Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,31086
OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19 (https://dejure.org/2019,31086)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.07.2019 - 4 U 1087/19 (https://dejure.org/2019,31086)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 4 U 1087/19 (https://dejure.org/2019,31086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,31086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Namentliche Erwähnung eines Angeklagten in einer Berichterstattung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im einstweiligen Verfügungsverfahren über eine Äußerungssache

Verfahrensgang

  • LG Dresden - O 2402/18
  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 3/16
    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 45, juris).

    Es ist angesichts dessen nicht ersichtlich, warum die Beklagte gehalten gewesen sein sollte, die vorangegangenen Ermittlungen in Zweifel zu ziehen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 53, juris).

  • OLG Dresden, 16.01.2018 - 4 W 1066/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch angebliche Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung der widerstreitenden Interessen müssen wahre Tatsachenbehauptungen aber in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2012, VI ZR 4/12, juris.; BVerfG Beschluss vom 7.12.2011, 1 BvR 2678/10, juris; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 7, juris).

    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH VersR 2002, 445; VersR 1996, 597; VersR 1998, 125; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris; Urteil vom 01. Juni 2018 - 4 U 217/18 -, Rn. 16, juris).

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Dabei dürfen allerdings aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (st. Rspr. vgl. nur BGH VersR 2009, 1545; VersR 2009, 365).

    Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH VersR 1999, 1162; NJW-RR 1999, 1251 m.w.N.; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440).

    Es handelt sich nicht einmal um eine polemische Zuspitzung, die in sachlicher Hinsicht nicht erforderlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2016, 2870 Rn. 13; BVerfGE 82, 272, 283 f.; BVerfGE 85, 1, 16), sondern um eine Zusammenfassung des Verhaltens des Klägers, die auf der Grundlage der mitgeteilten Tatsachen sich geradezu aufdrängt.

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH VersR 2002, 445; VersR 1996, 597; VersR 1998, 125; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris; Urteil vom 01. Juni 2018 - 4 U 217/18 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 20 U 74/02

    Eilbedürfnis für wettbewerbsrechtliche Untersagungsverfügung bei Verlängerung der

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Dem Betroffenen ist es zuzumuten, eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern (Teplitzky, aaO Rn 24); eines Hinweises hierauf bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, Rn. 1, juris).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, dass bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist (vgl. BVerfG, NJW 2000, 199, 200 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH VersR 1999, 1162; NJW-RR 1999, 1251 m.w.N.; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2003 - 1 U 18/02

    Grenzen der identifizierbaren Darstellung von Personen in der

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 129/13

    Amtshaftungsansprüche wegen einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft über

  • OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10

    Widerlegung der Dinglichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06

    Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen

  • OLG München, 16.09.2021 - 29 U 3437/21

    Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag

    Unabhängig davon aber, ob ein Verfügungsgrund glaubhaft zu machen ist oder vermutet wird, ist er zu verneinen, wenn sich der Antragsteller bzw. dessen Prozessbevollmächtigter dringlichkeitsschädlich verhält (s. auch OLG Dresden, Beschluss v. 25.07.2019, 4 U 1087/19, Rn. 2, juris).

    Ihm ist es daher jedenfalls zuzumuten, eine eingelegte Berufung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2016, 499 Rn. 79 - Verkaufsaktion für Brillenfassungen) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschluss v. 25.07.2019, 4 U 1087/19, Rn. 2, juris).

  • OLG Dresden, 14.12.2020 - 4 W 893/20

    WhatsApp-Chat muss nicht wörtlich protokolliert werden!

    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2015, VI ZR 340/14, juris Rdn. 31; BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.12.2011, 1 BvR 2678/10, juris Rdn. 33 jeweils m.w.N. zur Rspr., OLG Hamm, Urteil vom 25. August 2020 - 4 U 54/20 -, Rn. 77, juris; Senat, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 U 1087/19 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23

    Kein Verfügungsgrund bei Nichtbegründung einer sofortige Beschwerde gegen

    Ihm ist es daher jedenfalls zuzumuten, eine eingelegte Berufung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG München, Urteil vom 30.06.2016 - 6 U 531/16, juris-Rn. 95) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschluss v. 25.07.2019, 4 U 1087/19, juris-Rn. 2).
  • OLG Dresden, 13.04.2023 - 4 W 198/23

    Grenzen der identifizierenden Berichterstattung über einen wegen versuchter

    Eine Namensnennung kommt grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei die Öffentlichkeit besonders berührenden Straftaten in Betracht (Senat, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 U 1087/19 -, Rn. 5, juris Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 45, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht