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   OLG Dresden, 20.06.1996 - 7 U 905/96   

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https://dejure.org/1996,2078
OLG Dresden, 20.06.1996 - 7 U 905/96 (https://dejure.org/1996,2078)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.06.1996 - 7 U 905/96 (https://dejure.org/1996,2078)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 7 U 905/96 (https://dejure.org/1996,2078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Winterdienst per Hausordnung und die Haftungsfrage

  • mietrecht-saar.de (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

    Streupflicht: wegen Überbürdung der Haftpflicht unwirksam; Hausordnung; Streupflicht

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Übertragung des Winterdienstes und Haftung des Vermieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wirksame vertragliche Vereinbarung keine Voraussetzung für Übertragung der Winterdienstpflicht - Tatsächliche Übernahme reicht aus

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 6 O 865/95
  • OLG Dresden, 20.06.1996 - 7 U 905/96
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.1996 - 7 U 905/96
    Für diese "Quasi"-Freizeichnung gelten die gleichen Wirksamkeitsschranken wie für eine normale Ausschlußklausel (BGH, NJW 1983, 1322 ), so daß auch § 11 Nr. 7 AGBG Beurteilungsmaßstab für die Wirksamkeit einer derartigen Regelung sein kann.
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 175/52

    Sorgfaltspflichten des Bauherrn bei der Übertragung von Bauarbeiten oder ihrer

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.1996 - 7 U 905/96
    Zwar mag anzuerkennen sein, daß ein Sicherungspflichtiger, der erhebliche Gefahren zu verantworten hat, den möglicherweise betroffenen Verkehrsteilnehmern durch eine Haftungsdelegation nicht das Risiko eines finanzschwachen oder unversicherten Übernehmers aufbürden darf, da es der Organisationspflicht des Sicherungspflichtigen entspreche, einen ausreichend versicherten Haftungsträger zur Ausführung der Sicherungsmaßnahmen heranzuziehen(Münchner Kommentar, aaO., Rdn. 180 u. 197 zu § 823).Diese in der Literatur vertretene Tendenz steht jedoch bislang im Widerspruch zu der vom Bundesgerichtshof vertretenen Rechtsmeinung, daß für eine ordnungsgemäße Auswahl die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Verrichtungsgehilfen maßgebend sind und nicht, da die Hilfsperson haftpflichtversichert ist (BGHZ 12, 75 ).
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.1996 - 7 U 905/96
    Auf das Bestehen eines wirksamen Übernahmevertrages kommt es durchweg nicht an (BGH, VersR 1958, 833 und BGH, NJW-RR 1989, 394 ).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1988 - 16 U 123/87

    Hausordnung; Mietvertrag; Abwälzung der Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.1996 - 7 U 905/96
    Zwar liegen Entscheidungen vor, die eine Streupflichtübertragung in einer Hausordnung wirksam sein lassen (OLG Frankfurt, NJW 1989, 41 ) und hierin insbesondere keinen Verstoß gegen §§ 3 und 9 AGBG sehen.
  • LG Köln, 25.07.2013 - 1 S 201/12

    Müssen die Erdgeschossmieter abends die Eingangstür abschließen?

    Ob die mit der Regelung einhergehende Übertragung der Verkehrssicherungspflicht allein durch Regelung in der Hausordnung erfolgen könnte (dafür: LG Karlsruhe, BeckRS 2011, 11041; OLG Frankfurt, NJW 1989, 41; ablehnend LG Stuttgart, WuM 1988, 399; skeptisch auch OLG Hamm, NZM 2013, 358; OLG Dresden, NJWE-MietR 1996, 241), bedarf keiner Entscheidung, da die Übertragung bereits im Dauernutzungsvertrag geregelt ist und in der Hausordnung lediglich konkretisiert wird.
  • LG Karlsruhe, 30.05.2006 - 2 O 324/06

    Haftungfreiheit des Wohnraumvermieters bei Glatteisunfall auf einer Zuwegung:

    Ein solches könnte sich hier allenfalls daraus ergeben, wenn die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Mieter bzw. den Hauswart unwirksam wäre (vgl. OLG Dresden, WuM 1996, 553, 554).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11

    Unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der

    Diese Aufgabe obliegt in erster Linie den Fachgerichten, die hierzu beispielsweise auch auf eine umfangreiche obergerichtliche Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Erforderlichkeit und zu den Grenzen einer Überwachungspflicht zurückgreifen können (vgl. u. a. OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 7 U 905/96 - WuM 1996, 553; OLG Hamburg, Urteil vom 24. März 2000 - 11 U 45/98 - OLGR 2000, 422; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20. Juli 2004 - 4 U 466/03-116; LG Karlsruhe, Urteil vom 30. Mai 2006 - 2 O 324/06 - ZMR 2006, 698).
  • LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06

    Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle

    Aufgrund dieser vom Streitverkündeten mit veranlassten neuen Zuständigkeitsverteilung ist der Streitverkündete für den Gefahrenbereich nach allgemeinen Deliktsgrundsätzen verantwortlich (OLG Dresden vom 20.06.1996, NJWE-MietR 1996, 241 f.; BGH vom 17.01.1989, NJW-RR 1989, 394 [395]).
  • LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz Hausmeister auf Kellertreppe

    Folge hiervon ist, daß auf Grund dieser vertraglich geregelten Zuständigkeitsverteilung nicht - mehr - die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern die Klägerin für den hier interessierenden Gefahrenbereich nach allgemeinen Deliktsgrundsätzen als verantwortlich anzusehen ist (vgl. OLG Dresden, NJWE-MietR 1996, 241 f.; BGH, NJW-RR 1989, 394, 395).
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