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   OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20   

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OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20 (https://dejure.org/2021,47338)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.05.2021 - 5 U 2119/20 (https://dejure.org/2021,47338)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 5 U 2119/20 (https://dejure.org/2021,47338)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Koblenz, 08.10.2020 - 6 U 1582/19

    Kaufvertrag über Bäume in Brasilien: Eigentumserwerb durch einen Käufer

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Die Beklagte verweist insoweit auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 08.10.2020 (6 U 1582/19, Anlage BK2) sowie vier die Klage abweisende landgerichtliche Entscheidungen (Anlagen BK4 bis BK7).

    Ferner setzt sich die Berufungserwiderung ausführlich mit dem als Anlage BK2 vorgelegten Urteil des OLG Koblenz (vom 08.10.2020 - 6 U 1582/19 -, online unter juris bzw. BeckRS 2020, 28048 abrufbar) auseinander und benennt 23 landgerichtliche Urteile, die ausnahmslos zu einer anderen rechtlichen Bewertung als das OLG Koblenz gelangt sind und die Beklagte verurteilt haben (davon ist online abrufbar: LG Frankfurt, Urteil vom 23.08.2019 - 2-04 O 214/18 - juris bzw. BeckRS 2019, 22403).

    Diese Behauptung des Klägers ist jedoch durch das von ihm selbst vorgelegte Rechtsgutachten (Anlage K 27) widerlegt (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.2020 - 6 U 1582/19 -, juris Rn. 14 bis 27 = Anlage BK 2).

    Die Revision war zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuzulassen, da der Senat hinsichtlich der Frage, ob es sich bei den streitgegenständlichen Verträgen um solche über Finanzdienstleistungen i.S.d. Art. 229 § 32 Abs. 4 Satz 1 EGBGB handelt, ebenso wie der 8. Zivilsenat in dessen Urteil vom 25.03.2021 (8 U 1713/20) von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 08.10.2020 (6 U 1582/19) abweicht.

  • BGH, 12.05.2020 - XI ZR 371/18

    Vorabentscheidungsersuchen: "Ausüben" i.S.d. Luganer Übereinkommens 2007;

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bestimmt sich im vorliegenden Fall gemäß Art. 63 Abs. 1, Art. 64 Abs. 2 lit. a des am 30.10.2007 in Lugano unterzeichneten Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (künftig: LugÜ II) nach den Vorschriften dieses Übereinkommens, da die Klage am 04.11.2019 und damit nach dem Inkrafttreten des LugÜ II sowohl für die Europäische Union als auch für die Schweizerische Eidgenossenschaft (vgl. ABl. EU 2011, L 138 S. 1; EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - C-467/16 -, BGH, Vorlagebeschluss an den EuGH vom 12.05.2020 - XI ZR 371/18 -, juris Rn. 7) erhoben worden ist und die Beklagte in diesem Zeitpunkt ihren Sitz in der Schweiz gehabt hat.

    Seite 10 Zivil- und Handelssachen (künftig: EuGVVO a.F.), übereinstimmt, ist die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung dieser Bestimmungen des Unionsrechts auch für die Auslegung von Art. 15 Abs. 1 LugÜ II relevant (vgl. BGH, Vorlagebeschluss an den EuGH vom 12.05.2020 - XI ZR 371/18 -, juris Rn. 10).

    Der Begriff "Verbraucher" ist losgelöst von der lex causa autonom auszulegen, d.h. unabhängig vom jeweiligen nationalen Rechtsverständnis, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 12.05.2020 - XI ZR 371/18 -, juris Rn. 11, sowie Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 172/11 -, juris Rn. 13 = NJW 2012, 455; vgl. EuGH, Urteile vom 14.03.2013 - C-419/11 -, RIW 2013, 292 = juris Rn. 25, 45, sowie vom 03.07.1997 - C-269/95 -, juris Rn. 12).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Die Verträge dienten der Anlage und Verwaltung des privaten Vermögens des Klägers und können deshalb nicht seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 14/11 -, juris Rn. 21; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 01.03.2012 - 12 K 3259/09 -, juris Rn. 21 bis 24; FG Kassel, Urteil vom 01.09.2010 - 10 K 1913/09 -, juris Rn. 21, 28).

    Während der Bundesgerichtshof früher (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 14/11 -, juris Rn. 22) noch ausgeführt hat, es genüge, dass sich die Klage allgemein auf einen Vertrag beziehe und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweise, dass sie von ihm nicht getrennt werden könne, um auch deliktische Ansprüche (dort: § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG) dem Gerichtsstand der vertraglichen Ansprüche zu unterstellen (so auch OLG Koblenz, a.a.O., Rn. 11), hat er kürzlich mit.

  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Der Begriff "Verbraucher" ist losgelöst von der lex causa autonom auszulegen, d.h. unabhängig vom jeweiligen nationalen Rechtsverständnis, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 12.05.2020 - XI ZR 371/18 -, juris Rn. 11, sowie Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 172/11 -, juris Rn. 13 = NJW 2012, 455; vgl. EuGH, Urteile vom 14.03.2013 - C-419/11 -, RIW 2013, 292 = juris Rn. 25, 45, sowie vom 03.07.1997 - C-269/95 -, juris Rn. 12).

    Der mit diesen Vorschriften angestrebte besondere Schutz ist dagegen nicht gerechtfertigt bei Verträgen, deren Zweck in einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit besteht, auch wenn diese erst für die Zukunft vorgesehen ist (EuGH, Urteil vom 03.07.1997 - C-269/95 - juris Rn. 17).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die Begriffe der Rom I-VO in Einklang mit den Bestimmungen der EuGVVO auszulegen (EuGH, Urteil vom 08.05.2019 - C-25/18 -, juris Rn. 36); auch kann auf Stellungnahmen zu Art. 4 Abs. 3 EVÜ zurückgegriffen werden (Oberster Gerichtshof der Republik Österreich - im Folgenden OGH -, Beschluss vom 28.09.2020 - 8 Ob 36/20g -, www.ris.bka.gv.at, Ziff. V.3.2.1).
  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 266/12

    Formular-Kleingartenpachtvertrag: Wirksamkeit von Vereinbarungen für den Fall des

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    (b) Im Ergebnis nicht anders stellt sich die Bewertung nach deutschem Recht dar: Auch hiernach handelt es sich bei zur Ernte bestimmten Pflanzen um Scheinbestandteile im Sinne des § 95 BGB mit der Folge, dass sie als bewegliche Sachen zu behandeln sind, wenn der Pächter bei der Einbringung den Willen hat, die Sache bei Beendigung des Vertragsverhältnisses in das Eigentum des Verpächters bzw. eines dritten Grundstückseigentümers fallen zu lassen (BGH, Urteil vom 21.02.2013 - III ZR 266/12 -, juris Rn. 13).
  • BGH, 23.06.2016 - III ZR 308/15

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Innenprovisionen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Dementsprechend begründet der Umstand, dass bei dem Käufer eine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit des erworbenen Renditeobjekts entstehen kann, grundsätzlich keine Offenbarungspflicht des Verkäufers bzw. Emittenten einer Kapitalanlage (BGH, Urteil vom 23.06.2016 - III ZR 308/15 -, juris Rn. 13).
  • EuGH, 10.02.2022 - C-595/20

    ShareWood Switzerland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Die Beklagte regt insoweit die Aussetzung des hiesigen Berufungsverfahrens bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Vorlageverfahren (C-595/20) an.
  • BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15

    Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei finanziertem Immobilienerwerb:

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn der Verkäufer ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes Bild der Ertragserwartung oder des Wertsteigerungspotentials gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (BGH, Urteil vom 17.06.2016 - V ZR 134/15 -, juris).
  • EuGH, 03.10.2019 - C-272/18

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH Urteil vom 03.10.2019 - C-272/18 -, BeckRS 2019, 23104 Rn. 53) liegt dieser Ausnahmetatbestand bereits dann nicht vor, wenn Geldüberweisungen und die Übersendung der Berichte an den Wohnort der Verbraucher erfolgen müssen und daher nicht alle Dienstleitungen in einem anderen Land erbracht werden.
  • EuGH, 28.07.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 292/18

    Antrag des Verletzten (Prozesszinsen im Adhäsionsverfahren)

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 1913/09

    Kein Gewerbebetrieb durch den einmaligen Erwerb und die Veräußerung von Rundholz

  • LG Frankfurt/Main, 23.08.2019 - 4 O 214/18

    Verbraucherfreundlich Entscheidung zu Gunsten der Käufer von Bäumen bei Sharrwood

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 172/11

    Internationale Zuständigkeit: Verbrauchergerichtsstand für eine

  • EuGH, 20.12.2017 - C-467/16

    Bei einem obligatorisch durchzuführenden Schlichtungsverfahren stellt eine

  • EuGH, 14.03.2013 - C-419/11

    Ceská sporitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit sowie

  • FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09

    Ankauf von Edelholz kein Gewerbebetrieb

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

  • BGH, 16.06.2020 - VI ZR 253/19

    Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche nach einer fehlgeschlagenen

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