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   OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00   

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OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00 (https://dejure.org/2001,8062)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.05.2001 - WLw 1627/00 (https://dejure.org/2001,8062)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - WLw 1627/00 (https://dejure.org/2001,8062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • nomos.de PDF, S. 43 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 28, 36, 37, 44 LwAnpG; § 138 Abs. 1 BGB; §§ 1, 9, 23 AGBGB
    Landwirtschaftsanpassung/Bestandskraft von Abfindungsvereinbarungen

  • Judicialis

    LwAnpG § 36; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 28 Abs. 2; ; LwAnpG § 44 Abs. 1; ; LwAnpG § 37 Abs. 2 Satz 1; ; LwAnpG § 28 Abs. 2; ; LwAnpG § 37 Abs. 2; ; LwAnpG § 65 Abs. 2; ; LwAnpG § 26... Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 138 Abs. 1; ; AGBGB § 9; ; AGBGB § 1; ; AGBG § 9 Abs. 2; ; LwVG § 22 Abs. 1; ; LwVG § 45 Abs. 1 Satz 2; ; LwVG § 33; ; LwVG § 24 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines Mitglieds aus einer LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 43 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 28, 36, 37, 44 LwAnpG; § 138 Abs. 1 BGB; §§ 1, 9, 23 AGBGB
    Landwirtschaftsanpassung/Bestandskraft von Abfindungsvereinbarungen

Verfahrensgang

  • AG Oschatz - XV 16/00
  • OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 598
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99

    Sittenwidrigkeit einer Abfindungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
    die Vereinbarung vom 16.05.1992 bindend und nicht gem. § 138 Abs. 1 BGB wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam sei; eine Sittenwidrigkeit liege nicht vor, da die Höhe des personifizierten Kapitalanteiles zutreffend dargelegt worden sei; der Antragsteller sei daher nicht über den Umfang eines Verzichts irregeführt worden (Hinweis auf BGH - Beschluss vom 16.06.2000 - BLw 19/99 - WM 2000, 1762 f.) der Vertrag auch nicht gegen § 9 AGBGB verstoße; die Norm sei nicht einschlägig, weil der vorformulierte Vertragstext keine AGB im Sinne des § 1 AGBGB seien, da der Text in Bezug auf die Zahlen individuell und auf Antrag des Antragstellers aufgesetzt worden sei.

    Das Amtsgericht hat unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Abfindungsvereinbarungen unter gleichzeitigem Verzicht auf etwaige weitere Ansprüche (vgl. BGH, Beschlüsse 05.03.1999, BLw 52/99, AgrarR 1999, 248, 249 und vom 16.06.1999, BLw 19/99, WM 2000, 1762 f.) eine Unwirksamkeit der Vereinbarung aus diesem rechtlichen Gesichtspunkt verneint.

    Die Sittenwidrigkeit von Vereinbarungen über Barabfindungen ist in der Regel zu vereinen, wenn das Mitglied über die Höhe seines gesetzlichen Anspruchs und den Umfang eines etwaigen Verzichts richtig und vollständig informiert worden ist, und somit auf richtiger Basis darüber entscheiden konnte, ob er die vom Unternehmen angebotene Barabfindung annehmen wollte oder nicht.(vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.1999, BLw 19/99, WM 2000, 1762 f.) Das war hier der Fall.

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97

    Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
    Anders ist es dann, wenn die Rechtslage auch von den Beteiligten als ungewiss oder streitig angesehen wurde und die Vereinbarung auch dazu diente, den Streit auch im Hinblick auf noch bestehende Ungewissheiten beizulegen (vgl. allgemein: BGH, Urteil vom 08.12.1999, I ZR 230/97, NJW 2000, 2497, 2498).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
    c) Die Geschäftsgrundlage wird nach ständiger Rechtsprechung gebildet durch die bei Abschluss des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern sich der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGHZ 128, 230, 236 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 105/93

    Antrag auf gerichtliche Bestimmung eines Barabfindungsangebots

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
    Die Zwei-Monats-Frist nach Wirksamwerden der Umwandlung für die Erhebung der Klage in § 305 UmwG ist im Sonderumwandlungsrecht des LwAnpG nicht entsprechend anzuwenden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.07.1994, BLw 105/93, BGHZ 125, 166, 171).
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
    b) Der Senat lässt dahinstehen, ob das Fehlen oder der Wegfall der Geschäftsgrundlage solcher Vereinbarungen über Barabfindungen dazu führt, dass entgegen den allgemeinen Regeln (zu diesen: BGH, Urteil vom 08.02.1984, VIII ZR 254/82, NJW 1984, 1746, 1747) hier ausnahmsweise die Beseitigung des Vertragsverhältnisses unter Wiederbegründung des gesetzlichen Anspruchs auf richterliche Bestimmung der Barabfindung anzunehmen ist.
  • OLG Hamm, 18.07.1991 - 15 W 300/90

    Änderung der Kapitalbeiträge bei aufeinanderfolgenden Grundpfandrechten desselben

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
    Grundsätzlich gilt allerdings, dass die benachteiligte Partei eine Anpassung einer Vereinbarung verlangen kann, wenn diese auf gemeinsamen Rechtsirrtum beruhte und der Vertragswille auf diesem Irrtum aufbaute (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 14.01.1982, IX ZR 29/80, MDR 1982, 664 und vom 15.04.1991, II ZR 37/90, NJW-RR 1991, 1399).
  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 37/90

    Voraussetzungen einer unzureichenden Würdigung des Beweisergebnisses und des

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
    Grundsätzlich gilt allerdings, dass die benachteiligte Partei eine Anpassung einer Vereinbarung verlangen kann, wenn diese auf gemeinsamen Rechtsirrtum beruhte und der Vertragswille auf diesem Irrtum aufbaute (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 14.01.1982, IX ZR 29/80, MDR 1982, 664 und vom 15.04.1991, II ZR 37/90, NJW-RR 1991, 1399).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93

    Bindung an eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen der Auseinandersetzung einer LPG

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es sich beim LwAnpG um eine anlässlich des Marktwirtschaft in der ehemaligen DDR und der Wiedervereinigung schnell entstandenes Recht handelte, bei dessen Auslegung anfangs bis zur Herbeiführung höchstrichterlicher Entscheidungen in den folgenden Jahre erhebliche Unsicherheit herrschte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.07.1994, BLw 110/93, VIZ 1994, 478, 479, zur Berechnung der Ansprüche aus § 44 LwAnpG in der Fassung von 1990).
  • BGH, 14.01.1982 - IX ZR 29/80

    Anpassung eines Vergleichs wegen beiderseitigen Rechtsirrtums - Entschädigung für

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
    Grundsätzlich gilt allerdings, dass die benachteiligte Partei eine Anpassung einer Vereinbarung verlangen kann, wenn diese auf gemeinsamen Rechtsirrtum beruhte und der Vertragswille auf diesem Irrtum aufbaute (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 14.01.1982, IX ZR 29/80, MDR 1982, 664 und vom 15.04.1991, II ZR 37/90, NJW-RR 1991, 1399).
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer umgewandelten LPG nach Eintragung der neuen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
    Die Zwei-Monats-Frist nach Wirksamwerden der Umwandlung für die Erhebung der Klage in § 305 UmwG ist im Sonderumwandlungsrecht des LwAnpG nicht entsprechend anzuwenden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.07.1994, BLw 105/93, BGHZ 125, 166, 171).
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 97/86

    Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt im Rahmen eines

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93

    Entgegenstehen der Möglichkeit eines Antrags auf zukünftige Leistung gegenüber

  • BGH, 09.11.1978 - VII ZR 54/77

    Sittenwidrigkeit einer Globalzession mit schuldrechtlicher Teilverzichtsklausel

  • BGH, 15.02.1956 - IV ZR 294/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52

    Sicherungsübereignung

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante

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