Rechtsprechung
OLG Dresden, 23.08.2010 - 10 U 1054/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz bei planerischer Mangelhaftigkeit der Entwässerungsrinne des Schwimmbeckens einer Schwimmhalle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HOAI § 12 Nr. 4
Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz bei planerischer Mangelhaftigkeit der Entwässerungsrinne des Schwimmbeckens einer Schwimmhalle - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schwimmbadplanung: Wer ist für was verantwortlich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was gehört zum Planungsumfang eines Schwimmbeckens? (IBR 2012, 589)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 10.06.2008 - 10 O 1994/01
- OLG Dresden, 23.08.2010 - 10 U 1054/08
- BGH, 28.06.2012 - VII ZR 156/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1837
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.2003 - VII ZR 329/02
Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Architekten; Verhältnis der Haftung von …
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2010 - 10 U 1054/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Fachplaner gegenüber dem Architekten regelmäßig nicht als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers anzusehen (BGH NJW-RR 2003, 1454 ). - BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06
Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2010 - 10 U 1054/08
Anders als gegenüber dem Bauüberwacher (BGHZ 179, 55 ) trifft den Auftraggeber gegenüber dem planenden Architekten nicht die grundsätzliche Obliegenheit, eine mangelfreie Planung des Fachplaners zur Verfügung zu stellen.
- OLG Jena, 17.09.2015 - 1 U 531/14
Objektplaner muss sich mit der Nachbarbebauung befassen!
ee) Soweit ersichtlich, haben sich die bisher mit dieser Thematik befassten weiteren Oberlandesgerichte gleichfalls gegen eine Übertragung der aktuellen BGH-Rechtsprechung auf vergleichbare Fallgestaltungen wie vorliegend ausgesprochen und an dem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2003 festgehalten (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 23. August 2010 - 10 U 1054/08; OLG Celle, Urteil vom 29. November 2012 - 5 U 70/12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2014 - I-5 U 84/14).Das Erfordernis einer engen Kooperation zwischen Baugrundgutachter und beklagten Architekten sowie eine tatsächliche Abstimmung zwischen diesen änderte nichts an der eigenverantwortlichen Planungspflicht der Beklagten (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 23. August 2010 - 10 U 1054/08;… Locher/Koeble/Frik, HOAI, 12. Aufl. 2014, Einleitung Rn. 191 aE).