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   OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14   

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OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14 (https://dejure.org/2015,78026)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.10.2015 - 9 U 1493/14 (https://dejure.org/2015,78026)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - 9 U 1493/14 (https://dejure.org/2015,78026)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 322/98

    Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
    Hiervon mag bei der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten einigen Umfangs und Gewichts regelmäßig auszugehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 02.06.1999, Az.: VIII ZR 322/98, Rn. 11 ff., aus juris).
  • BGH, 04.03.1993 - VII ZR 148/92

    Verjährungsunterbrechung durch Beweissicherung bei späterem Erwerb der

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
    Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 19.01.1995, Az.: 12 U 276/93 - aus juris) ist ebenso wie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 04.03.1993, Az.: VII ZR 148/92 - aus juris) wegen der vorliegend bestehenden Einzugsermächtigung letztlich nicht einschlägig.
  • BGH, 13.01.2005 - VII ZR 15/04

    Rechtswirkungen der Unterbrechung der Verjährung nach VOB/B grundgesetzlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
    Denn dann wird das tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger darauf schließen lassen, dass er sich über das Bestehen der Schuld im Klaren ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2005, Az.: VII ZR 15/04, Rz. 9, aus juris).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
    Das ist keineswegs durchweg, sondern nur dann anzunehmen, wenn der Werkunternehmer aus der Sicht des Auftraggebers nicht lediglich aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein (BGH, Urteil vom 05.10.2005, Az.: VIII ZR 16/05, Rn. 16, aus juris).
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 32/07

    Rechtsfolgen der Nachbesserung durch den Auftragnehmer nach der Abnahme eines

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
    Auf diese Weise soll der Auftraggeber vor unzureichenden Nachbesserungsversuchen geschützt werden, die lediglich Mangelerscheinungen, nicht aber den Mangel selbst beseitigen (BGH, Urteil vom 25.09.2008, Az.: VII ZR 32/07).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90

    Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung;

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
    Hält der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten, und sei es auch unabsichtlich, von der rechtzeitigen Erhebung der Klage oder anderer verjährungshemmender Handlungen ab, so ist die Erhebung der Verjährungseinrede mit dem früheren Verhalten des Schuldners nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1991, Az.: XII ZR 146/90 - aus juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 12 U 276/93
    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
    Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 19.01.1995, Az.: 12 U 276/93 - aus juris) ist ebenso wie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 04.03.1993, Az.: VII ZR 148/92 - aus juris) wegen der vorliegend bestehenden Einzugsermächtigung letztlich nicht einschlägig.
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
    Arglistig handelt nur derjenige, der bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigt; fahrlässige Unkenntnis genügt insoweit nicht (BGH, Urteil vom 22.07.2010, Az.: VII ZR 77/08, aus juris).
  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
    Dass das Landgericht diese Abtretungen mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 27.11.1997, Az.: GSZ 1/97 und GSZ 2/97 - aus juris) für unbedenklich gehalten hat, weil das Fehlen einer Freigabeklausel im Hinblick auf eine bestimmte Deckungsobergrenze unschädlich sei, greift die Berufung - zu Recht - nicht an.
  • OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99

    Ausführung einer Schneefanganlage im Erzgebirge; Lückenhaftigkeit des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2015 - 9 U 1493/14
    Jedenfalls können sich die Beklagten nicht allein auf die Einhaltung der Herstellerangaben berufen, da die Regeln der Technik grundsätzlich auch gebieten, dass die konkreten Leistungen den jeweiligen konkreten Bedürfnissen anzupassen sind (vgl. auch: OLG Dresden, Urteil vom 29.11.1999, Az.: 17 U 1606/99, Rz. 17 - aus juris).
  • BGH, 11.02.2009 - XII ZR 114/06

    Voraussetzungen der verjährungshemmenden Wirkung der Streitverkündung

  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68

    Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme -

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