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   OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09   

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https://dejure.org/2009,17665
OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09 (https://dejure.org/2009,17665)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.11.2009 - 3 AR 84/09 (https://dejure.org/2009,17665)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. November 2009 - 3 AR 84/09 (https://dejure.org/2009,17665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 17 Abs. 1, 13, 29 Abs. 1 ZPO

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Verweisung bei zwischenzeitlicher Wohnsitzverlagerung der beklagten Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Verweisung bei zwischenzeitlicher Wohnsitzverlagerung der beklagten Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 220 C 250/09
  • OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.1988 - IVb ARZ 26/88

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Familiensachen - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09
    Der zweite Fehler (unterbliebene Übermittlung des Beschlusses an die Beklagte) ist einer bloß internen, den Parteien nicht bekannt gemachten gerichtlichen Verfügung, die als rechtskräftige Unzuständigerklärung von vornherein ausscheidet (BGH FamRZ 1979, 790 und 1988, 1256), nicht gleichzustellen.
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09
    Ungeachtet von Fragen der Rückwirkung (§ 696 Abs. 3 ZPO) ist die Streitsache nach ordnungsgemäßer Abgabe spätestens mit Akteneingang beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal am 20.04.2009 rechtshängig geworden (vgl. BGHZ 179, 329).
  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79

    Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht -

    Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09
    Der zweite Fehler (unterbliebene Übermittlung des Beschlusses an die Beklagte) ist einer bloß internen, den Parteien nicht bekannt gemachten gerichtlichen Verfügung, die als rechtskräftige Unzuständigerklärung von vornherein ausscheidet (BGH FamRZ 1979, 790 und 1988, 1256), nicht gleichzustellen.
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