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   OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16   

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https://dejure.org/2016,30828
OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16 (https://dejure.org/2016,30828)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.08.2016 - 8 U 964/16 (https://dejure.org/2016,30828)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. August 2016 - 8 U 964/16 (https://dejure.org/2016,30828)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 311b
    Formunwirksamkeit einer nicht beurkundeten Reservierungsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form einer Reservierungsvereinbarung unter gewerblich im Immobilienhandel Tätigen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 311b
    Formbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung auch zwischen Immobilenhändlern

  • notar-drkotz.de

    Grundstückskaufvertrag - Erfordernis notarielle Reservierungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form einer Reservierungsvereinbarung unter gewerblich im Immobilienhandel Tätigen

  • rechtsportal.de

    BGB § 311b
    Anforderungen an die Form einer Reservierungsvereinbarung unter gewerblich im Immobilienhandel Tätigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Reservierungen notariell zu beurkunden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 82
  • NZM 2017, 451
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 22 U 80/99

    Unbeachtlichkeit eines Formmangels wegen unzulässiger Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16
    Das Ergebnis muss mit Treu und Glauben unvereinbar sein und die andere Partei nicht nur hart, sondern schlechterdings untragbar treffen (vgl. hierzu OLG Hamm, Urt. v. 19.08.1999, 22 U 80/99).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16
    Zwar könnte sich eine Berufung auf die Formnichtigkeit dann als rechtsmissbräuchlich darstellen, wenn eine Partei über längere Zeit hin aus dem nichtigem Vertrag Vorteile gezogen hat und sich nunmehr ihrer Verpflichtung unter Berufung auf den Formmangel entziehen will (vgl. hierzu beispielsweise BGH, Urt. v. 14.06.1996, V ZR 85/95, NJW 1996, 2503).
  • BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1178/68

    Form von Maklerverträgen mit Verkaufsverpflichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16
    Vielmehr enthält die Vereinbarung mit der Zusage der Klägerin, der Beklagten bis zum 13.10.2015 das Grundstück C...straße in L. zu einem Kaufpreis von 800.000,00 EUR zu veräußern, eine einem Vorkaufsrecht gleichkommende verbindliche Verpflichtung der Klägerin zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages; eine derartige Willenserklärung ist formbedürftig (vgl. BGH, Urt. v. 01.07.1970, IV ZR 1178/68; Grüneberg in Palandt, BGB, Rn. 11 zu § 311b; Hertel in Staudinger, BGB, [2012] Rn. 113 und 121 f. zu § 311b; Kanzleitner in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., Rn. 34 zu § 311b; Gehrlein in Bamberger/Roth, Beck"scher Online-Kommentar BGB, 39. Edition, Rn. 13 zu § 313b BGB ).
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 102/85

    Formbedürftigkeit einer Reservierungsgebühr

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16
    Dies wird regelmäßig angenommen, wenn die Verpflichtung einen Betrag überschreitet, der 10 bis 15 % der üblichen Maklervergütung überschreitet (vgl. BGH, Urt. v. 02.07.1986, IVa ZR 102/85; OLG Köln, Urt. v. 08.01.2013, 24 U 83/12; Senat, Urt. v. 09.04.1997, 8 U 2528/96 mit Tendenz zu einer 10-%- Grenze ).
  • OLG Köln, 08.01.2013 - 24 U 83/12

    Erstattungsbegehren eines Maklers von im Rahmen von diesem erbrachten

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16
    Dies wird regelmäßig angenommen, wenn die Verpflichtung einen Betrag überschreitet, der 10 bis 15 % der üblichen Maklervergütung überschreitet (vgl. BGH, Urt. v. 02.07.1986, IVa ZR 102/85; OLG Köln, Urt. v. 08.01.2013, 24 U 83/12; Senat, Urt. v. 09.04.1997, 8 U 2528/96 mit Tendenz zu einer 10-%- Grenze ).
  • OLG Hamburg, 15.02.1991 - 11 U 203/90

    Wann Formfreiheit bei Grundstücksoptionen?

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16
    Zwar gingen die Parteien in der Vereinbarung erkennbar davon aus, dass noch ein eigener Kaufvertrag abgeschlossen werden sollte; es handelte sich jedoch um eine Abmachung, die als - wie die darin enthaltenen Kaufbedingungen erweisen - hinreichend bestimmter Vorvertrag zu verstehen ist und die die Klägerin zum Abschluss eines Hauptvertrages über den Verkauf der Grundstücke verpflichten sollte, falls sich die Beklagte innerhalb der Bindungsfrist dafür entschied (vgl. hierzu OLG Hamburg, Urt. vom 15.02.1991, 11 U 203/90, NJW-RR 1992, 20).
  • OLG Dresden, 09.04.1997 - 8 U 2528/96

    Notarielle Beurkundung eines Makleralleinauftrags

    Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16
    Dies wird regelmäßig angenommen, wenn die Verpflichtung einen Betrag überschreitet, der 10 bis 15 % der üblichen Maklervergütung überschreitet (vgl. BGH, Urt. v. 02.07.1986, IVa ZR 102/85; OLG Köln, Urt. v. 08.01.2013, 24 U 83/12; Senat, Urt. v. 09.04.1997, 8 U 2528/96 mit Tendenz zu einer 10-%- Grenze ).
  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 7 O 280/17

    Formbedürftigkeit einer Recervierungsvereinbarung

    Die Reservierungsvereinbarung sah allerdings die Zahlung von 25.000,00 EUR vor (was sogar noch eine Grenze von 15 % der ortsüblichen Maklerprovision erheblich überschreiten würde, vgl. dazu OLG Dresden, Hinweisbeschl. v. 23.08.2016 - 8 U 964/16 = NZM 2017, 451).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 20 W 46/17

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Aufrechnung im gerichtlichen

    Nach wohl herrschender Auffassung (vgl. etwa OLG Karlsruhe Notar 2015, 198; KG ZEV 2015, 640 [KG Berlin 30.06.2015 - 9 W 103/14] ; OLG Dresden NotBZ 2017, 51 [OLG Dresden 23.08.2016 - 8 U 964/16] ; OLG Hamm FGPrax 2012, 267; OLG Celle NdsRpfl 2015, 374; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2016, 10 W 33/16, jeweils für Verfahren nach dem 01.09.2009 und zitiert nach juris; vgl. weiter die - auch neueren - Nachweise bei Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, 2. Aufl., Teil I Rz. 1.194 ff.; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 16 Rz. 2c; Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 20. Aufl., § 21 Rz. 8; Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., § 127 GNotKG Rz. 6, Stichwort "Aufrechnung"; Neie in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 2. Aufl., § 127 Rz. 19; Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand Nov.
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