Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14135
OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19 (https://dejure.org/2019,14135)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.03.2019 - 4 U 184/19 (https://dejure.org/2019,14135)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. März 2019 - 4 U 184/19 (https://dejure.org/2019,14135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Behauptungen, jemand sei "rechtsnational" oder "ein braunes Schaf" stellen Meinungsäußerungen dar

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Äußerungen in Bezug auf eine rechtsgerichtete Gesinnung

Verfahrensgang

  • LG Dresden - O 673/18
  • OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    An das Vorliegen von Formalbeleidigungen und Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, juris).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Eine Schmähkritik liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 93, 266 (294)).
  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Die Annahme einer Schmähung hat aber wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit als strafwürdig beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. Februar 2017 - 1 BvR 2973/14 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • OLG Dresden, 24.08.2018 - 4 U 872/18

    Zum zivilrechtlichen Ehrenschutz einer Gemeinde wegen schwerwiegender

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Im Falle einer derartigen engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (Senat, Urteil vom 24. August 2018 - 4 U 872/18 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Äußerungen erstreckt, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 alle juris).
  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17

    Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der

    Denn diese Bezeichnung steht hier in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit den Aktivitäten der rechtsextremen Szene in der Heimatregion des Klägers (zur Zulässigkeit derartiger (Meinungs-)Äußerungen bei politischen Aktivitäten im rechten bzw. rechtsextremen Spektrum siehe OLG Dresden, Beschl. v. 26.3.2019, 4 U 184/19, juris Rn. 8ff.; vgl. zu Äußerungen im politischen Bereich auch Burkhardt/Pfeifer in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018 Kap. 10 Rn. 64ff.).
  • OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht

    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 -, juris m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris m.w.N.; vom 19.11.2019 - 4 U 2088/19 m.w.N.; vom 26.03.2019 - 4 U 184/19 m.w.N. - alle nach juris).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22

    Formalbeleidigung durch Bezeichnung als "Nazi"

    Eine Tatsachenbehauptung scheidet demgegenüber aus, da der Begriff "Nazi" keine Verbindung zu einer genau definierten Personengruppe ermöglicht und konkretisierende Informationen fehlen, die auf ihre Wahrheit hin überprüft werden könnten (OLG Dresden, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 U 184/19, juris Rn. 10).
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen

    Im Falle einer derartigen engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (Senat, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 U 184/19 -, Rn. 8, juris; Urteil vom 24. August 2018 - 4 U 872/18 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

    Es kommt hinzu, dass der Antragsteller ausweislich des Berichts des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst vom 19. Juli 2019 bei seiner Befragung am 22. Oktober 2018 angab, er habe im Mai 2018 in A-Stadt an einer Veranstaltung der rechtsgerichteten Initiative "Zukunft Heimat" teilgenommen (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 U 184/19 -, juris Rn. 10); in Bezug auf die Flüchtlingsthematik sei er der Meinung, "dass die meisten Flüchtlinge nur Ärger machen und man Flüchtlinge ohne Pass gar nicht erst ins Land einreisen lassen dürfe".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht