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   OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13   

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https://dejure.org/2014,18859
OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13 (https://dejure.org/2014,18859)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.06.2014 - 14 U 381/13 (https://dejure.org/2014,18859)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 14 U 381/13 (https://dejure.org/2014,18859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von auf die fehlende Standsicherheit einer Mauer beruhenden Schäden

  • baurechtsiegen.de

    Sachmängelhaftung - fehlende Wohnhausstandsicherheit durch einsturzgefährdete Stützmauer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträger muss Baugrundgutachten einholen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ersatz von auf die fehlende Standsicherheit einer Mauer beruhenden Schäden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersatz von auf die fehlende Standsicherheit einer Mauer beruhenden Schäden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger muss Baugrundgutachten einholen! (IBR 2014, 549)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1980
  • BauR 2015, 131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12

    VOB-Vertrag: Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses bei

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
    Entscheidend ist dabei die nachhaltige Beseitigung des Mangels, auch wenn für diese notgedrungen eine aufwendige Leistung erforderlich ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.-, 12 U 183/12, Tz. 14, ibr-online.de).
  • OLG München, 21.04.2011 - 9 U 1712/09

    Zulässigkeit des Wechsels der unterstützten Partei durch den Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
    Auf Unsicherheiten der vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Beseitigungsart muss sich der Auftraggeber, gerade wenn sie - wie hier - mit weiteren zeitlichen Verzögerungen verbunden wären, die die Kläger an der Nutzung ihrer Häuser hindert, nicht verweisen lassen (vgl. dazu auch OLG München, Urteil vom 21.04.2011, 9 U 1712/09, Tz 62, ibr-online).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
    Die Gleichstellung der Verjährung im Falle der Verletzung einer Organisationsobliegenheit mit der Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels ist nur gerechtfertigt, wenn die Verletzung der Organisationsobliegenheit ein dem arglistigen Verschweigen vergleichbares Gewicht hat (BGH NJW 2009, 582).
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 116/10

    Bauvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Gründungsmangels

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
    (...) Dies ist schon dann anzunehmen, wenn der Unternehmer einen Pflichtverstoß billigend in Kauf genommen hat (BGH NJW 2012, 1653 ff Rn. 19 zu einer unterlassenen Baugrunduntersuchung durch einen seit Jahrzehnten im Baugeschäft tätigen Unternehmer: "Ein Bauunternehmer verschweigt einen Gründungsmangel arglistig, wenn er in Kenntnis seiner dahingehenden vertraglichen Verpflichtung die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung nicht vorgenommen hat und er den Besteller bei der Abnahme des Hauses darauf und auf die damit verbundenen Risiken nicht hingewiesen hat.").
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
    Soweit altes Verjährungsrecht und damit eine Frist von 30 Jahren galt, läuft nach der Änderung der Verjährungsvorschriften zum 01.01.2002 auch hier die 10-jährige Frist ab dem 01.01.2002 insgesamt neu (Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB; OLG Karlsruhe NJW 2014, 1308 Rn. 8; BGH NJW 2007, 1584 ff, Tz. 28).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
    Dies ist allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn dem Unternehmer vorgeworfen werden kann, er habe eine Überwachung der ausgeführten Arbeiten nicht vorgenommen, um die Arglisthaftung wissentlich zu vermeiden oder er habe jedenfalls die Augen davor verschlossen, dass er durch seine Organisation keinen Repräsentanten hat, dessen Willen er sich zurechnen lassen muss (BGH BauR 2010, 1959).
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
    aller Mangelfolgeschäden (Palandt/Sprau, a.a.O., § 634a Rn. 5 m.w.N.; BGH NJW 2011, 594 Rn. 9; OLG Karlsruhe NJVV 2014, 1308 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - 23 U 106/10

    Beginn der Verjährungsfrist bei Baumängeln

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH wird ein Unternehmer so behandelt, als sei er arglistig, wenn er seine Organisationspflichten bei der Herstellung und Abnahme des Bauwerkes verletzt hat und infolge dieser Verletzung ein Mangel nicht erkannt worden ist (vgl. zusammenfassend OLG Düsseldorf NJW 2011, 2817 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 21 U 38/10

    Einstandspflicht des Werkunternehmers für Mangelfolgeschäden nach dem bis zum

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
    Diese Fehler bei der Planung und Durchführung der Errichtung der klägerischen Wohngebäude im Zusammenhang für die Stützmauer waren jeder für sich zumindest mitursächlich für die Entstehung des Schadens, was hier genügt (vgl. OLG Düsseldorf IBR -, 533 ff; OLG Hamm NJW-RR 2011, 601 ff).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
    insoweit räumt § 744 Abs. 2 BGB einzelnen Teilhabern eine gesetzliche Prozessführungsbefugnis ein, dies ggf. sogar mit dem Recht, Zahlung an sich zu verlangen (vgl. BGH NJW 1985, 1826).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 4 U 149/13

    Werkvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Unternehmer bei

  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

  • LG Kassel, 29.09.2014 - 11 O 4236/13

    Wasserverhältnisse sind ein "von dem Besteller gelieferter Stoff"!

    Diese Frist war vorliegend bei Inkrafttreten des neuen Verjährungsrechts zum 01.01.2002 noch nicht abgelaufen, sodass gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB, §§ 195, 199 BGB n.F. die Ansprüche binnen dreier Jahre nach Entstehung und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, § 195 Abs. 1 Nr. 2 BGB, spätestens aber - kenntnisunabhängig - zehn Jahre ab ihrer Entstehung mit Abnahme der Arbeiten verjähren (vgl. BGH NJW 2007, 1584 ff., Tz. 28; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2014 4 U 149/13, ibr-online-Tz. 10 m.w.N.; OLG Dresden, Urt. v. 24.06.2014, - 14 U 381/13, ibr-online-Tz. 212).
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