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   OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12   

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https://dejure.org/2012,24799
OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12 (https://dejure.org/2012,24799)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.08.2012 - 3 Ss 336/12 (https://dejure.org/2012,24799)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. August 2012 - 3 Ss 336/12 (https://dejure.org/2012,24799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formfreiheit einer Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten vor Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 411 Abs. 2
    Formfreiheit einer Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten vor Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Absurdes Theater? Verteidiger unterschreibt sich seine Vertretungsvollmacht einfach selbst...

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Vollmachts-Tricks

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollmacht kann vom Rechtsanwalt selbst unterzeichnet werden - Im Falle der Beauftragung durch den Mandanten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vom Verteidiger unterzeichnete Vertretungsvollmacht

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 07.11.2001 - 5St RR 285/01

    Selbstunterzeichnete Verteidigervollmacht

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12
    Dass die dem Gericht vorgelegte Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vom Verteidiger für diesen mit seinem eigenen Namen unterzeichnet war, steht dem aber nicht entgegen (BayObLG vom 07. November 2001, NStZ 2002, 277 - 278).
  • OLG Hamburg, 25.07.2017 - 1 Rev 37/17

    Berufung bei Verfahrenseinleitung durch Strafbefehl: Anforderungen an eine

    b) Die Gegenansicht (BayObLG, Beschl. v. 7. November 2001 - 5 St RR 285/01, NStZ 2002, 277 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 21. August 2012 - 3 Ss 336/12 [zum Einspruchsverfahren vor dem Amtsgericht]; Beck-OK-StPO/Gorf, 27.Ed., § 234 Rn. 6; SSW-StPO/Grube, 2. Aufl., § 234 Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 234 Rn. 5) wird dem Schutzzweck der Norm nicht hinreichend gerecht.
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Soweit der Verteidiger Bezug nimmt auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 07. November 2001 (Az.: 5 StRR 285/01) bzw. des Senats vom 21. August 2012 (Az.: 3 Ss 336/12), ist der jeweilige Sachverhalt mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar, da dort eine vom Verteidiger mit seinem eigenen Namen unterzeichnete schriftliche Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vorlag." Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 38 Satz 1 und Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf. Dem Einspruch seines Verteidigers vom 8. Februar 2012 gegen den Bußgeldbescheid vom 24. Januar 2012 habe eine schriftliche Vollmacht beigelegen, in der der Verteidiger sowohl zur Verteidigung als auch zur Vertretung des Beschwerdeführers, insbesondere auch für Anträge auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung sowie zur Vertretung in der Hauptverhandlung, ermächtigt worden sei.
  • KG, 12.12.2016 - 3 Ws (B) 660/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ausbleiben des

    In ihr kann zugleich die Ermächtigung enthalten sein, eine etwa erforderliche Vollmachtsurkunde im Namen des Vollmachtgebers zu unterzeichnen (vgl. Senat VRR 2014, 155 [Volltext bei juris]; BayObLG NStZ 2002, 277; Brandenburgisches OLG zfs 2015, 470; OLG Celle VRR 2014, 83 [Volltext bei juris]; OLG Dresden StRR 2013, 26 [Volltext bei juris]; HK-OWiG/Krumm, OWiG § 73 Rn. 28; Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG 4. Aufl., § 74 Rn. 21; Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 21 Rn. 11).
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