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   OLG Dresden, 26.04.2011 - 17 W 400/11   

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https://dejure.org/2011,14956
OLG Dresden, 26.04.2011 - 17 W 400/11 (https://dejure.org/2011,14956)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.04.2011 - 17 W 400/11 (https://dejure.org/2011,14956)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. April 2011 - 17 W 400/11 (https://dejure.org/2011,14956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1698; FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1182
  • FamRZ 2012, 146
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 26.11.2009 - 1 W 57/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2011 - 17 W 400/11
    Auf das bereits im Juni 2009 vorgeschaltete Prozesskostenhilfeverfahren kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2010, 1101 und OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1686 entgegen OLG Celle FamRZ 2010, 1003), und zwar umso weniger, als der Klägerin die seinerzeit zu Recht noch beim Landgericht nachgesuchte Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit versagt wurde.
  • OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10

    Familiensache: Einreichung eines isolierten PKH-Antrages mit Klageentwurf zum

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2011 - 17 W 400/11
    Auf das bereits im Juni 2009 vorgeschaltete Prozesskostenhilfeverfahren kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2010, 1101 und OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1686 entgegen OLG Celle FamRZ 2010, 1003), und zwar umso weniger, als der Klägerin die seinerzeit zu Recht noch beim Landgericht nachgesuchte Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit versagt wurde.
  • OLG Celle, 28.12.2009 - 17 W 100/09

    Gerichtliche Zuständigkeit in Familiensachen in Altverfahren; Mithaftung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2011 - 17 W 400/11
    Auf das bereits im Juni 2009 vorgeschaltete Prozesskostenhilfeverfahren kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2010, 1101 und OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1686 entgegen OLG Celle FamRZ 2010, 1003), und zwar umso weniger, als der Klägerin die seinerzeit zu Recht noch beim Landgericht nachgesuchte Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit versagt wurde.
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