Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1000
OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14 (https://dejure.org/2014,1000)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.01.2014 - 22 WF 15/14 (https://dejure.org/2014,1000)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 22 WF 15/14 (https://dejure.org/2014,1000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe; Berücksichtigung der Auswahl des Verfahrensbevollmächtigten durch einen minderjährigen, aber verfahrensfähigen Minderjährigen

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach Wahl des minderjährigen Verfahrenbeteiligten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2451
  • FamRZ 2014, 1042
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
    Das Verfahren kann sich allein wegen einer schwierigen Sachlage oder allein wegen einer solchen Rechtslage als derart kompliziert darstellen, dass auch ein bemittelter Beteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde (BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZB 218/11 -, juris; Zöller/Geimer, a.a.O., § 78 FamFG, Rn. 4).

    Zwar wird ein Rechtsanwalt regelmäßig die wissenschaftlichen Angaben in einem Gutachten nicht verifizieren können; allerdings wird er im Zweifel besser als der durch ihn vertretene Beteiligte beurteilen können, ob das Gutachten angreifbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O., zum Abstammungsgutachten).

    Auch in Verfahren mit Amtsermittlung darf ein mittelloser Beteiligter insoweit nicht schlechter gestellt werden als ein Beteiligter, der die Kosten des Verfahrens selbst aufbringen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13.06.2012, a.a.O.).

  • AG Münster, 21.03.1994 - 6 C 886/93

    Begleichung von Rechtsanwaltsgebühren; Fähigkeit zur Vornahme von

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
    cc) Nach einer dritten Auffassung besteht keine Geschäftsfähigkeit, da § 107 BGB eine derartige Ausnahme nicht vorsehe (AG Münster, Urteil vom 21.03.1994 - 6 C 886/93 -, juris; vgl. H.-F. Müller in: Erman, BGB, 13. Aufl., § 106 Rn. 3).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
    Auch der Verweis auf die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag hilft nicht weiter, da insoweit auf den Willen des gesetzlichen Vertreters abzustellen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 07.01.1971 - VII ZR 9/70 -, juris).
  • BGH, 01.03.1973 - III ZR 188/71

    Gerichtsreferendar als Armenvertreter

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
    Auch wenn regelmäßig bereits ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Beteiligten und dem Rechtsanwalt abgeschlossen sein mag, wenn die Beiordnung beantragt wird, darf der Beteiligte, wenn dies nicht der Fall ist, selbst entscheiden, ob er den beigeordneten Rechtsanwalt als Vertreter erhalten will (BGH, Entscheidung vom 01.03.1973 - III ZR 188/71 -, juris).
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bestimmte Rechtsnachteile wegen ihres typischerweise ganz unerheblichen Gefährdungspotentials als von dem Anwendungsbereich von § 107 BGB nicht erfasst anzusehen (BGH, Beschluss vom 25.11.2004 - V ZB 13/04 -, juris, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10 -, juris).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bestimmte Rechtsnachteile wegen ihres typischerweise ganz unerheblichen Gefährdungspotentials als von dem Anwendungsbereich von § 107 BGB nicht erfasst anzusehen (BGH, Beschluss vom 25.11.2004 - V ZB 13/04 -, juris, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10 -, juris).
  • OLG Hamburg, 16.10.1970 - 12 U 114/70
    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
    aa) Nach einer Auffassung ist dies zu bejahen (Lappe, Rpfleger 1982, 10 [11]; Staudinger/Knothe, BGB (2012), Vorbem. 95 zu §§ 104 - 115; vgl. auch OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.07.1970 - 4 U 21/70 -, juris, und OLG Hamburg, NJW 1971, 199, für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Erwachsenen), wobei für Minderjährige eine Analogie zu §§ 112, 113 BGB herangezogen wird (Bauer in: HK-BUR, §§ 275, 6 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 29.07.1970 - 4 U 21/70
    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
    aa) Nach einer Auffassung ist dies zu bejahen (Lappe, Rpfleger 1982, 10 [11]; Staudinger/Knothe, BGB (2012), Vorbem. 95 zu §§ 104 - 115; vgl. auch OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.07.1970 - 4 U 21/70 -, juris, und OLG Hamburg, NJW 1971, 199, für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Erwachsenen), wobei für Minderjährige eine Analogie zu §§ 112, 113 BGB herangezogen wird (Bauer in: HK-BUR, §§ 275, 6 FamFG, Rn. 3).
  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
    Denn die Entscheidung, ob ein Minderjähriger wirksam eine Verfahrensvollmacht erteilen kann, richtet sich nicht nach §§ 104 ff. BGB, sondern nach den Bestimmungen des jeweiligen Verfahrensrechts (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1993 - V ZR 36/92 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 21.12.1999 - 21 A 3756/99.A -, juris; Lange in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 106 Rn. 23).
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14
    Eine fehlerhafte Beteiligtenhandlung ist analog § 140 BGB in eine zulässige und wirksame umzudeuten, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem maßgeblichen Beteiligtenwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH, Beschluss vom 21.06.2000 - XII ZB 93/00 -, juris).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

  • KG, 12.07.2011 - 17 WF 172/11

    Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in

  • LG Aachen, 20.02.2004 - 3 T 320/03

    Prozesskostenhilfe, Verfahrenspfleger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 21 A 3756/99

    Anerkennung als Asylberechtigter und auf Feststellung des Vorliegens der

  • LG Ellwangen/Jagst, 06.03.2013 - 1 T 50/13
  • OLG Frankfurt, 16.12.2020 - 4 WF 188/20

    Verfahrensfähigkeit und Beschwerdebefugnis eines 16-Jährigen bei Maßnahmen nach §

    Abzugrenzen sind hier zunächst Entscheidungen, welche die Frage der Verfahrensfähigkeit in Unterbringungsverfahren betreffen (so etwa die erstinstanzlich angeführte Entscheidung des OLG Dresden vom 24.01.2014, 22 WF 15/14, FamRZ 2014, 1042), da insoweit die Verfahrensfähigkeit ab Vollendung des 14. Lebensjahres unabhängig von der Geschäftsfähigkeit bereits aus § 167 Abs. 3 FamFG folgt und damit auf § 9 Abs. 1 Ziffer 4 FamFG beruht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.06.2020, 6 UF 82/20, NZFam 2020, 1072).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2022 - 6 WF 73/22

    Keine Verfahrenskostenhilfe für Kind, wenn Voraussetzungen für Beiordnung von

    Zwar sind Kinder, die bereits das 14. Lebensjahr überschritten haben, unzweifelhaft in Sorgerechtsverfahren nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB im Hinblick auf ihr Widerspruchsrecht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG verfahrensfähig (BT-Drs. 16/9733, 288) und können deshalb als Beteiligte des Verfahrens einem Rechtsanwalt Verfahrensvollmacht erteilen (BGH FamRZ 2014, 110; OLG Dresden FamRZ 2014, 1042) und einen eigenen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 117 Abs. 1 ZPO stellen (vgl. BGH FamRZ 2021, 1402).

    Zum Teil wird hier zur Lösung des Problems eine analoge Anwendung von §§ 107, 112 BGB erwogen (OLG Hamburg FamRZ 2018, 105; OLG Dresden FamRZ 2014, 1042, 1044; Moelle ZKJ 2020, 7, 10) und die Belastung des Minderjährigen mit dem Vergütungsanspruch (unter Hinweis auf den unter der Bedingung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe geschlossenen Vertrag) letztlich in Kauf genommen.

    Nach der wohl überwiegenden und vorzugswürdigen Gegenmeinung kann auch ein verfahrensfähiges Kind keinen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Rechtsanwalt schließen (AG Münster NVwZ 1994, 728; Staudinger/Klumpp, 2021, Vorbem. zu §§ 104 ff. BGB Rn. 142; Erman/Müller, 2020; § 106 BGB Rn. 3; Heilmann/Dürbeck § 60 FamFG Rn. 2b; Fischer NZFam 2014, 235).

  • OLG Hamburg, 29.12.2017 - 12 WF 111/17

    Umgangsverfahren: Verfahrenskostenhilfe für ein vierzehnjähriges Kind im

    Daher muss ein Kind in diesem Rahmen auch selbst für seine Verfahrensführung Verfahrenskostenhilfe beantragen können (vgl. Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl. § 9 Rn. 16, OLG Dresden, B. v. 24.01.2014 - 22 WF 15/14, zitiert nach beckonline, hält den in einem gerichtlichen Verfahren betreffenden Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen einem minderjährigen, aber verfahrensfähigen Beteiligten und einem Rechtsanwalt jedenfalls dann ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für wirksam, wenn die anwaltliche Vertretung entsprechend § 78 II FamFG wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage unter Berücksichtigung der subjektiven Fähigkeiten des Beteiligten erforderlich erscheint).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht