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   OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14   

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https://dejure.org/2014,563
OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14 (https://dejure.org/2014,563)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.01.2014 - 20 WF 15/14 (https://dejure.org/2014,563)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 20 WF 15/14 (https://dejure.org/2014,563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der Unterbringung eines Minderjährigen in einer medizinischen Einrichtung; Beiordnung eines Rechtsanwalts bei bereits vorhandenem Verfahrensbeistand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der geschlossenen Unterbringung eines minderjährigen, aber verfahrensfähigen Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Minderjährigen auch bei Bestellung eines Verfahrensbeistands möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Minderjährigen auch bei Bestellung eines Verfahrensbeistands möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 477
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
    Das Verfahren kann sich allein wegen einer schwierigen Sachlage oder allein wegen einer solchen Rechtslage als derart kompliziert darstellen, dass auch ein bemittelter Beteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde (BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZB 218/11 -, juris; Zöller/Geimer, a.a.O., § 78 FamFG, Rn. 4).

    Zwar wird ein Rechtsanwalt regelmäßig die wissenschaftlichen Angaben in einem Gutachten nicht verifizieren können; allerdings wird er im Zweifel besser als der durch ihn vertretene Beteiligte beurteilen können, ob das Gutachten angreifbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O., zum Abstammungsgutachten).

    Auch in Verfahren mit Amtsermittlung darf ein mittelloser Beteiligter insoweit nicht schlechter gestellt werden als ein Beteiligter, der die Kosten des Verfahrens selbst aufbringen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O.).

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bestimmte Rechtsnachteile wegen ihres typischerweise ganz unerheblichen Gefährdungspotentials als von dem Anwendungsbereich von § 107 BGB nicht erfasst anzusehen (BGH, Beschluss vom 25.11.2004 - V ZB 13/04 -, juris, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10 -, juris).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
    Auch der Verweis auf die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag hilft nicht weiter, da insoweit auf den Willen des gesetzlichen Vertreters abzustellen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 07.01.1971 - VII ZR 9/70 -, juris).
  • BGH, 01.03.1973 - III ZR 188/71

    Gerichtsreferendar als Armenvertreter

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
    Auch wenn regelmäßig bereits ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Beteiligten und dem Rechtsanwalt abgeschlossen sein mag, wenn die Beiordnung beantragt wird, darf der Beteiligte, wenn dies nicht der Fall ist, selbst entscheiden, ob er den beigeordneten Rechtsanwalt als Vertreter erhalten will (BGH, Entscheidung vom 01.03.1973 - III ZR 188/71 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 29.07.1970 - 4 U 21/70
    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
    aa) Nach einer Auffassung ist dies zu bejahen (Lappe, Rpfleger 1982, 10 [11]; Staudinger/Knothe, BGB (2012), Vorbem. 95 zu §§ 104 - 115; vgl. auch OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.07.1970 - 4 U 21/70 -, juris, und OLG Hamburg, NJW 1971, 199, für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Erwachsenen), wobei für Minderjährige eine Analogie zu §§ 112, 113 BGB herangezogen wird (Bauer in: HK-BUR, §§ 275, 6 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 16.10.1970 - 12 U 114/70
    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
    aa) Nach einer Auffassung ist dies zu bejahen (Lappe, Rpfleger 1982, 10 [11]; Staudinger/Knothe, BGB (2012), Vorbem. 95 zu §§ 104 - 115; vgl. auch OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.07.1970 - 4 U 21/70 -, juris, und OLG Hamburg, NJW 1971, 199, für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Erwachsenen), wobei für Minderjährige eine Analogie zu §§ 112, 113 BGB herangezogen wird (Bauer in: HK-BUR, §§ 275, 6 FamFG, Rn. 3).
  • AG Münster, 21.03.1994 - 6 C 886/93

    Begleichung von Rechtsanwaltsgebühren; Fähigkeit zur Vornahme von

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
    cc) Nach einer dritten Auffassung besteht keine Geschäftsfähigkeit, da § 107 BGB eine derartige Ausnahme nicht vorsehe (AG Münster, Urteil vom 21.03.1994 - 6 C 886/93 -, juris; vgl. H.-F. Müller in: Erman, BGB, 13. Aufl., § 106 Rn. 3).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bestimmte Rechtsnachteile wegen ihres typischerweise ganz unerheblichen Gefährdungspotentials als von dem Anwendungsbereich von § 107 BGB nicht erfasst anzusehen (BGH, Beschluss vom 25.11.2004 - V ZB 13/04 -, juris, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10 -, juris).
  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
    Denn die Entscheidung, ob ein Minderjähriger wirksam eine Verfahrensvollmacht erteilen kann, richtet sich nicht nach §§ 104 ff. BGB, sondern nach den Bestimmungen des jeweiligen Verfahrensrechts (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1993 - V ZR 36/92 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 21.12.1999 - 21 A 3756/99.A -, juris; Lange in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 106 Rn. 23).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14
    Art. 19 Abs. 4 GG garantiere einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt, die Rechtsschutzgarantie verlange unter Berücksichtigung des Art. 3 Abs. 1 GG und des Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) zusätzlich, dass die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend angeglichen werde (BVerfG, Beschluss vom 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96 -, juris).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

  • KG, 12.07.2011 - 17 WF 172/11

    Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in

  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

  • LG Aachen, 20.02.2004 - 3 T 320/03

    Prozesskostenhilfe, Verfahrenspfleger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 21 A 3756/99

    Anerkennung als Asylberechtigter und auf Feststellung des Vorliegens der

  • LG Ellwangen/Jagst, 06.03.2013 - 1 T 50/13
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