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OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
Prüfung des hinreichenden Tatverdachts
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
Eine Prüfung des hinreichenden Tatverdachts nach § 10 Abs. 2 IRG ist im Auslieferungsverkehr nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen grundsätzlich ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - 4 ARs 23/83 -, juris).b) Eine Prüfung des hinreichenden Tatverdachtes ist auch nicht deshalb zulässig oder geboten, weil hinreichende Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Russische Föderation ihren Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend machen und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - 4 ARs 23/83 -, juris).
- OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
Auf der Ebene des einfachen Rechts nimmt § 73 IRG dieses verfassungsrechtliche Gebot auf, in dem dort die Leistung von Rechtshilfe und damit auch die Auslieferung für unzulässig erklärt wird, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde (OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2011 - OLG Ausl 179/10 -, juris m.w.N.).Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwerste Rechtsgutsverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafen grundsätzlich vereinbar (OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2011 - OLG Ausl 179/10 -, juris m.w.N.).
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
Auslieferung IV
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
Fallgestaltungen, die es auch dem innerlich gewandelten, für die Allgemeinheit ungefährlich gewordenen Gefangenen strikt verwehrten, auch nach sehr langer Strafverbüßung, selbst im hohen Lebensalter, die Freiheit wieder zu gewinnen, und ihn damit auch von vornherein zum Versterben in der Haft verurteilen, sind im Strafvollzug unter der Herrschaft des Grundgesetzes allerdings grundsätzlich fremd (BVerfG NJW 2005, 3483 [3484]).Hier kommt es nur darauf an, dass in einem anderen Rechtssystem jedenfalls eine praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit besteht (BVerfG NJW 2005, 3483).
- BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
Derartige Überprüfungen und Erhebungen sind aber stets Sache des Staates, der das Strafverfahren betreibt und um Auslieferung ersucht, nicht Sache des um die Auslieferung ersuchten Staates (BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 2 BvR 1468/16 -, juris). - BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
Um der Bedeutung von Art. 16a Abs. 1 GG gerecht zu werden, muss das Oberlandesgericht daher bei entsprechenden Anhaltspunkten - wie die Verwaltungsgerichte im Asylverfahren - vor der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung die ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen veranlassen (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris). - OLG Dresden, 29.09.2008 - Ausl 33/08
Weißrussland
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
Nachdem sie auch die Prüfung der Zusicherungen durch die deutsche Botschaft zugelassen hat, kann erwartet werden, dass die Behandlung des Verfolgten in der Russischen Föderation von der Bundesregierung besonders beobachtet wird und ein Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen das gegenseitige Vertrauen als unabdingbare Grundlage des Auslieferungsverkehrs nachhaltig enttäuschen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 - OLG Dresden, Beschluss vom 29. September 2008 - OLG Ausl 33/08 -, jeweils juris). - BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
Die Zusicherung ermöglicht die gebotene effektive Kontrolle der konventionskonformen Behandlung des Beschwerdeführers durch deutsche Stellen und ist daher in der Lage, etwaige Zweifel an der Einhaltung der Zusicherung zu zerstreuen (BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -, juris). - OLG Köln, 22.01.2010 - 6 AuslA 36/09
Zulässigkeit der Auslieferung an die Republik Dagestan
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
Diese Regelung geht damit über eine Gnadenpraxis, die das Bundesverfassungsgericht genügen lässt, noch hinaus (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 6 AuslA 36/09 -, juris). - BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
Auslieferung eines mutmaßlichen Straftäters an Republik Belarus - Keine …
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
Nachdem sie auch die Prüfung der Zusicherungen durch die deutsche Botschaft zugelassen hat, kann erwartet werden, dass die Behandlung des Verfolgten in der Russischen Föderation von der Bundesregierung besonders beobachtet wird und ein Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen das gegenseitige Vertrauen als unabdingbare Grundlage des Auslieferungsverkehrs nachhaltig enttäuschen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 - OLG Dresden, Beschluss vom 29. September 2008 - OLG Ausl 33/08 -, jeweils juris). - BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der …
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
Sie hat sich damit - auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls Vertragsstaat der genannten Konventionen ist - völkerrechtlich zur Einhaltung der in diesen Verträgen normierten völkerrechtlichen Standards, zu denen neben dem Schutz vor Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 7 IPBR, Art. 2 und 16 UN-Antifolter-Konvention) und der Garantie menschenwürdiger Haftbedingungen (Art. 10 IPBR) auch verfahrensrechtliche Mindestgarantien (Art. 14 IPBR) gehören, verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2007, Az.: 2 BvQ 51/07). - BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07
Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung