Rechtsprechung
OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Erteilung eines Versicherungsscheins zu Gunsten des Kreditgebers; Erfolgsaussichten der Klageerhebung nach Einstellung eines gegen den Versicherungsnehmer geführten Ermittlungsverfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 28; VVG § 31; VVG § 45; VVG § 81; ZPO § 114; BFINH § 24
Obliegenheit zur Vorlage von Belegen setzt konkretes Auskunftsverlangen voraus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Erteilung eines Versicherungsscheins zu Gunsten des Kreditgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Vorlage von Belegen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Vorlage von Belegen
Verfahrensgang
- LG Dresden, 16.04.2018 - 8 O 940/17
- OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
- LG Dresden, 12.08.2022 - 8 O 940/17
- OLG Dresden, 04.01.2023 - 4 W 654/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1507
- VersR 2018, 1441
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 1 W 19/03
Prozesskostenhilfe für eine Arzthaftungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat…, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 26). - OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 W 19/06
Prozesskostenhilfe im Schmerzensgeldverfahren
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
Wird in einer solchen Konstellation das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil sich der Tatnachweis nicht führen lässt, kommt eine hierauf gestützte Beweisantizipation zu Lasten des Antragstellers nicht in Betracht (anders für den Fall der Einstellung nach § 153a Abs. 2 S. 1 und 3 StPO Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 02. März 2006 - 2 W 19/2006 -, juris). - OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
Insbesondere genügt für die "gesonderte Mitteilung" ein drucktechnisch hervorgehobener Absatz am Ende eines Fragebogens (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 3 U 13/11 -, Rn. 39, juris; vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008, 9 U 226/07, r+s 2008, 506, zur alten Rechtslage) und dementsprechend auch am Ende eines Schreibens, mit dem der Antragsteller gebeten wurde, dem beauftragten Sachverständigen die mit separatem Schreiben angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86
Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat…, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 26). - OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11
Anforderungen an den Abschluss eines vorgerichtlichen Vergleichs über die …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
Insbesondere genügt für die "gesonderte Mitteilung" ein drucktechnisch hervorgehobener Absatz am Ende eines Fragebogens (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 3 U 13/11 -, Rn. 39, juris; vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008, 9 U 226/07, r+s 2008, 506, zur alten Rechtslage) und dementsprechend auch am Ende eines Schreibens, mit dem der Antragsteller gebeten wurde, dem beauftragten Sachverständigen die mit separatem Schreiben angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. - OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12
Arzthaftung - Sturz Patient mit Alkoholentzugserscheinungen Krankenhaus
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 26). - OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16
Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen Unterbringung in der geschlossenen …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
Dies setzt jedoch voraus, dass die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2017 - 4 W 1155/16 -, Rn. 15, juris). - BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs …
- BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14
Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
Sie beruht auf dem Gedanken einer kooperativen Regulierung des Versicherungsfalles auf der Basis eines strukturierten, von Treu und Glauben beherrschten Informations- und Kommunikationsprozesses, der die zwischen den Vertragsparteien bestehende Informationsasymmetrie ausgleichen und dem Versicherer damit die Prüfung seiner eventuellen Leistungspflicht ermöglichen soll (BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14 -, BGHZ 214, 127-146, Rn. 32;… vgl. Brömmelmeyer in Bruck/Möller, 9. Aufl. § 31 VVG Rn. 2 m.w.N.). - BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14
Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18
Einzelne bei Klageerhebung bereits entstandene Schadenspositionen stellen lediglich ein Schadensteil in diesem Sinne dar (BGH, Urt. v. 19.4.2016 - VI ZR 506/14, NZV 2016, 365).