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   OLG Dresden, 26.05.1997 - 14 W 307/97   

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OLG Dresden, 26.05.1997 - 14 W 307/97 (https://dejure.org/1997,7521)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.05.1997 - 14 W 307/97 (https://dejure.org/1997,7521)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Mai 1997 - 14 W 307/97 (https://dejure.org/1997,7521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 6 HKO 8113/96
  • OLG Dresden, 26.05.1997 - 14 W 307/97
 
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  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1997 - 14 W 307/97
    Da die Klägerin sich nicht auf eine vorhandene Verkehrsgeltung der Bezeichnung "Bauland" für ihr Unternehmen beruft und auch insoweit keine konkreten Tatsachen vorträgt, wäre die Bezeichnung nur dann schutzfähig, wenn es sich dabei um eine unterscheidungskräftige Bezeichnung handelte, die auf die beteiligten Verkehrskreise wie ein Name wirken würde (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.1995 - I ZR 60/93, GRUR 1995, 507, 508 "City-Hotel").
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1997 - 14 W 307/97
    Das setzt aber voraus, daß die Verwendung des Begriffs nicht dessen üblichem Gebrauch entspricht, sondern vom Verkehr als eine eigenartige Verwendung des Begriffs auf gefaßt wird, die als individueller Hinweis auf einen bestimmten Unternehmensträger verstanden wird (vgl. BGH a.a.O. "City-Hotel"; Urteil vom 08.12.1994 - I ZR 192/92, GRUR 1995, 156, 157 "Garant Möbel").
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 148/89

    Unterscheidungskraft der Firmenbezeichnung Leasingpartner

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1997 - 14 W 307/97
    Derartige rein beschreibende Angaben enthalten regelmäßig keine ausreichende Eigenart, um vom Verkehr als kennzeichnender Hinweis auf einen bestimmten Namensträger aufgefaßt zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1986 - I ZR 70/84, GRUR 1988, 319, 320 "VIDEO-RENT"; Urteil vom 07.03.1991 - I ZR 148/89, WRP 1991, 482, 483 "Leasing Partner"; vgl. auch LG Frankfurt, GRUR 1966, 621, zur mangelnden Unterscheidungskraft der Firmenbestandteile "Bau und Boden").
  • BGH, 12.06.1986 - I ZR 70/84

    "VIDEO-RENT"; Unterscheidungskraft einer Firmenbezeichnung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1997 - 14 W 307/97
    Derartige rein beschreibende Angaben enthalten regelmäßig keine ausreichende Eigenart, um vom Verkehr als kennzeichnender Hinweis auf einen bestimmten Namensträger aufgefaßt zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1986 - I ZR 70/84, GRUR 1988, 319, 320 "VIDEO-RENT"; Urteil vom 07.03.1991 - I ZR 148/89, WRP 1991, 482, 483 "Leasing Partner"; vgl. auch LG Frankfurt, GRUR 1966, 621, zur mangelnden Unterscheidungskraft der Firmenbestandteile "Bau und Boden").
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