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OLG Dresden, 23.12.2015 - 13 U 845/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
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Verfahrensgang
- LG Dresden, 04.05.2015 - 12 O 2605/14
- OLG Dresden, 23.12.2015 - 13 U 845/15
- BGH, 06.02.2018 - II ZR 1/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05
OTTO
Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 13 U 845/15
Im zweiten Fall kommt es darauf an, ob die Gesellschaftermehrheit die inhaltlichen Grenzen der ihr erteilten Ermächtigung eingehalten und sie sich nicht etwa treupflichtwidrig über beachtenswerte Belange der Minderheit hinweggesetzt hat (BGH, Urteil vom 15.01.2007 - II ZR 245/05, Rn. 10, zitiert nach juris). - BGH, 13.07.1967 - II ZR 72/67
Mehrheitsbeschluß bei offener Handelsgesellschaft
Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 13 U 845/15
Die von den Klägerinnen zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.07.1976 (II ZR 72/67, BGHZ 48, 251) steht dem nicht entgegen. - BGH, 19.07.2010 - II ZR 56/09
BGB-Gesellschaft: Gerichtliche Vertretung durch Gesellschafter mit …
Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 13 U 845/15
Dass sie dort als Geschäftsführerin statt als Liquidatorin benannt ist, ist lediglich eine irrtümliche Falschbezeichnung, die keinen Zweifel an der tatsächlich gemeinten richtigen Person des Vertreters lässt und ohne Weiteres berichtigt werden kann (BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 56/09, Rn. 7, zitiert nach juris).
- BGH, 15.11.2011 - II ZR 266/09
Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Ermittlung des auf jeden Gesellschafter …
Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 13 U 845/15
(1) Ist die Entscheidung der Mehrheit der Gesellschafter von einer Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt, kann sie sich als treupflichtwidrige Ausübung der Mehrheitsmacht gegenüber der Minderheit mit der Folge darstellen, dass sie inhaltlich unwirksam ist (BGH, Urteil vom 15.11.2011 - II ZR 266/09, Rn. 23, zitiert nach juris). - BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11
Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 13 U 845/15
Es reicht aber nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - XI ZB 25/11, Rn. 10). - BGH, 16.10.2012 - II ZR 251/10
Beschlussanfechtungsverfahren bei einer Publikumspersonengesellschaft: …
Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 13 U 845/15
Ist im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt, dass ein bestimmter Beschlussgegenstand einer Mehrheitsentscheidung unterworfen ist, genügt dies für die formelle Legitimation einer Mehrheitsentscheidung, und zwar auch dann, wenn es sich um ein früher so genanntes Grundlagengeschäft handelt (BGH, Urteil vom 16.10.2012 - II ZR 251/10, Rn. 25, zitiert nach juris). - BGH, 20.12.1962 - VII ZR 264/60
Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 13 U 845/15
Ein Austritt im Abwicklungsstadium ist weder gesetzlich vorgesehen noch wäre er nach der gesetzlichen Regelung geeignet, für den ausscheidenden Gesellschafter andere Rechtsfolgen auszulösen als die, die bei einer Auflösung der Gesellschaft ohnehin eintreten (BGH, Urteil vom 20.12.1962 - VII ZR 264/60, WM 1963, 728, 730).