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   OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18   

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https://dejure.org/2018,26064
OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18 (https://dejure.org/2018,26064)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.08.2018 - 4 W 600/18 (https://dejure.org/2018,26064)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. August 2018 - 4 W 600/18 (https://dejure.org/2018,26064)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 28 Abs. 2 VVG, § 28 Abs. 4 VVG, § 31 Abs. 1 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Versicherungsscheins zu Gunsten des Kreditgebers; Erfolgsaussichten der Klageerhebung nach Einstellung eines gegen den Versicherungsnehmer geführten Ermittlungsverfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28; VVG § 31; VVG § 45; VVG § 81; ZPO § 114; BFINH § 24
    Obliegenheit zur Vorlage von Belegen setzt konkretes Auskunftsverlangen voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Versicherungsscheins zu Gunsten des Kreditgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Vorlage von Belegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Vorlage von Belegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1507
  • VersR 2018, 1441
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 1 W 19/03

    Prozesskostenhilfe für eine Arzthaftungsklage

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 26).
  • OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 W 19/06

    Prozesskostenhilfe im Schmerzensgeldverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
    Wird in einer solchen Konstellation das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil sich der Tatnachweis nicht führen lässt, kommt eine hierauf gestützte Beweisantizipation zu Lasten des Antragstellers nicht in Betracht (anders für den Fall der Einstellung nach § 153a Abs. 2 S. 1 und 3 StPO Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 02. März 2006 - 2 W 19/2006 -, juris).
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
    Insbesondere genügt für die "gesonderte Mitteilung" ein drucktechnisch hervorgehobener Absatz am Ende eines Fragebogens (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 3 U 13/11 -, Rn. 39, juris; vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008, 9 U 226/07, r+s 2008, 506, zur alten Rechtslage) und dementsprechend auch am Ende eines Schreibens, mit dem der Antragsteller gebeten wurde, dem beauftragten Sachverständigen die mit separatem Schreiben angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 26).
  • OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11

    Anforderungen an den Abschluss eines vorgerichtlichen Vergleichs über die

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
    Insbesondere genügt für die "gesonderte Mitteilung" ein drucktechnisch hervorgehobener Absatz am Ende eines Fragebogens (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 3 U 13/11 -, Rn. 39, juris; vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008, 9 U 226/07, r+s 2008, 506, zur alten Rechtslage) und dementsprechend auch am Ende eines Schreibens, mit dem der Antragsteller gebeten wurde, dem beauftragten Sachverständigen die mit separatem Schreiben angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  • OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12

    Arzthaftung - Sturz Patient mit Alkoholentzugserscheinungen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 26).
  • OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16

    Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen Unterbringung in der geschlossenen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2017 - 4 W 1155/16 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
    § 45 Abs. 1 VVG ermächtigt den Versicherungsnehmer zur prozessualen Durchsetzung der Forderung des Versicherten im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft (BGH NJW 2017, 2466; Prölls-Marin, VVG, 30. Aufl. § 45 Rn 22).
  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
    Sie beruht auf dem Gedanken einer kooperativen Regulierung des Versicherungsfalles auf der Basis eines strukturierten, von Treu und Glauben beherrschten Informations- und Kommunikationsprozesses, der die zwischen den Vertragsparteien bestehende Informationsasymmetrie ausgleichen und dem Versicherer damit die Prüfung seiner eventuellen Leistungspflicht ermöglichen soll (BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14 -, BGHZ 214, 127-146, Rn. 32; vgl. Brömmelmeyer in Bruck/Möller, 9. Aufl. § 31 VVG Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
    Einzelne bei Klageerhebung bereits entstandene Schadenspositionen stellen lediglich ein Schadensteil in diesem Sinne dar (BGH, Urt. v. 19.4.2016 - VI ZR 506/14, NZV 2016, 365).
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