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   OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97   

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OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97 (https://dejure.org/1998,3528)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.02.1998 - 14 U 716/97 (https://dejure.org/1998,3528)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Februar 1998 - 14 U 716/97 (https://dejure.org/1998,3528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zurückweisung des Vortrags des Beklagten wegen Versäumung der gesetzlichen Frist zur Begründung des Einspruchs ; Verzögerung des Verfahrens bei Fristversäumnis; Absoluter Verzögerungsbegriff; Unangemessen kurze Klageerwiderungsfrist

  • RA Kotz

    Versäumnisurteil - Zurückweisung der Einspruchsbegründung als verspätet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296 Abs. 1, Abs. 2 § 340 Abs. 3
    Zurückweisung eines Prozeßvortrags einer Partei als verspätet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 214
  • MDR 1998, 1117
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 54/93

    Ausschluß von Verteidigungsvorbringen bei unangemessen kurzer

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
    Das Vorbringen einer Partei darf nur dann als verspätet zurückgewiesen werden, wenn ausreichende Fristen zur Erklärung gesetzt waren (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1993 - VII ZR 54/93, MDR 1994, 508, 509).

    Eine unangemessen kurze Klageerwiderungsfrist bringt den Beklagten in prozeßordnungswidriger Weise in Zeitdruck und behindert ihn damit in seiner Verteidigung (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1993 - VII ZR 54/93, MDR 1994, 508, 509).

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
    Nach dem sog. absoluten Verzögerungsbegriff (vgl. BGHZ 75, 138, 141 f.; BGHZ 76, 133, 135; BGHZ 86, 31, 34) ist eine Verfahrensverzögerung bereits dann zu bejahen, wenn die Zulassung des nach Fristablauf eingegangenen Vortrags zu irgendeiner zeitlichen Verschiebung des Prozeßablauf s zwingt.
  • OLG München, 07.10.1994 - 23 U 2130/94

    Verspätete Einrede des Schiedsvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
    Es kommt vielmehr auf die Lage bei Einreichung der Einspruchsbegründung an, da die frühere Säumnis mit der (strengeren) Sanktion des Versäumnisurteils bereits überholt ist (vgl. Thomas/Putzo, ZPO ; 20. Auf 1., § 340 Rdn. 9; a.A. OLG München NJW-RR 1995, 127).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die Anwendung des absoluten Verzögerungsbegriffs grundsätzlich für mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar erklärt hat (vgl. BVerfGE 75, 302, 311 ff.), kommt eine Zurückweisung als verspätet nicht in Betracht, wenn offenkundig ist, daß dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag eingetreten wäre (BVerfG, aaO., BVerfG, Beschl. v. 27.01.1995 - 1 BvR 1430/94, NJW 1995, 1417, 1418 zustimmend: Stein/Jonas-Leipold, ZPO , 21. Aufl. 1997, 296 Rdn. 58).
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
    Nach dem sog. absoluten Verzögerungsbegriff (vgl. BGHZ 75, 138, 141 f.; BGHZ 76, 133, 135; BGHZ 86, 31, 34) ist eine Verfahrensverzögerung bereits dann zu bejahen, wenn die Zulassung des nach Fristablauf eingegangenen Vortrags zu irgendeiner zeitlichen Verschiebung des Prozeßablauf s zwingt.
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
    Nach dem sog. absoluten Verzögerungsbegriff (vgl. BGHZ 75, 138, 141 f.; BGHZ 76, 133, 135; BGHZ 86, 31, 34) ist eine Verfahrensverzögerung bereits dann zu bejahen, wenn die Zulassung des nach Fristablauf eingegangenen Vortrags zu irgendeiner zeitlichen Verschiebung des Prozeßablauf s zwingt.
  • BGH, 19.02.1957 - VIII ZR 206/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
    Der Senat hält es für angebracht, den Rechtsstreit gemäß § 539 ZPO an das Landgericht zurückzuverweisen, da das erstinstanzliche Verfahren keine tragfähige Entscheidungsgrundlage geschaffen hat (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.1957 - VIII ZR 206/56, NJW 1957, 714; Schneider MDR 1973, 449, 450; Zöller-Gummer, aaO., § 539 Rdn. 13 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.03.1979 - 15 U 73/78

    Nichtzulassung einer Klageerwiderung wegen nicht unwesentlicher Verzögerung des

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
    Die Gegenansicht (vgl. OLG Köln, VersR 1979, 89; OLG Frankfurt NJW 1979, 1715, 1716; OLG Hamburg NJW 1979, 1717, 1718; Schneider NJW 1979, 2614, 2615) beurteilt die Verzögerung relativ und verneint sie, wo trotz einer Fristüberschreitung das Verfahren aus anderen Gründen ohnedies noch nicht entscheidungsreif gewesen wäre.
  • OLG Hamburg, 07.03.1979 - 5 U 135/78
    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
    Die Gegenansicht (vgl. OLG Köln, VersR 1979, 89; OLG Frankfurt NJW 1979, 1715, 1716; OLG Hamburg NJW 1979, 1717, 1718; Schneider NJW 1979, 2614, 2615) beurteilt die Verzögerung relativ und verneint sie, wo trotz einer Fristüberschreitung das Verfahren aus anderen Gründen ohnedies noch nicht entscheidungsreif gewesen wäre.
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79

    Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
    Da das mangelnde Verschulden des Beklagten aus den dargelegten Gründen bereits in erster Instanz erkennbar war, bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der - in Rechtsprechung und Schrifttum zu § 528 Abs. 3 ZPO unterschiedlich beantworteten - Frage, ob die säumige Partei sich hinsichtlich der Fristversäumung auch noch im Berufungsrechtszug entlasten kann (für eine wortgetreue Auslegung von § 528 Abs. 3 ZPO mit der Folge eines Ausschlusses von neuen Entschuldigungsgründen in der Berufungsinstanz: BGH, Urt. v. 13.02.1980 - VIII ZR 61/79, NJW 1980, 1102, 1104; OLG Frankfurt, NJW 1979, 375; offen: BGH, Urt. v. 10.10.1984 - VIII ZR 107/83, NJW 1986, 134, 135; für eine Berücksichtigung einer in erster Instanz schuldlos unterlassenen Entschuldigung: BVerfG, Beschl. v. 14.04.1987 - 1 BvR 162/84, NJW 1987, 2003, 2004).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 107/83

    Prüfung der groben Nachlässigkeit in der Berufungsinstanz

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

  • BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1430/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • OLG Köln, 25.10.1978 - 2 U 35/78

    Erledigung; Rechtsstreit; Berufungskläger; Klageerwiderung

  • OLG München, 23.11.1989 - 10 U 3401/89
  • OLG Frankfurt, 17.10.1978 - 5 U 74/78
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Gerade in Fällen, in denen ein Sachverständigengutachten eingeholt werden müsste, stellt sich deshalb die Frage, ob dieselbe Verzögerung - offenkundig - nicht auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre und einer Zurückweisung des neuen Vorbringens das verfassungsmäßige Verbot einer Überbeschleunigung entgegensteht (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 214, 215; OLG Celle, BauR 2000, 1900, 1901; OLG Naumburg, VersR 2005, 1099, 1100; OLG Düsseldorf, GesR 2011, 668, 670; Musielak/Huber, aaO, Rn. 18; Leipold in Stein/Jonas, aaO, Rn. 68).
  • OLG Celle, 20.05.2020 - 14 U 3/20

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach Flucht in die Säumnis

    Der Prozessvortrag einer Partei kann nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn auch bei fristgerechtem Vortrag der Rechtsstreit nicht früher beendet werden kann als bei Berücksichtigung des verspäteten Vortrags [OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2011 - 8 U 29/11 -, Orientierungssatz und Rn. 18; OLG Dresden, Urteil vom 24. Februar 1998 - 14 U 716/97 -, Leitsatz und Rn. 7, beide zitiert nach juris].
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei Versäumung der Klageerwiderungsfrist

    Es ist daher selbst bei rechtzeitiger Begründung des Einspruchs gemäß § 296 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zu einer weiteren Verzögerung führen würde, die durch zumutbare Vorbereitungsmaßnahmen bei der Terminsbestimmung nach § 341a ZPO nicht mehr vermieden werden kann (BGH, aaO.; a.A. OLG Brandenburg, BauR 2007, 1582, 1583 und OLG Dresden, NJW-RR 1999, 214, 215).

    Die Revision wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsordnung zugelassen, weil die Oberlandesgerichte Brandenburg (BauR 2007, 1582, 1583) und Dresden (NJW-RR 1999, 214, 215) die - der tragenden Begründung des Senats entgegenstehende - Ansicht vertreten, nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil habe die frühere Versäumung der Klageerwiderungsfrist bei der Zurückweisung verspäteten Vorbringens außer Betracht zu bleiben.

  • OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00

    Fehlerhafte Zurückweisung von Vorbringen als verspätet

    Die Gegenansicht beurteilt die Verzögerung relativ und verneint sie, wo trotz einer Fristüberschreitung das Verfahren aus anderen Gründen ohnedies noch nicht entscheidungsreif gewesen wäre (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, Seite 214 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das die Anwendung des absoluten Verzögerungsbegriffes grundsätzlich für mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar erklärt hat (vgl. BVerfG NJW 1987, 2733), kommt eine Zurückweisung als verspätet nicht in Betracht wenn - wie hier - offenkundig ist, dass dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag eingetreten wäre (vgl. BVerfG NJW 1987, 2733; BVerfG NJW 1995, 1417; OLG Dresden NJW-RR 1999, 214, m.w.N.).

    Darüber hinaus ist bei einer verlässlich gleich langen Verfahrensdauer im Falle rechtzeitigen Vorbringens die verspätete Einreichung des betreffenden Schriftsatzes auch nicht kausal für die längere Prozessdauer (vgl. hierzu OLG Dresden NJW-RR 1999, 214 f. m.w.N.).

    Stellt sich nach Ablehnung eines Fristverlängerungsgesuches nachträglich heraus, dass die Frist zur Klageerwiderung nicht ausreichend ist, weil sich aus der verspätet eingereichten Klageerwiderung ergibt, dass die Sachlage äußerst umstritten ist und von schwierigen rechtlichen und tatsächlichen Fragen abhängt, kommt eine Zurückweisung als verspätet nicht mehr in Betracht (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 214 f.).

  • OLG Köln, 25.02.1999 - 19 U 159/98

    Anspruch Rückzahlung Provision Stornierung Vertrag

    Fehlerhafte Anwendung von Präklusionsrecht ist aber grundsätzlich auch Versagen rechtlichen Gehörs (vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 20. Aufl. § 539 Rn 13 m.w.N.; OLG Dresden DRsp-ROM Nr. 1998/4867 = MDR 1998, 1117).
  • OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98

    Provisionsrückzahlung; Versicherungsvertreter ; Stornierte Verträge;

    Fehlerhafte Anwendung von Präklusionsrecht ist aber grundsätzlich auch Versagen rechtlichen Gehörs (vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 20. Aufl. § 539 Rn 13 m.w.N.; OLG Dresden DRsp-ROM Nr. 1998/4867 = MDR 1998, 1117).
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