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   OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99   

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https://dejure.org/1999,1893
OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99 (https://dejure.org/1999,1893)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.07.1999 - 6 U 882/99 (https://dejure.org/1999,1893)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 6 U 882/99 (https://dejure.org/1999,1893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Positive Forderungsverletzung; Positive Vertragsverletzung; Haftung; Schadensersatz; Beweislast; Pflegepatient; Pflegeheim; Pflegepersonal

  • archive.org

    § 276 BGB, § 278 BGB, § 282 BGB
    Pflegeheimvertrag: Darlegungs- und Beweislast bei Haftung des Heimträgers aus positiver Vertragsverletzung

  • Judicialis

    BGB § 282; ; BGB § 278; ; BGB § 276

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 282; BGB § 278; BGB § 276
    Darlegungs- und Beweislastverteilung bei Sturz eines Pflegeheimpatienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 282
    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines Pflegeheimpatienten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 761
  • VersR 2001, 520
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99
    (Anschluss an BGH, Urt. v. 18.12.1990, VI ZR 169/90 = VersR 1991, 310).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet die Vorschrift des § 282 BGB nicht nur dann (analoge) Anwendung, wenn es um den Entlastungsbeweis hinsichtlich eines Verschuldens geht, sondern auch für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, soweit es um solche Risiken geht, die von dem Träger der jeweiligen Pflegeeinrichtung und dem dort tätigen Personal voll beherrscht werden können (Urteil des BGH vom 18.12.1990, Az. VI ZR 169/90 = VersR 1991, 310).

  • BGH, 25.02.1986 - VI ZR 229/84

    Anrechnung des von einer Ersatzkasse gezahlten Sterbegeldes

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99
    Gem. § 116 Abs. 1 SGB X ging auch der Anspruch aus § 844 Abs. 1 BGB auf die Klägerin über, soweit sie, also in Höhe des Sterbegeldes, für die Beerdigungskosten (mittelbar) aufgekommen ist (vgl. nur BGH VersR 1986, 698; Palandt/Heinrichs, 58. Aufl., Vorbem. v. § 249 Rn. 152).
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Daraus hat der VI. Zivilsenat für den damals zu beurteilenden Sachverhalt die Folgerung gezogen, wenn ein Patient im Krankenhaus bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme der ihn betreuenden Krankenschwester aus ungeklärten Gründen das Übergewicht bekomme und stürze, so sei es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, daß der Vorfall nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der Pflegekraft beruhe (ähnlich OLG Dresden NJW-RR 2000, 761 für die Ursache des Sturzes einer Pflegeheimpatientin, die sich in Begleitung und Betreuung einer Pflegekraft befunden hatte).
  • BGH, 14.01.2021 - III ZR 168/19

    BGH präzisiert Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern

    Es genügt nicht, dass sich ein Schaden in den Räumen beziehungsweise im Bereich des Pflegeheims ereignet hat (Senatsurteil vom 28. April 2005 aaO S. 56; siehe auch OLG Dresden, NJW-RR 2000, 761: Sturz einer Pflegeheimbewohnerin beim begleiteten Gang zur Toilette; OLG Hamm, MDR 2012, 153: Sturz einer Pflegeheimbewohnerin beim Wechseln der Bettwäsche durch einen Pfleger).
  • OLG Zweibrücken, 01.06.2006 - 4 U 68/05

    Gesamtschuldnerische Haftung des Pflegeheimbetreibers und einer Pflegekraft:

    Denn es darf nicht geschehen, dass in solchen - für den Patienten besonderen Gefahrensituationen - der Patient aus nicht zu klärenden Gründen zu Fall kommt (vgl. BGH NJW 2005, 1937; NJW-RR 2000, 761; NJW 1991, 1540 m.w.N).

    Das schließt das Verschulden der Beklagten zu 2) schon deshalb nicht aus, weil sie nicht darauf vertrauen durfte, dass die Ehefrau des Klägers auch nur kurzfristig ohne Hilfe stehen bleiben würde, sondern mit unvorhergesehen Stürzen rechnen musste (vgl. BGH NJW-RR 2000, 761).

  • LG Heilbronn, 29.07.2009 - 1 O 195/08

    Schadensersatz

    Das OLG Dresden hat in einem Fall, in dem eine Pflegeheimpatientin stürzte, die sich in Begleitung und Betreuung einer Pflegekraft befunden hatte, einen Schaden im Bereich des voll beherrschbaren Risikos angenommen (OLG Dresden, NJW-RR 2000, 761 ).
  • OLG Dresden, 23.09.2004 - 7 U 753/04

    Pflegevertrag; positive Vertragsverletzung

    Wie allgemein bei der Verletzung berufsspezifischer Pflichten, die dem Schutz von Leben und Gesundheit dienen, tritt entsprechend § 282 BGB a.F. (vgl. heute § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) auch in Bezug auf die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Schaden eine Umkehr der Beweislast ein (vgl. für Pflichtverletzungen von Krankenpflegepersonal: BGH NJW 1971, 243; VersR 1991, 310; zum Pflegeheimpatienten: OLG Dresden NJW-RR 2000, 761).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 24 U 78/11

    Obhutspflichten des Heimbetreibers beim An- und Entkleiden von Heimbewohnern;

    Die Beklagte hat mithin nicht nur - im Sinne der Erschütterung eines Anscheinsbeweises - darzulegen und nachzuweisen, dass ein nicht zu erwartendes und nicht vorhersehbares Ereignis als Sturzursache ernsthaft in Betracht kommt, sie hat vielmehr den vollen Entlastungsbeweis zu führen (vgl. BGH, NJW 1991, 1540; Senat, NJW-RR 2010, 1533; OLG München, PflR 2009, 142; ; KG, KGR Berlin 2008, 505; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2006, 1254; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 761).
  • OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09

    Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Heimbewohners: Umfang

    Daraus hat der VI. Zivilsenat des BGH für den damals von ihm zu beurteilenden Sachverhalt die Folgerung gezogen, wenn ein Patient im Krankenhaus bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme der ihn betreuenden Krankenschwester aus ungeklärten Gründen das Übergewicht bekomme und stürze, so sei es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, daß der Vorfall nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der Pflegekraft beruhe (ähnlich OLG Dresden NJW-RR 2000, 761 für die Ursache des Sturzes einer Pflegeheimpatientin, die sich in Begleitung und Betreuung einer Pflegekraft befunden hatte).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall deutlich von dem Sachverhalt, der der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Dresden (NJW-RR 2000, 761) zugrunde lag.

  • OLG Schleswig, 13.04.2012 - 17 U 28/11

    Ersatz von Behandlungskosten: Pflichtverletzung von Heimbetreiber und Pflegekraft

    Sie haben nicht bewiesen, dass sie die in der konkreten Unfallsituation gebotenen zumutbaren und erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vorgenommen haben (vgl. auch OLG Dresden NJW-RR 2000, 761 - 762, zitiert nach Juris Rn 7, 15; LG Heilbronn, VersR 2010, 121 - 123, zitiert nach Juris Rn 48 und 46).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04

    Sturz eines Heimbewohners: Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung des

    Die Beklagte traf als Heimträgerin eine vertragliche Nebenpflicht und eine inhaltlich kongruente deliktische Pflicht, Frau A als Bewohnerin vor vermeidbaren Verletzungen zu schützen, und zwar auch vor solchen, die sie sich aufgrund ihrer physischen oder psychischen Defekte selbst zuzufügen drohte (vgl. BGH NJW 2005, 1937; OLG Düsseldorf ZfSch 2003, 278 f.; OLG Koblenz VersR 2003, 907 f. [juris-Rn. 10 f.]; OLG Schleswig, Urt. v. 27.9.2001 - 11 U 142/00; OLG Dresden VersR 2001, 520 f. [juris-Rn. 5]; für psychiatrische Krankenhäuser BGH VersR 2000, 1240 f. [juris-Rn. 8]; OLG Braunschweig VersR 1985, 576 f.; für ein Kind in einem Krankenhaus OLG Köln OLGR 1994, 81).
  • KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03

    Heimvertrag: Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Heimbewohner vor Schädigung

    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (in NJW 1991, 1541 = VR 1991, 310 f.) sowie des OLG Dresden (in NJW-RR 2000, 761 = VR 2001, 520) sind nicht einschlägig.
  • LG Köln, 02.02.2016 - 25 O 308/14
  • OLG München, 12.11.2008 - 20 U 3322/08

    Heimvertrag: Schadensersatzanspruch eines gestürzten Pflegeheimbewohners

  • KG, 11.01.2007 - 12 U 63/06

    Alten- und Pflegeheimvertrag: Sturz eines Heimbewohners im Zusammenhang mit einer

  • LG Paderborn, 21.06.2001 - 3 O 38/01

    Begrenzte Schutz- und Überwachungspflichten im Rahmen eines

  • KG, 25.05.2004 - 14 U 37/03

    Sturzunfall einer unter Betreuung stehenden Pflegeheimbewohnerin: Grenzen der

  • OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09

    Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Heimbewohners: Umfang

  • LG Mönchengladbach, 24.10.2003 - 2 S 81/03

    Obhutspflicht, Altenpflegeheim, gebrechliche Person, Sturzgefahr,

  • LG Köln, 24.08.2011 - 7 O 64/10

    Zahlung von Kosten einer stationären Behandlung eines Versicherten;

  • LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08

    Beweislast bei Unfällen in Pflegeheimen; grobe Fahrlässigkeit

  • LG Mönchengladbach, 26.09.2003 - 2 S 81/03

    Anspruch auf Ersatz von erbrachten Versicherungsleistungen aus schuldhafter

  • LG Heilbronn, 15.07.2004 - 2 O 31/04
  • LG Itzehoe, 17.07.2003 - 7 O 434/02

    Haftung des Betreibers eines Pflegeheims

  • LG Köln, 15.01.2004 - 8 O 48/03
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