Rechtsprechung
OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 161/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
§ 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. stellt besondere Anforderungen an Inhalt der Widerrufsbelehrung, wenn sie in einer Jahre nach Vertragsschluss zugeschickten Nachbelehrung enthalten ist; Anforderungen an den Inhalt einer mehrere Jahre nach Vertragsschluss übermittelten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Inhalt einer mehrere Jahre nach Vertragsschluss übermittelten Nachbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 04.01.2010 - 9 O 1304/09
- OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 161/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 161/10
Dieses Deutlichkeitsgebot wurde aber durch die Widerrufsbelehrung vom 12.09.2007 im vorliegenden Falle dadurch verletzt, dass die Beklagten sie im Zusammenhang mit anderen Schriftstücken erhielten, die geeignet waren, den Sinn und die Bedeutung der Widerrufsbelehrung für einen durchschnittlichen Verbraucher, auf den abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009, XI ZR 33/08, NJW 2009, 3572), zu verschleiern.Abgesehen davon, dass damit verschiedene Zeitpunkte in Bezug genommen werden, was der Notwendigkeit einer eindeutigen Belehrung in Bezug auf den Beginn der Widerrufsfrist entgegenstehen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009, a.a.O.; Urteil vom 09.12.2009, VI- II ZR 219/08, NJW 2010, 989), kann durch die verwendete Formulierung beim Verbraucher der Eindruck erweckt werden, er werde noch Unterlagen erhalten, ab deren Zugang dann die Frist zu laufen beginne.
Die Klägerin kann auch keine ihre günstigen Rechtswirkungen aus der BGB-InfoV herleiten, weil die von ihr verwendete Nachbelehrung nicht exakt dem Inhalt der Anlage 2 zur BGB-InfoV entspricht, welchen diese in der Zeit vom 08.12.2004 bis zum 31.03.2008 hatte (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009, a.a.O.; Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08, NJW 2009, 3020).
- OLG Brandenburg, 09.12.2009 - 3 U 44/09
Beginn der Widerrufsfrist von Verbraucherdarlehen zur Finanzierung der …
Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 161/10
Dieser Aspekt des besonderen Kontextes, in welchem der Verbraucher die Widerrufsbelehrung erhält, ist es auch, welcher vom OLG Brandenburg in seinem Urteil vom09.12.2009 (3 U 44/09, BB 2010, 450), nach welchem eine mit der hiesigen identische Widerrufsbelehrung dem Deutlichkeitsgebot genügen soll, nicht erkennbar berücksichtigt wird.Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO, der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Nr. 10, 711, 709 S. 2 ZPO.Der Senat lässt gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu, denn er weicht hinsichtlich der Wirksamkeit der Nachbelehrung der Klägerin in Bezug auf eine identische Klausel vom Urteil des OLG Brandenburg vom 09.12.2009 (3 U 44/09, BB 2010, 450) ab, und es besteht insbesondere deshalb ein Bedürfnis für eine einheitliche Entscheidung, weil diese Nachbelehrung von der Klägerin in einer Vielzahl von Fällen verwendet worden ist.
- BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 161/10
Abgesehen davon, dass damit verschiedene Zeitpunkte in Bezug genommen werden, was der Notwendigkeit einer eindeutigen Belehrung in Bezug auf den Beginn der Widerrufsfrist entgegenstehen könnte (vgl. BGH…, Urteil vom 10.03.2009, a.a.O.; Urteil vom 09.12.2009, VI- II ZR 219/08, NJW 2010, 989), kann durch die verwendete Formulierung beim Verbraucher der Eindruck erweckt werden, er werde noch Unterlagen erhalten, ab deren Zugang dann die Frist zu laufen beginne.
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 161/10
Die Klägerin kann auch keine ihre günstigen Rechtswirkungen aus der BGB-InfoV herleiten, weil die von ihr verwendete Nachbelehrung nicht exakt dem Inhalt der Anlage 2 zur BGB-InfoV entspricht, welchen diese in der Zeit vom 08.12.2004 bis zum 31.03.2008 hatte (vgl. BGH…, Urteil vom 10.03.2009, a.a.O.; Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08, NJW 2009, 3020). - BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 161/10
Die Beklagten müssen nicht die ausgezahlte Darlehensvaluta zurückgewähren, sondern der Klägerin nur ihren Fondsanteil bzw. ihre Rechte aus dem Treuhandvertrag übertragen (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2004, II ZR 395/01, NJW 2004, 2731; Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 193/04, NJW 2006, 1788). - BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 161/10
Die Beklagten müssen nicht die ausgezahlte Darlehensvaluta zurückgewähren, sondern der Klägerin nur ihren Fondsanteil bzw. ihre Rechte aus dem Treuhandvertrag übertragen (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2004, II ZR 395/01, NJW 2004, 2731; Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 193/04, NJW 2006, 1788).