Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12587
OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97 (https://dejure.org/1999,12587)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.04.1999 - 14 U 3257/97 (https://dejure.org/1999,12587)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. April 1999 - 14 U 3257/97 (https://dejure.org/1999,12587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Wettbewerbswidrig; Werbung; Anzeige; Steuerberater; Zeitungsannonce

  • Judicialis

    UWG § 1; ; StBerG § 57a; ; BOStB § 11 Abs. 1

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 1007/97

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97
    All dies sind zulässige Mittel zum Ausdruck des eigenen Selbstverständnisses und der Identität des Werbenden (vgl. BVerfG, MDR 1997, 984, 985; OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 - Zeitungsanzeige).

    Sie ist weder aufdringlich, noch erscheint sie dem inzwischen auch an anlassunabhängige, zurückhaltende Werbehinweise von Angehörigen der freien Berufe gewöhnten Betrachter als besonders außergewöhnlich (vgl. OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 - Zeitungsanzeige).

    Die von der Beklagten gewählte Gestaltungsform steht mit dem Berufsbild der kammerangehörigen Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in Einklang, zumal die Anzeige selbst mit den Maßen von 20 cm x 9 cm hinsichtlich ihrer Größe keinen Bedenken unterliegt (vgl. OLG Dresden, WRP 1998, 317 - Zeitungsanzeige).

  • OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/98

    Werbeanzeige einer Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97
    OLG Dresden, Urt. v. 20.04.1999 - 14 U 3257/97 - LG Görlitz Az.: 14 U 3257/98,.

    Aktenzeichen: 14 U 3257/98 2-O-88/98 LG Görlitz.

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97
    Für die Beurteilung, ob ein Werbeverhalten diese vom Gesetz gezogenen Grenzen für eine berufswidrige Werbung überschreitet, ist auch die Auffassung des beteiligten Berufsstandes, die hier in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer vom 02.06.1997 (BOStB) ihren Niederschlag gefunden hat, zu berücksichtigen (BGH, WRP 1999, 824, 826 - Steuerberaterwerbung auf Fachmessen).

    a) Die Grenze zu einer reklamehaften und damit berufswidrigen Gestaltung einer Werbeanzeige ist im Einzelfall danach zu bestimmen, ob die Anzeige nach ihrem Gesamteindruck vom Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise aus unlauter erscheint (BGH, WRP 1999, 824, 826 - Steuerberaterwerbung auf Fachmessen).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97
    Zu der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit der Berufsausübung gehört auch die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme der angebotenen Dienste (vgl. BVerfGE 85, 248, 256).

    Das Verbot berufswidriger Werbung dient dem Zweck, eine Verfälschung des jeweiligen Berufsbildes durch Verwendung kommerzieller Werbemethoden zu verhindern (vgl. BVerfGE 85, 248, 260).

  • OLG Nürnberg, 26.08.1997 - 3 U 2609/97

    Zeitungsanzeige eines Steuerberaters als berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97
    Eine besondere Art der Gestaltung, durch die eine über den sachlichen Inhalt des Textes hinausgehende Werbebotschaft vermittelt wird, weist die Anzeige nicht auf (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1998, 684).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97

    Verletzung der Standespflicht durch unerlaubte Werbung; Erkennbarkeit der

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97
    Ihrer Form nach unsachlich ist die Werbung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe - vergleichbar der anwaltlichen Werbung nach § 43b BRAO (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1282) - im Falle eines marktschreierischen Werbungsstils, der jedoch bei einer zweifarbigen Gestaltung wie hier nicht zum Tragen kommt.
  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97
    All dies sind zulässige Mittel zum Ausdruck des eigenen Selbstverständnisses und der Identität des Werbenden (vgl. BVerfG, MDR 1997, 984, 985; OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 - Zeitungsanzeige).
  • BGH, 15.12.1997 - StbSt (R) 5/97

    Rechtmäßigkeit einer Werbung eines Steuerberaters mit Anzeigen in zwei regionalen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97
    Ein reklamehaftes Anpreisen oder Verwenden von Werbemethoden, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind, sollte jedoch nach wie vor ausgeschlossen bleiben (BGH, NJW 1998, 1965).
  • OLG München, 22.02.2001 - 29 U 3333/00

    Wettbewerbswidrige Werbeanzeigen für anwaltliche Dienstleistungen

    Denn unabhängig von der weiteren Gestaltung und ihrem Inhalt wird eine Zeitungswerbung nicht bereits aufgrund ihres Formats und ihres Umfangs der Verbreitung unsachlich (vgl. BVerfG NJW 1996, 3067, 3068 - Werbeverbot für Apotheker; BGH a.a.O - Steuerberateranzeige, in der die Beurteilung des OLG Dresden, WRP 1998, 317, 322 bestätigt wird; zur Anzeigengröße siehe auch OLG Dresden AnwBl 2000, 53, 54).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht