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   OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05   

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OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05 (https://dejure.org/2005,61576)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.10.2005 - 13 U 796/05 (https://dejure.org/2005,61576)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 13 U 796/05 (https://dejure.org/2005,61576)
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  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05
    Das bedeutet nicht, dass es ihm gerade auf die Benachteiligung ankommen muss; es reicht auch bei kongruenten Deckungshandlungen die Feststellung aus, der Schuldner habe sich eine Benachteiligung nur als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen ( BGH ZIP 2003, 1506, 1509 f.).

    Denn der Schuldner, der in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit noch einzelne Gläubiger befriedigt oder sichert, rechnet zwangsläufig mit der dadurch eintretenden Benachteiligung der anderen Gläubiger, für die weniger oder nichts übrig bleibt (vgl. BGH ZIP 2005, 494, 497; ZIP 2004, 1512, 1513; ZIP 2003, 1506).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05
    Denn der Schuldner, der in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit noch einzelne Gläubiger befriedigt oder sichert, rechnet zwangsläufig mit der dadurch eintretenden Benachteiligung der anderen Gläubiger, für die weniger oder nichts übrig bleibt (vgl. BGH ZIP 2005, 494, 497; ZIP 2004, 1512, 1513; ZIP 2003, 1506).

    Der Gläubiger, der zumindest die drohende Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners kennt, weiß ferner, dass dennoch erbrachte Leistungen die übrigen Gläubiger benachteiligen, weil er sich den Erkenntnissen nicht verschließen kann, dass Leistungen aus dem Schuldnervermögen die Befriedigungsmöglichkeiten anderer Gläubiger vereiteln oder zumindest erschweren und verzögern ( BGH ZIP 2005, 494, 497).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 301/88

    Entstehung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05
    Der Vergütungsanspruch des Erbbauberechtigten entsteht erst mit Erfüllung des Heimfallanspruchs, also mit Einigung und Eintragung ( BGHZ 116, 161, 163; 111, 154, 155 f. ) , nicht bereits mit der schuldrechtlichen Geltendmachung und erst Recht nicht mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags.

    Hieraus folgt, dass dem Erbbauberechtigten der Vergütungsanspruch erst in dem Augenblick erwächst, in dem er das Erbbaurecht an den Eigentümer oder einen von diesem bezeichneten Dritten verliert, also mit dem dinglichen Vollzug des Heimfallanspruchs durch Einigung und Eintragung ( BGHZ 111, 154, 155 f.; v. Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 2. Aufl., Rz. 4 113).

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05
    Allein letzteres hätte selbst bei bis dato gegebener Zahlungsfähigkeit die Zahlungsunfähigkeit begründet ( BGH ZIP 2002, 87, 89 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03

    Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05
    Denn der Schuldner, der in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit noch einzelne Gläubiger befriedigt oder sichert, rechnet zwangsläufig mit der dadurch eintretenden Benachteiligung der anderen Gläubiger, für die weniger oder nichts übrig bleibt (vgl. BGH ZIP 2005, 494, 497; ZIP 2004, 1512, 1513; ZIP 2003, 1506).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05
    Denn bei einem Gläubiger, der Umstände kennt, die zwingend auf eine mindestens drohende Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, ist zu vermuten, dass er auch die drohende Zahlungsunfähigkeit selbst kennt ( BGH ZIP 2003, 1799).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05
    Die Gläubiger werden objektiv benachteiligt, wenn die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Handlung verkürzt worden ist, wenn sich also die Befriedigungsmöglichkeit der Insolvenzgläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtung günstiger gestaltet hätte ( BGH ZIP 1994, 40 ff.).
  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05
    Allerdings lässt die in § 10 Abs. 2 letzter Absatz des Erbbaurechtsvertrags von der Grundstückseigentümerin erteilte Zustimmung zur einmaligen Belastung mit einem Grundpfandrecht in Höhe von 2, 8 Mio DM nicht den Schluss zu, der Eigentümer hätte damit gleichzeitig einer Veräußerung oder weiteren Belastungen zugestimmt ( BGH NJW 1987, 1942, 1943).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 187/90

    Ermittlung des Wertes des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2005 - 13 U 796/05
    Der Vergütungsanspruch des Erbbauberechtigten entsteht erst mit Erfüllung des Heimfallanspruchs, also mit Einigung und Eintragung ( BGHZ 116, 161, 163; 111, 154, 155 f. ) , nicht bereits mit der schuldrechtlichen Geltendmachung und erst Recht nicht mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags.
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