Rechtsprechung
OLG Dresden, 25.10.1995 - 8 U 1807/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs bezüglich eines Hausgrundstücker gem. § 894 BGB; Kläger hat einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs , denn das Grundbuch ist unrichtig.; Nichtigkeit, weil der Enteignungsbeschluß wegen des Unterbleibens seiner Zustellung an ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtswegzuständigkeit; Baulandenteignung; Grundbuchberichtigung; Zustellung der Enteignungsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BaulandG -DDR § 16; GVG § 13
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 23.11.1994 - 3 O 5638/94
- OLG Dresden, 25.10.1995 - 8 U 1807/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93
Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener
Auszug aus OLG Dresden, 25.10.1995 - 8 U 1807/94
Wegen des Mietpreisstopps in der DDR war dies aber regelmäßig bei allen Mietgrundstücken der Fall und kann daher keinen Restitutionsanspruch begründen (BGH NJW 1995, 1833, 1834).Gleichwohl hat der Senat von einer Aussetzung des Verfahrens, § 148 ZPO , abgesehen, denn nach der neuesten Rechtsprechung des BGH ist bei Enteignungen nach dem Baulandgesetz der Zivilrechtsweg auch dann gegeben, wenn gleichzeitig Restitutionsverfahren bei den Vermögensämtern bzw. bei den Verwaltungsgerichten anhängig sind (vgl. BGH NJW 1995, 1833 ).
Für die Frage, ob eine Verwaltungsentscheidung der DDR wirksam geworden ist, muß jedoch auf das Verwaltungsrecht der DDR zurückgegriffen werden (BGH NJW 1995, 1833, 1834).
- BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 77.94
Offene Vermögensfragen - Vermögensüberführung in Volkseigentum
Auszug aus OLG Dresden, 25.10.1995 - 8 U 1807/94
Dies gilt grundsätzlich unabhängig von der Frage, ob die in den Entschädigungsvorschriften der DDR vorgesehene Entschädigungspflicht erfüllt worden ist oder nicht beachtet wurde (BVerwG ZIP 1994, 826, 827; ZIP 1995, 166 ).Es ist schon fraglich, ob nicht bei einer Enteignung nach dem Baulandgesetz die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG bereits von seinen tatbestandlichen Voraussetzungen her ausgeschlossen ist (so BVerwG ZIP 1995, 166, 167).
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus OLG Dresden, 25.10.1995 - 8 U 1807/94
Dies gilt grundsätzlich unabhängig von der Frage, ob die in den Entschädigungsvorschriften der DDR vorgesehene Entschädigungspflicht erfüllt worden ist oder nicht beachtet wurde (BVerwG ZIP 1994, 826, 827; ZIP 1995, 166 ).