Rechtsprechung
OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
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- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung einer Verweisung bei zwischenzeitlicher Wohnsitzverlagerung der beklagten Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung einer Verweisung bei zwischenzeitlicher Wohnsitzverlagerung der beklagten Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 220 C 250/09
- OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.06.1988 - IVb ARZ 26/88
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Familiensachen - Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09
Der zweite Fehler (unterbliebene Übermittlung des Beschlusses an die Beklagte) ist einer bloß internen, den Parteien nicht bekannt gemachten gerichtlichen Verfügung, die als rechtskräftige Unzuständigerklärung von vornherein ausscheidet (BGH FamRZ 1979, 790 und 1988, 1256), nicht gleichzustellen. - BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08
Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen …
Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09
Ungeachtet von Fragen der Rückwirkung (§ 696 Abs. 3 ZPO) ist die Streitsache nach ordnungsgemäßer Abgabe spätestens mit Akteneingang beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal am 20.04.2009 rechtshängig geworden (vgl. BGHZ 179, 329). - BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79
Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht - …
Auszug aus OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 AR 84/09
Der zweite Fehler (unterbliebene Übermittlung des Beschlusses an die Beklagte) ist einer bloß internen, den Parteien nicht bekannt gemachten gerichtlichen Verfügung, die als rechtskräftige Unzuständigerklärung von vornherein ausscheidet (BGH FamRZ 1979, 790 und 1988, 1256), nicht gleichzustellen.