.1987 - I ZR 195/85
"Verbreitungsgebiet"; Begriff des Verbreitungsgebiet einer Zeitung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.11.1969 - I ZR 34/68
Zulässigkeit von Werbung durch einen Steuerbevollmächtigten - Sinn und Zweck …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99
Zulässige Werbeanzeige eines Lohnsteuerhilfevereins - "mehr als 1200 …
Eine am Wortlaut der Verordnung haftende bzw. restriktive Beurteilung der angegriffenen Wettbewerbshandlung ließe sich deshalb nicht mehr mit den verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechten der Berufs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1, Art. 9 GG), vereinbaren, weil sie diese durch § 57 a StBerG gegenüber der Situation bei Erlass der Verordnung eingetretene Werteverschiebung nicht berücksichtigte (vgl. BGH WM 1995, 1334; OLG Dresden, WRP 1998, 216, 218). - OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 816/97
Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters
Hierzu gehören grundsätzlich auch Neuerungen in bezug auf die Nutzung anderer als herkömmlicher Kommunikationsmittel und Werbeformen (vgl. § 22 BOStB und - zur Fernsehwerbung eines Lohnsteuerhilfevereins: Senatsurteil vom 18.11.1997 - 14 U 2426/96, zur Veröffentlichung vorgesehen) sowie veränderte Ausdrucksformen der Selbstdarstellung, die einer Wandelung des Berufsbildes gerecht werden. - OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 1007/97
Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters
Hierzu gehören grundsätzlich auch Neuerungen in bezug auf die Nutzung anderer als herkömmlicher Kommunikationsmittel (vgl. § 22 BOStB und - zur Fernsehwerbung eines Lohnsteuerhilfevereins: Senatsurteil vom 18.11.1997 - 14 U 2426/96, zur Veröffentlichung vorgesehen), gegenüber dem bisherigen Werbeverhalten der Steuerberater veränderte Ausdrucksformen der Selbstdarstellung sowie Werbehinweise, die - wie hier - nicht durch ein besonderes Ereignis veranlaßt sind.