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   OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98   

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OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98 (https://dejure.org/1999,1961)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.07.1999 - 2 U 3676/98 (https://dejure.org/1999,1961)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - 2 U 3676/98 (https://dejure.org/1999,1961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 6; ; GesO § 2 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 8 Nr. 6; GesO § 2 Abs. 4
    Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs wegen Überzahlung; Aufrechnung gegen Vergütungsforderungen aus anderen Bauvorhaben in der Gesamtvollstreckung des Auftragnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werkvertrag; Kündigung; VOB; Bauvertrag; Bauvorhaben; Fälligkeit; Gesamtvollstreckungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann gegenüber Forderungen eines insolventen Unternehmens aufgerechnet werden? (IBR 2000, 431)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 974
  • ZIP 2000, 628 (Ls.)
  • NZI 2000, 269
  • NZI 2001, 41
  • BauR 2000, 935 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98
    Der Beklagten ist gegen die Gemeinschuldnerin ein vertraglicher Rückforderungsanspruch (vgl. BGH WM 1999, 811 [814]) von DM 445.625,00 erwachsen, da sie auf das Bauvorhaben straße vereinbarungsgemäß Abschlagszahlungen in Höhe von DM 1.474.875,00 geleistet und der Senat seiner Entscheidung einen Vergütungsanspruch der Gemeinschuldnerin von DM 1.029.250,00 zu Grunde zu legen hat.

    Ihre als Anlage BB 1 (Bl. 385 dA) vorgelegte Abrechnung entspricht den Anforderungen, die an die Darlegung des Überschusses zu stellen sind, da sich aus ihr nachvollziehbar ergibt, in welcher Höhe die Beklagte Abschlagszahlungen vorgenommen hatte und dass diesen keine DM 1.029.250,00 übersteigende Werklohnforderung der Gemeinschuldnerin gegenüber steht (vgl. BGH WM 1999, 811 [814]).

    (2) Ohne eine solche Offenlegung der Preisermittlungsgrundlagen ist für die Beklagte nicht nachzuvollziehen, inwieweit die Klägerin Werklohn zu Recht begehrt (vgl. BGH WM 1999, 811 [814] unter A II 3; BGH BauR 1999, 632 [633] unter A II 1 a cc; jeweils m.w.N.).

    bb) Hat aber die Klägerin die Vergütungsforderung der Gemeinschuldnerin nicht prüffähig abgerechnet, war die Beklagte berechtigt, den sich aus den geleisteten Abschlagszahlungen im Verhältnis zur erbrachten Leistung ergebenden Überschuss selbst zu ermitteln (vgl. BGH WM 1999, 811 [814]).

  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95

    Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR

    Auszug aus OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98
    Das hierzu in der Rechtsprechung zu § 17 Abs. 1 KO Entwickelte (vgl. BGHZ 68, 379 [380]; BGHZ 89, 189 [195]; BGH NJW 1977, 1345) ist auf § 9 Abs. 1 GesO übertragbar, da beide Rechtsnormen denselben Regelungszweck verfolgen (vgl. BGHZ 137, 267 [286]; BGHZ 135, 25 [29]; Huber, in: Gottwald, Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechtshandbuch, Seite 51 Rn. 2, Seite 50 Rn. 1).

    Einer solchen Saldierung steht deshalb nicht entgegen, dass der Schadenersatzanspruch aus Erfüllungsverweigerung im Zeitpunkt der Anordnung des Verfügungsverbotes bzw. der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens erst aufschiebend bedingt entstanden war (vgl. BGHZ 15, 333 [336]; RGZ 140, 10 [16]; Jaeger/Lent, KonkursO, 9. Aufl., § 54 Rn. 9; Mentzel/Kuhn, KonkursO, 11. Aufl. § 55 Rn. 9) und in der Rechtsprechung noch nicht abschließend beantwortet ist, ob das Fehlen einer § 54 Abs. 1 KO korrespondierenden Regelung (vgl. dazu BGHZ 137, 267 [290 f]; BGH ZIP 1999, 289 [290]) im räumlichen Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung eine Aufrechnung auch insoweit hindert, als aus demselben Bauvorhaben Vergütungsansprüche einerseits und Schadenersatzansprüche aus Nichterfüllung andererseits erwachsen (vgl. hierzu: Huber, in: Gottwald, Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechtshandbuch Seite 54 Rn. 13).

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76

    Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle

    Auszug aus OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98
    Insoweit übersteigt die von der Gemeinschuldnerin für deren Leistung zu fordernde Vergütung von DM 264.434,61 den durch die Erfüllungsverweigerung der Klägerin entstandenen Schaden von DM 78.061,05 (vgl. BGH NJW 1977, 1345; BGHZ 68, 379 [382 f]) (unten I.).

    Das hierzu in der Rechtsprechung zu § 17 Abs. 1 KO Entwickelte (vgl. BGHZ 68, 379 [380]; BGHZ 89, 189 [195]; BGH NJW 1977, 1345) ist auf § 9 Abs. 1 GesO übertragbar, da beide Rechtsnormen denselben Regelungszweck verfolgen (vgl. BGHZ 137, 267 [286]; BGHZ 135, 25 [29]; Huber, in: Gottwald, Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechtshandbuch, Seite 51 Rn. 2, Seite 50 Rn. 1).

  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners;

    Auszug aus OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98
    Ist aber der Rückzahlungsanspruch der Beklagten mit Zugang der Kündigung des Generalunternehmervertrages am 11.11.1994 fällig geworden, scheitert die von der Beklagten erklärte Aufrechnung an § 2 Abs. 4 GesO, da sich die restliche Vergütungsforderungen der Gemeinschuldnerin aus den Bauvorhaben Straße, Straße und straße einerseits sowie die aus dem Bauvorhaben Hoflößnitzstraße abgeleitete Gegenforderung der Beklagten andererseits erstmals nach Erlass des Verfügungsverbotes des Amtsgerichts vom Vortage - und damit jedenfalls nach dem maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung - aufrechenbar gegenüberstanden (vgl. BGHZ 130, 76 [86]; BGH ZIP 1999, 289 [290]; BGH ZIP 1999, 665 [666]; BGH ZIP 1996, 926; BGH ZIP 1996, 845).

    Einer solchen Saldierung steht deshalb nicht entgegen, dass der Schadenersatzanspruch aus Erfüllungsverweigerung im Zeitpunkt der Anordnung des Verfügungsverbotes bzw. der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens erst aufschiebend bedingt entstanden war (vgl. BGHZ 15, 333 [336]; RGZ 140, 10 [16]; Jaeger/Lent, KonkursO, 9. Aufl., § 54 Rn. 9; Mentzel/Kuhn, KonkursO, 11. Aufl. § 55 Rn. 9) und in der Rechtsprechung noch nicht abschließend beantwortet ist, ob das Fehlen einer § 54 Abs. 1 KO korrespondierenden Regelung (vgl. dazu BGHZ 137, 267 [290 f]; BGH ZIP 1999, 289 [290]) im räumlichen Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung eine Aufrechnung auch insoweit hindert, als aus demselben Bauvorhaben Vergütungsansprüche einerseits und Schadenersatzansprüche aus Nichterfüllung andererseits erwachsen (vgl. hierzu: Huber, in: Gottwald, Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechtshandbuch Seite 54 Rn. 13).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98
    Ist aber der Rückzahlungsanspruch der Beklagten mit Zugang der Kündigung des Generalunternehmervertrages am 11.11.1994 fällig geworden, scheitert die von der Beklagten erklärte Aufrechnung an § 2 Abs. 4 GesO, da sich die restliche Vergütungsforderungen der Gemeinschuldnerin aus den Bauvorhaben Straße, Straße und straße einerseits sowie die aus dem Bauvorhaben Hoflößnitzstraße abgeleitete Gegenforderung der Beklagten andererseits erstmals nach Erlass des Verfügungsverbotes des Amtsgerichts vom Vortage - und damit jedenfalls nach dem maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung - aufrechenbar gegenüberstanden (vgl. BGHZ 130, 76 [86]; BGH ZIP 1999, 289 [290]; BGH ZIP 1999, 665 [666]; BGH ZIP 1996, 926; BGH ZIP 1996, 845).

    Ohne Belang bleibt hierbei, wann das Verfügungsverbot den Beteiligten des Gesamtvollstreckungseröffnungsverfahrens zugestellt oder der Beklagten bekannt wurde (vgl. BGH ZIP 1999, 665 [667]).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98
    (2) Ohne eine solche Offenlegung der Preisermittlungsgrundlagen ist für die Beklagte nicht nachzuvollziehen, inwieweit die Klägerin Werklohn zu Recht begehrt (vgl. BGH WM 1999, 811 [814] unter A II 3; BGH BauR 1999, 632 [633] unter A II 1 a cc; jeweils m.w.N.).

    a) Sie hat weder nachvollziehbar dargetan, in welchem Umfang vertraglich geschuldete Bauarbeiten erbracht wurden, noch hat sie die dafür anteilig anzusetzende Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung ermittelt, d. h. eine Bewertung der erbrachten Leistungsteile unter Beibehaltung des Preisniveaus der vereinbarten Pauschale vorgenommen (vgl. BGH BauR 1999, 632 f.; BGH BauR 1998, 234; BGH NJW 1997, 733 [734]; BGH BauR 1997, 643 [644]).

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98
    Das hierzu in der Rechtsprechung zu § 17 Abs. 1 KO Entwickelte (vgl. BGHZ 68, 379 [380]; BGHZ 89, 189 [195]; BGH NJW 1977, 1345) ist auf § 9 Abs. 1 GesO übertragbar, da beide Rechtsnormen denselben Regelungszweck verfolgen (vgl. BGHZ 137, 267 [286]; BGHZ 135, 25 [29]; Huber, in: Gottwald, Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechtshandbuch, Seite 51 Rn. 2, Seite 50 Rn. 1).
  • BGH, 06.02.1958 - VII ZR 39/57

    Rechte des Bauherrn bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98
    Die der Gemeinschuldnerin obliegenden Leistungen waren insoweit noch nicht erbracht, als bei jedem der drei Bauvorhaben - als modifizierte Erfüllungsansprüche zu verstehende (vgl. BGHZ 26, 337 [340]; BGHZ 55, 354; BGHZ 61, 42 [45]) - Nachbesserungsverpflichtungen bestanden und diese trotz erfolgter Abnahme die Generalunternehmerverträge als i.S.v. § 9 Abs. 1 GesO nicht erfüllt erscheinen ließen (vgl. Huber, in: Gottwald, Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechtshandbuch, S. 50 Rn. 50; Huber, in: Gottwald Insolvenzrechtshandbuch, § 35 Rn. 29).
  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 96/53

    Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98
    Einer solchen Saldierung steht deshalb nicht entgegen, dass der Schadenersatzanspruch aus Erfüllungsverweigerung im Zeitpunkt der Anordnung des Verfügungsverbotes bzw. der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens erst aufschiebend bedingt entstanden war (vgl. BGHZ 15, 333 [336]; RGZ 140, 10 [16]; Jaeger/Lent, KonkursO, 9. Aufl., § 54 Rn. 9; Mentzel/Kuhn, KonkursO, 11. Aufl. § 55 Rn. 9) und in der Rechtsprechung noch nicht abschließend beantwortet ist, ob das Fehlen einer § 54 Abs. 1 KO korrespondierenden Regelung (vgl. dazu BGHZ 137, 267 [290 f]; BGH ZIP 1999, 289 [290]) im räumlichen Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung eine Aufrechnung auch insoweit hindert, als aus demselben Bauvorhaben Vergütungsansprüche einerseits und Schadenersatzansprüche aus Nichterfüllung andererseits erwachsen (vgl. hierzu: Huber, in: Gottwald, Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechtshandbuch Seite 54 Rn. 13).
  • BGH, 14.12.1983 - VIII ZR 352/82

    Konkursanfechtung der Erfüllung - Aufrechnung gegenüber Werklohnanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98
    Das hierzu in der Rechtsprechung zu § 17 Abs. 1 KO Entwickelte (vgl. BGHZ 68, 379 [380]; BGHZ 89, 189 [195]; BGH NJW 1977, 1345) ist auf § 9 Abs. 1 GesO übertragbar, da beide Rechtsnormen denselben Regelungszweck verfolgen (vgl. BGHZ 137, 267 [286]; BGHZ 135, 25 [29]; Huber, in: Gottwald, Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechtshandbuch, Seite 51 Rn. 2, Seite 50 Rn. 1).
  • BGH, 22.02.1971 - VII ZR 243/69

    Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs gegenüber dem Werklohnanspruch des

  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

  • BGH, 15.04.1999 - VII ZR 211/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Nachforderung vom Unternehmer selbst vorgenommener

  • OLG Zweibrücken, 19.11.1991 - 8 U 132/90

    VOB-Vertrag: Gewährleistungsansprüche, Kostenvorschuß, Anforderungen an

  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86

    Ankündigung der Ersatzvornahme

  • OLG Nürnberg, 23.02.1998 - 6 W 450/98

    Reichweite der im Vergleich vereinbarten Kostenaufhebung - Kosten des

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

  • RG, 14.02.1933 - II 284/32

    Haftet der ausgeschiedene Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft aus

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

  • BGH, 06.03.1997 - VII ZR 47/96

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrages

  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 195/95

    Aufrechnung gegen nach Eingang des Eröffnungsantrags begründete Forderungen des

  • BGH, 18.04.1996 - IX ZR 88/95

    Anfechtung einer Aufrechnung von Forderungen des Schuldners, die nach Eingang

  • OLG Stuttgart, 18.10.2022 - 10 U 99/22

    Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrags bei Löschung des Architekten

    Vorliegend erstellte die Beklagte zwar eine erste Schlussrechnung bereits am vom 8.6.2015 (Anlage B25), der Rückzahlungsanspruch wurde jedoch erst mit Zugang der Kündigung (OLG Dresden, Urteil vom 19. Juli 1999 - 2 U 3676/98 -, juris Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07

    Anwaltshaftung: fehlende Kausalität der Pflichtverletzungen des Anwalts für den

    Der Besteller sei berechtigt, den sich aus den geleisteten Abschlagszahlungen im Verhältnis zur erbrachten Leistung ergebenden Überschuss selbst zu ermitteln (OLG Dresden NJW-RR 2000, 974; BGH NJW 1999, 1867).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 12 U 155/08

    Anforderungen an den Nachweis von Stundenlohnarbeiten

    Im Falle der Kündigung des Vertrages wird der Rückzahlungsanspruch unmittelbar fällig (OLG Dresden NJW-RR 2000, 974).
  • OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 2278/02

    Aufrechnung oder Saldierung der Ansprüche des Werkunternehmers und des Bestellers

    b) Auf eine Verrechnung, die nicht alle Erfordernisse der Aufrechnung voraussetzt, weisen dagegen Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdn. 2576 ff., Ingenstau/Korbion, VOB 14. Aufl. Teil B § 8 Rdn. 79 ff., Kuß, VOB A und B, 3. Aufl., § 8 VOB/B Rdn. 72 sowie die neuere Rechtsprechung (OLG Dresden, 2. Zivilsenat, NZI 2000, 269; OLG Naumburg, BauR 2001, 1615) hin.
  • OLG Hamm, 05.03.2010 - 19 U 69/09

    Rechtsfolgen fehlerhafter Vorstellungen der Parteien eines Werkvertrages über die

    Aus der Vereinbarung über die Vorauszahlung folgt beim Bauvertrag die vertragliche Verpflichtung der Beklagten, ihre Leistung abzurechnen, wobei auf einen sich danach ergebenden Überschuss zu seinen Gunsten der Kläger einen vertraglichen, mit Kündigung fälligen Anspruch hat (BGH NJW 2002, 1567 (1568); OLG Dresden NJW-RR 2000, 974; Palandt-Sprau, a.a.O., § 632 a Rz. 4).
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