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   OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96   

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OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96 (https://dejure.org/1997,7830)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.03.1997 - 8 U 1386/96 (https://dejure.org/1997,7830)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. März 1997 - 8 U 1386/96 (https://dejure.org/1997,7830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang einschlägiger Gewährleistungsvorschriften vor einer Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Zukünftiger Zustand einer Sache nach Gefahrübergang als Fehler im Sinne von § 459 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Bebaubarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 459
    Bebaubarkeit eines Grundstücks als Sachmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96
    Eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht, da insoweit die hier einschlägigen Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB vorrangig sind (Münchner Kommentar zum BGB , 3. Aufl., § 242 Rn. 576 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, BGB , 56. Aufl., § 242 Rn. 116; BGH WM 1992, 918, 919; BGHZ 60, 319, 321; 98, 100, 103).

    bb) Die Bebaubarkeit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs kann im Gegensatz zur zukünftigen Bebaubarkeit Gegenstand einer vertraglichen Beschaffenheitsangabe sein (BGH WM 1992, 918 ).

    Eigentlicher Grund der Vertragsstörung ist daher die von den Partei bei Vertragsschluß angenommene aber bei Gefahrübergang tatsächlich nicht vorliegende Bebaubarkeit der Grundstücke nach öffentlich-rechtlichem Baurecht (BGH WM 1992, 918, 919).

  • BGH, 15.10.1976 - V ZR 245/74

    Voller Beweis des mündlichen Parteivorbringens durch den Tatbestand des Urteils -

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96
    Dies gilt auch, wenn die Durchsetzung der Gewährleistungsrechte etwa wegen Verjährung gem. § 477 BGB ausgeschlossen ist, wie es hier der Fall ist (BGH WM 1977, 118).

    Eine künftige Baugenehmigung fällt daher grundsätzlich nicht unter das Sachmängelgewährleistungsrecht der §§ 459 f f BGB (BGH WM 1977, 118; BGH WM 1993, 918).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 234/94

    Begriff der Übergabe

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96
    Übergabe ist die einverständliche Übertragung des unmittelbaren Besitzes durch den Verkäufer auf den Käufer (BGH NJW 1996, 586 ).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96
    Eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht, da insoweit die hier einschlägigen Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB vorrangig sind (Münchner Kommentar zum BGB , 3. Aufl., § 242 Rn. 576 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, BGB , 56. Aufl., § 242 Rn. 116; BGH WM 1992, 918, 919; BGHZ 60, 319, 321; 98, 100, 103).
  • AG Weilburg, 05.11.1993 - 2 F 502/92

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen nachehelichen Unterhalt; Anforderungen

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96
    Ein Fehler im Sinne von § 459 Abs. 1 S. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Kaufsache von dem Zustand abweicht, den die Vertragsparteien bei Abschluß des Kaufvertrages gemeinsam vorausgesetzt haben und diese Abweichung den Wert der Kaufsache oder ihre Eignung zum vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch herabsetzt oder beseitigt (BGH NJW-RR 1995, 3 64).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96
    Eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht, da insoweit die hier einschlägigen Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB vorrangig sind (Münchner Kommentar zum BGB , 3. Aufl., § 242 Rn. 576 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, BGB , 56. Aufl., § 242 Rn. 116; BGH WM 1992, 918, 919; BGHZ 60, 319, 321; 98, 100, 103).
  • BGH, 16.06.1978 - V ZR 109/77

    Zulässigkeit einer Wohnbebauung bei Gefahrübergang - Teilung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96
    Demgegenüber ist die Bebaubarkeit eines Grundstückes nach öffentlichem Recht eine Eigenschaft im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB (BGH WM 1971, 528; WM 1978, 1273; WM 1987, 1223; WM 1992, 919).
  • BGH, 29.01.1971 - V ZR 112/68

    Richterwechsel zwischen der letzten mündlichen Verhandlung - Überleitung des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96
    Demgegenüber ist die Bebaubarkeit eines Grundstückes nach öffentlichem Recht eine Eigenschaft im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB (BGH WM 1971, 528; WM 1978, 1273; WM 1987, 1223; WM 1992, 919).
  • OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02

    Aufhebung Baugenehmigung, Vertrauensschaden, Entschädigung, Mitverschulden,

    Die Voraussetzungen für eine Wandlung nach §§ 462, 459 BGB a.F. waren gegeben (OLG Dresden, Urt. v. 12.2.1997 - 8 U 1386/96 -), jedoch im Zeitpunkt der Geltendmachung bereits verjährt.
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